Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.03.2018 - 8 U 2/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zur Treuepflicht der Gesellschafter
Verfahrensgang
- LG Münster, 23.11.2017 - 25 O 90/17
- OLG Hamm, 07.03.2018 - 8 U 2/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1000
- NZG 2018, 868
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- LG Münster, 07.11.2017 - 12 O 391/17
Untersagung der Vollziehung des in der Gesellschafterversammlung festgestellten …
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2018 - 8 U 2/18
Die einstweilige Verfügung vom 07.11.2017 (vormals 12 0 391/17 Landgericht Münster) wird aufrechterhalten.Sie sind zugleich jeweils alleinvertretungsberechtigte und von § 181 BGB befreite Geschäftsführer der GmbH (Bl. 24 zu 12 O 391/17).
Mit Schreiben vom 9.10.2017 (Bl. 43 und 43R zu 12 O 391/17) lud Frau H zu Gesellschafterversammlungen sowohl der GmbH als auch der KG am 24.10.2017 ein.
Mit Schreiben vom 17.10.2017 (Bl. 44 zu 12 O 391/17) ergänzte sie die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung der GmbH um die weiteren Punkte "3.
Mit Schreiben vom 19.10.2017 (Bl. 44R zu 12 O 391/17) beantragte Herr Y die Ergänzung der Tagesordnung der Gesellschafterversammlung der GmbH um die Punkte "1.
Die Anwesenden verständigten sich darauf, zunächst nicht in die Gesellschafterversammlungen einzutreten, sondern die wechselseitigen Standpunkte auszutauschen (Bl. 45R zu 12 O 391/17).
Anschließend verständigten sich Herr Y und Frau H, an diesem Tag keine Gesellschafterversammlung durchzuführen, sondern am 23.11.2017 zunächst noch einmal alle Dinge zu besprechen (Bl. 533, 462R, 463; Protokoll Bl. 46 zu 12 O 391/17).
Frau H teilte dies Herrn Y mit Schreiben vom 25.10.2017 mit (Bl. 45 zu 12 O 391/17).
Rn. 8 Mit Schriftsatz vom 6.11.2017 (Bl. 1 zu 12 O 391/17) beantragte die KG gegen die GmbH und Frau H eine einstweilige Verfügung, die im Wesentlichen darauf gerichtet war, diesen zu untersagen, die Abberufung von Herrn Y zu vollziehen.
Das Landgericht Münster erließ die beantragte Verfügung am 7.11.2017 zu dem Aktenzeichen 12 O 391/17 (Bl. 51 zu 12 O 391/17).
Dagegen legten die GmbH mit Schriftsatz v. 10.11.2017 (Bl. 59 zu 12 O 391/17) sowie Frau H zu Protokoll des Landgerichts Widerspruch ein.
Rn. 10 Das Landgericht Münster hat die Verfahren 12 O 391/17 und 25 O 90/17 durch Beschluss v. 21.11.2017 zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Aktenzeichens 25 O 90/17 verbunden (Bl. 364).
Rn. 30 Dem Erlass der einstweiligen Verfügung vom 8.11.2017 habe bereits die vorherige Rechtshängigkeit in der Sache 12 O 391/17 entgegengestanden.
Rn. 42 Der Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung vom 8.11.2017 stand nicht schon eine vorherige Rechtshängigkeit aufgrund des Antrags zum Aktenzeichen 12 O 391/17 entgegen.
Rn. 44 Vorliegend sind die Anträge in den beiden Verfahren 12 O 391/17 und 25 O 90/17 zwar auf in der Sache gegensätzliche Ziele gerichtet, indes nicht identisch.
- LG Münster, 23.11.2017 - 25 O 90/17
Abberufung des Geschäftsführers einer als Einheitsgesellschaft organisierten GmbH …
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2018 - 8 U 2/18
Das Landgericht Münster erließ die beantragte Verfügung am 8.11.2017 zu dem Aktenzeichen 25 O 90/17 (Bl. 96).Rn. 10 Das Landgericht Münster hat die Verfahren 12 O 391/17 und 25 O 90/17 durch Beschluss v. 21.11.2017 zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Aktenzeichens 25 O 90/17 verbunden (Bl. 364).
Rn. 33 Das Urteil des Landgerichts Münster vom 23.11.2017 (25 O 90/17) wird abgeändert und die einstweilige Verfügung vom 8.11.2017 unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufgehoben.
Rn. 35 Das Urteil des Landgerichts Münster vom 23.11.2017 (25 O 90/17) wird abgeändert und die einstweilige Verfügung vom 7.11.2017 unter Zurückweisung des auf ihre Aufhebung gerichteten Antrags aufrechterhalten.
Rn. 44 Vorliegend sind die Anträge in den beiden Verfahren 12 O 391/17 und 25 O 90/17 zwar auf in der Sache gegensätzliche Ziele gerichtet, indes nicht identisch.
- BGH, 16.07.2007 - II ZR 109/06
Kündigung des organschaftlichen Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers …
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2018 - 8 U 2/18
Auch die Erfordernisse der Beschlussfassung in der Einheitsgesellschaft (vgl. BGH, NZG 2007, 751) sind nicht im Einzelnen zu erörtern. - OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 42/98
Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2018 - 8 U 2/18
Rn. 46 Die GmbH kann von Herrn Y indes nicht verlangen, sich nicht als ihr Geschäftsführer zu gerieren (§§ 823, 1004 BGB; Senat, NZG 1999, 597, 598), weil der Abberufungsbeschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.10.2017 anfechtbar ist und die dagegen gerichtete Anfechtungsklage daher voraussichtlich Aussicht auf Erfolg hat.
- OLG Hamm, 27.11.2019 - 8 U 69/19
Einstweilige Verfügung; Gesellschafterliste, transmortale Vollmacht, …
In einer ähnlichen Konstellation hat der Senat die Möglichkeit des einstweiligen Verfügungsantrags gegen einen Abberufungsbeschluss nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern auch gegen deren Gesellschafter-Geschäftsführer als handelnde Personen für zulässig erachtet (Senatsurteil vom 07.03.2018, 8 U 2/18, S. 12; Senatsurteil vom 07.10.1992, 8 U 75/92, juris). - LG Münster, 25.07.2018 - 26 O 21/18
Anfechtung von Beschlüssen einer Gesellschafterversammlung wegen Verletzung der …
Rn. 5 Die Abberufung von Herrn N1 war Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens 25 0 90/17 LG Münster = 8 U 2/18 OLG Hamm.Rn. 23 Die Akten 25 0 90/17 LG Münster = 8 U 2/18 OLG Hamm waren beigezogen.
- LG Münster, 25.07.2018 - 26 O 8/18
Präklusion der vorgetragenen Anfechtungsgründe der Beschlüsse wegen der nicht …
Dieser Beschluss war Gegenstand der einstweiligen Verfügungsverfahren 12 0 391/17 LG Münster und 25 0 90/17 Landgericht Münster sowie - nach vorheriger Verbindung der Verfahren - 8 U 2/18 OLG Hamm; auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 07.03.2018 ( Bl. 803 ff. der Akten 25 0 90/17) wird Bezug genommen. - LG Magdeburg, 08.03.2018 - 10 O 1245/17
Gebrauchtwagenkauf eines vom sog. Dieselskandal betroffenen VW-Kraftfahrzeugs: …
Rn. 23 Die Kammer bleibt damit bei ihrer Auffassung, die Grundlage des Urteils vom 04.01.2018 10 O 1177/17 (z.Zt. anhängig beim OLG Naumburg unter 8 U 2/18) ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".