Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Krankentagegeldversicherung: Bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei einer psychischen Erkrankung durch sog. Mobbing
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG (a.F.) § 1; VVG (a.F.) § 178b Abs 3; MB/KT § 1
Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Krankentagegeldversicherung bei Mobbing
- haufe.de (Kurzinformation)
Etwas arbeitsunfähig? Ungenaue Bedingungen bescheren Versicherungsnehmer Krankentagegeld
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 15.09.2009 - 5 O 95/09
- OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09
- BGH, 09.03.2011 - IV ZR 137/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91
Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung
Auszug aus OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09
Versicherungsschutz besteht nicht gegen Verdienstausfall infolge vorübergehender allgemeiner Erwerbsunfähigkeit, sondern nur infolge von Arbeitsunfähigkeit, welche nicht besteht, wenn der Verdienstausfall als Folge bloßer Einschränkungen vorübergehender Natur in der Fähigkeit eintritt, den bisherigen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung auszuüben (BGH, VersR 1993, 297 ff.).Rn. 25 Es handelt sich nicht nur um einen Verdienstausfall als Folge bloßer Einschränkungen vorübergehender Natur in der Fähigkeit, den bisherigen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung auszuüben (BGH, VersR 1993, 297 ff.).
Auch für einen verständigen Versicherungsnehmer folgt dies nicht aus der Definition des Versicherungsfalles und der Arbeitsunfähigkeit nach § 1 Abs. 2 und Abs. 3 MB/KT, ohne dass das Leistungsversprechen des Versicherers einer Inhaltskontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt (BGH, VersR 1993, 297 ff.).
- OLG Celle, 20.05.1999 - 8 U 110/98
Keine Bindung an vom VN vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Auszug aus OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09
Einem Arbeitnehmer, bei dem eine psychische Erkrankung infolge sog. "Mobbing" am Arbeitsplatz diagnostiziert wird, hat danach Anspruch auf Krankentagegeld, wenn eine gleichartige Weiterbeschäftigung bei seinem Arbeitgeber nicht möglich ist, denn die Vorraussetzung bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit hängt nicht davon ab, welche Umstände bzw. Ursachen zur ärztlich attestierten Krankheit geführt haben (Abkehr von OLG Celle, VersR 2000, 1531).Maßgebend für die Arbeitsunfähigkeit ist danach der bisher ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung (BGH, VersR 2009, 1063) bzw. der konkret ausgeübte Beruf (OLG Karlsruhe, VersR 2003, 761; OLG Celle, VersR 2000, 1531;… Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Aufl., § 1 MB/KT, Rdnr, 6), also, ob die bisherige Tätigkeit ihrer Art nach ausgeübt werden kann.
Rn. 27 Der Senat hält insoweit auch nicht mehr an der Entscheidung OLG Celle, VersR 2000, 1531, fest.
- OLG Köln, 13.02.2008 - 5 U 65/05
Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der privaten Krankentagegeldversicherung
Auszug aus OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09
Dahingestellt bleiben kann, ob dies auch für den Ort der Tätigkeit gilt, denn der Wechsel der Umgebung bei dem selben Arbeitgeber war dem Kläger hier nicht möglich (anders: OLG Köln, Urteil vom 13. Februar 2008, 5 U 65/05, zitiert nach juris, für den Fall einer Gymnasiallehrerin).Rn. 33 Die Revision war zuzulassen, weil die Frage, ob bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung auch dann vorliegt, wenn die krankheitsbedingte Unfähigkeit zur Berufsausübung ausschließlich arbeitsplatzbezogen ist, grundsätzliche Bedeutung hat (so bereits OLG Köln, Urteil vom 13. Februar 2008, 5 U 65/05, zitiert nach juris, Rdnr. 24), und die Zulassung des bereits bei dem Bundesgerichtshof anhängigen Verfahrens zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO).
- BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06
Eintritt des Versicherungsfalls in der privaten Krankentagegeldversicherung; …
Auszug aus OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09
Maßgebend für die Arbeitsunfähigkeit ist danach der bisher ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung (BGH, VersR 2009, 1063) bzw. der konkret ausgeübte Beruf (OLG Karlsruhe, VersR 2003, 761; OLG Celle, VersR 2000, 1531;… Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Aufl., § 1 MB/KT, Rdnr, 6), also, ob die bisherige Tätigkeit ihrer Art nach ausgeübt werden kann. - OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
Krankentagegeldversicherung: Volle Arbeitsunfähigkeit des Versicherten trotz …
Auszug aus OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09
Maßgebend für die Arbeitsunfähigkeit ist danach der bisher ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung (BGH, VersR 2009, 1063) bzw. der konkret ausgeübte Beruf (OLG Karlsruhe, VersR 2003, 761; OLG Celle, VersR 2000, 1531;… Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Aufl., § 1 MB/KT, Rdnr, 6), also, ob die bisherige Tätigkeit ihrer Art nach ausgeübt werden kann. - OLG Köln, 16.05.1991 - 5 U 192/90
Begriff der beruflichen Tätigkeit in § 1 Nr. 3 MBKT
Auszug aus OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09
Die Einschränkung folgt deshalb auch nicht aus einem Charakter der Krankentagegeldversicherung als einer Versicherung für vorübergehenden Verdienstausfall (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 175).
- BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08
Krankentagegeldversicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund …
Auch in einem solchen Fall sind die genannten Voraussetzungen eines Versicherungsfalles erfüllt (so auch OLG Celle, Urteil vom 12. Mai 2010 - 8 U 216/09, juris Rn. 24 ff., mit zust. Anmerkung Rogler, jurisPR-VersR 8/2010 Anm. 3 unter C 5, durch Senatsurteil vom heutigen Tage - IV ZR 137/10 - bestätigt).Vielmehr wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer unter beruflicher Tätigkeit seine spezifische Tätigkeit verstehen und annehmen, dass damit auch sein Arbeitsplatz bei seinem bisherigen Arbeitgeber gemeint ist (so auch OLG Celle vom 12. Mai 2010 aaO Rn. 24).
- OLG Köln, 13.07.2012 - 20 U 46/10
Versicherungsfähigkeit eines Arbeitsnehmers in der Krankentagegeldversicherung
Der Beklagte zahlte bis zum 22. Juni 2008 aufgrund zunächst nicht streitiger Arbeitsunfähigkeit das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld; für die Zeit vom 23. Juni 2008 bis zum 31. August 2008 wurde der Beklagte durch rechtskräftiges Urteil des OLG Celle vom 12. Mai 2010 - 8 U 216/09 - (bestätigt durch Urteil des BGH vom 9. März 2011 - IV ZR 137/10 -, VersR 2011, 518) zur weiteren Zahlung von Krankentagegeld verurteilt; hierbei drang der Beklagte mit dem Einwand nicht durch, eine durch Mobbing (mit-)ausgelöste Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, sei vom Versicherungsschutz nicht gedeckt.Rn. 16 Die Akten 5 O 95/09 LG Lüneburg = 8 U 216/09 OLG Celle = IV ZR 137/10 BGH haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
- LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10
Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer …
Nur dann wäre die Tätigkeit des Klägervertreters kausaler Verzugsschaden (vgl. BGH NJW 2008, 1888; OLG Celle Urt. v. 12.5.2010 - 8 U 216/09, juris).
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Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - L 8 U 216/09 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - L 8 U 216/09
Dass der Begriff der Gelegenheitsursache durch die Austauschbarkeit der versicherten Einwirkung gegen andere alltäglich vorkommende Ereignisse gekennzeichnet ist, berechtigt jedoch nicht zu dem Umkehrschluss, dass bei einem gravierenden, nicht alltäglichen Unfallgeschehen oder besonderen Problemen in der anschließenden Heilbehandlung, ein gegenüber einer Krankheitsanlage rechtlich wesentlicher Ursachenbeitrag ohne weiteres zu unterstellen ist (vgl. insgesamt zum Vorstehenden BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R, B 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04 R).Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 09.05.2006 a.a.O. mH auf BSG SozR Nr. 41 zu § 128 SGG;… BSG SozR Nr. 20 zu § 542 aF RVO;… BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO;… BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67;… Schönberger/Mehrtens/Valentin aaO, Kap 1.8.2, S 119 f;… Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 128 RdNr 3c).
- BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61
Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - L 8 U 216/09
Für die Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs - der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität - genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit (stRspr BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO;… BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 aF RVO;… BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1).Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG…, Urteil vom 09.05.2006 a.a.O. mH auf BSG SozR Nr. 41 zu § 128 SGG;… BSG SozR Nr. 20 zu § 542 aF RVO; BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO;… BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67;… Schönberger/Mehrtens/Valentin aaO, Kap 1.8.2, S 119 f;… Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 128 RdNr 3c).
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R
Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - L 8 U 216/09
Dass der Begriff der Gelegenheitsursache durch die Austauschbarkeit der versicherten Einwirkung gegen andere alltäglich vorkommende Ereignisse gekennzeichnet ist, berechtigt jedoch nicht zu dem Umkehrschluss, dass bei einem gravierenden, nicht alltäglichen Unfallgeschehen oder besonderen Problemen in der anschließenden Heilbehandlung, ein gegenüber einer Krankheitsanlage rechtlich wesentlicher Ursachenbeitrag ohne weiteres zu unterstellen ist (vgl. insgesamt zum Vorstehenden BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R, B 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04 R).
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - L 8 U 216/09
Dass der Begriff der Gelegenheitsursache durch die Austauschbarkeit der versicherten Einwirkung gegen andere alltäglich vorkommende Ereignisse gekennzeichnet ist, berechtigt jedoch nicht zu dem Umkehrschluss, dass bei einem gravierenden, nicht alltäglichen Unfallgeschehen oder besonderen Problemen in der anschließenden Heilbehandlung, ein gegenüber einer Krankheitsanlage rechtlich wesentlicher Ursachenbeitrag ohne weiteres zu unterstellen ist (vgl. insgesamt zum Vorstehenden BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R, B 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04 R). - BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97
Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - L 8 U 216/09
Anders als bei der abstrakt-generalisierende Betrachtungsweise nach der Adäquanztheorie (stellvertretend BGHZ 137, 11, 19ff m.w.N.) ist die Kausalitätsbewertung in der gesetzlichen Unfallversicherung vom ex-post-Standpunkt aus anhand individualisierender und konkretisierender Merkmale des jeweiligen Einzelfalles vorzunehmen. - BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R
Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - L 8 U 216/09
Dies führt zu der Wertbestimmung, bis zu welcher Grenze der Versicherungsschutz im Einzelfall reicht (vgl. insgesamt BSG SozR 4-2200 § 589 Nr. 1 m.w.N.;… SozR 2200 § 589 Nr. 96). - BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - L 8 U 216/09
Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG…, Urteil vom 09.05.2006 a.a.O. mH auf BSG SozR Nr. 41 zu § 128 SGG;… BSG SozR Nr. 20 zu § 542 aF RVO;… BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO; BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67;… Schönberger/Mehrtens/Valentin aaO, Kap 1.8.2, S 119 f;… Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 128 RdNr 3c). - BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - L 8 U 216/09
Für die Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs - der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität - genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit (…stRspr BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO;… BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 aF RVO; BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1). - BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87
Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - L 8 U 216/09
Die Theorie der wesentlichen Bedingung beruht ebenso wie die im Zivilrecht geltende Adäquanztheorie (vgl. dazu nur Heinrichs in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 65. Aufl. 2006, Vorb. v § 249 RdNr. 57 ff mwN sowie zu den Unterschieden BSGE 63, 277, 280 = SozR 2200 § 548 Nr. 91) auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie als Ausgangsbasis. - BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84
Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - L 8 U 216/09
Für die Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs - der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität - genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit (…stRspr BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO;… BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 aF RVO; BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1). - BSG, 18.01.1990 - 8 RKnU 1/89
Arbeitsunfall
- BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54
Versorgungsanspruch wegen
- BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70
Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang
- BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 U 4699/11 Dr. S. weist in seiner ergänzenden Stellungnahme vom 17.02.2014 nachvollziehbar darauf hin, dass das A-Kriterium ganz explizit neben der subjektiven Belastung auch ein objektives Korrektiv vorsieht, was auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats entspricht (vgl. Urteil vom 05.04.2010 - L 8 U 6019/09 -, Beschluss vom 27.05.2009 - L 8 U 216/09 -).
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