Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 25.03.1993 - 8 U 2000/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 169; ALB § 8
Beweislast bei Selbstmord des Versicherungsnehmers in der Lebensversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1994, 295
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 27.04.1977 - 20 U 239/76
Krankhafte Störung der Geistestätigkeit; Geisteskrankheit; Willensfreiheit; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.1993 - 8 U 2000/92
a) Ein derartiger, die freie Willensbestimmung ausschließender Zustand liegt nur dann vor, wenn der Betroffene sein Handeln nicht mehr von vernünftigen Erwägungen abhängig machen kann (vgl. OLG Hamm VersR 77, 928). - OLG Stuttgart, 27.06.1988 - 5 U 259/87
Anspruch auf die Versicherungssummen aus zwei Lebensversicherungen; Eintritt des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.1993 - 8 U 2000/92
Der Versicherungsnehmer muß von unkontrollierbaren Trieben und Vorstellungen - ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung - so sehr beherrscht sein, daß eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung von für und wider ausgeschlossen ist (vgl. OLG Stuttgart VersR 89, 794; BayObLG … - BGH, 27.01.1969 - III ZR 73/68
Teileinigung über zu enteignendes Recht - Vorzeitige Besitzeinweisung des …
- LG Wiesbaden, 22.03.1984 - 2 O 133/82
Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.1993 - 8 U 2000/92
Bloße Willensschwäche, Erschöpfungszustände oder bloße depressive Verstimmungen schließen dagegen die Möglichkeit der freien Willensbestimmung nicht aus, solange der von Motiven gelenkte Wille noch Einfluß auf die Entscheidung des Versicherten hat und ihn insoweit verständlich macht (vgl. OLG Frankfurt VersR 62, 821; LG Wiesbaden VersR 85, 233;… Benkel-Hirschberg, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 171/01
Krankhafte Störung der Geistestätigkeit bei Selbsttötung in der …
Rn. 25 1. Ein die freie Willensbestimmung ausschließender Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit liegt nur vor, wenn der Betroffene sein Handeln nicht mehr von vernünftigen Erwägungen abhängig machen kann (OLG Hamm, r+s 1993, 75) und von unkontrollierbaren Trieben und Vorstellungen - ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung - so sehr beherrscht wird, dass eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung von Für und Wider ausgeschlossen ist (BGH, NJW 1953, 1342; OLG Stuttgart, NVersZ 2000, 22; VersR 1989, 794, 795; OLG Nürnberg, VersR 1994, 295, 296).Ein wichtiges Kriterium bei der Beantwortung der Frage, ob unkontrollierbare Triebe und Vorstellungen in den Tod geführt haben, ist nämlich das Vorliegen einfühlbarer Motive (OLG Stuttgart, NVersZ 2000, 22; VersR 1989, 794, 795; OLG Nürnberg, VersR 1994, 295, 296).
- OLG Schleswig, 30.09.2024 - 16 U 126/23
Restschuldlebensversicherung: Feststellung der Begehung einer vorsätzlichen …
Eine solche Notwendigkeit ergibt sich auch nicht etwa aus den von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen des OLG Karlsruhe (Urteil vom 20. März 2003, 12 U 205/02, VersR 2003, 977) oder des OLG Nürnberg (Urteil vom 25. März 1993, 8 U 2000/92, VersR 1994, 295). - LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 14 O 212/13
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Voraussetzungen …
ein sog. "Bilanzselbstmord", nicht auszuschließen ist (…vgl. Saarl. OLG, a.a.O.; ferner OLG Nürnberg, VersR 1994, 295; OLG Stuttgart VersR 1989, 794; VersR 2000, 170; OLG Karlsruhe, VersR 2003, 977). - OLG Köln, 21.02.2001 - 5 U 127/00
Blutalkoholkonzentration von 2,2 % zwingt nicht zur Annahme einer krankhaften …
So ist anerkannt, dass zum Beispiel eine übersteigerte Reaktion auf Eheprobleme oder auch eine bloße depressive Verstimmung einen entsprechenden Schluss nicht zu rechtfertigen vermögen; vielmehr muss der Anspruchsteller nachweisen, dass eine schwere -endogene oder psychogene- Depression vorliegt und der Versicherungsnehmer die Selbsttötung in einer akuten depressiven Phase begangen hat (vgl. OLG Nürnberg in VersR 1994, 295;… Kollhosser aaO). - LG Köln, 03.12.2008 - 37 O 1058/07 Solange noch ein nachfühlbares Motiv, insbesondere ein sogenannter "Bilanz-Selbstmord" nicht auszuschließen ist, ist der erforderliche Nachweis krankhafter Störung der Geistestätigkeit nicht geführt (OLG Köln VersR 2002, 341; vgl. OLG Nürnberg VersR 1994, 295; OLG Stuttgart VersR 1989, 794).
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