Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.11.2000 - 8 U 22/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 12.10.1999 - 19 O 131/97
- OLG Hamm, 20.11.2000 - 8 U 22/00
Papierfundstellen
- NZG 2001, 359
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64
Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura; …
Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2000 - 8 U 22/00
Rn. 71 Nach BGH NJW 1968, 1379 (dort zur Prokura) muß sich der Dritte den Mißbrauch dann entgegenhalten lassen, wenn der Vertreter bewußt zum Nachteil des Geschäftsinhabers gehandelt hat und der Dritte dies bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennen mußte. - BGH, 13.02.1967 - II ZR 158/65
Haftung des Kommanditisten
Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2000 - 8 U 22/00
Nichts anderes ergibt sich aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung BGHZ 47, 149, die eine haftungsschädliche mittelbare Rückzahlung an den Kommanditisten bejaht, wenn die Gesellschaft an einen Dritten leistet und dieser Dritte dafür eine Leistung an den Kommanditisten erbringt.
- OLG Stuttgart, 02.08.2019 - 20 U 44/18
Kommanditistenhaftung: Rückforderung nicht gedeckter Ausschüttungen durch …
Rn. 57 Die zur Haftung von Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft ergangene BGH-Entscheidung ist nach überwiegender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung auf die Haftung von Kommanditisten übertragbar (…s. nur OLG Celle, Urt. v. 12.12.2018 - 9 U 74/17, Tz. 12 f. bei juris; OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2000 - 8 U 22/00, NZG 2001, 359, 360 unter 2.a;… OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.09.2016 - 9 U 9/16, aaO;… OLG Koblenz, Urt. v. 06.11.2018 - 3 U 265/18, Tz. 20 bei juris;… OLG Köln, Beschl. v. 11.06.2018 - 18 U 49/17, BeckRS 2018, 13782, Tz. 14, OLG Köln, Urt. v. 29.11.2018, Tz. 10 bei juris;… OLG Frankfurt, Urt. v. 27.11.2018 - 5 U 65/18, Tz. 131 bei juris;… OLG München, Urt. v. 12.03.2019 - 18 U 2812/18, Tz. 27 ff. bei juris). - OLG Bamberg, 07.01.2008 - 4 U 84/07
Verdeckter Beitritt zu einer Publikums-KG: Kommanditistenstellung des Treuhänders …
Der Insolvenzverwalter mache nur ein Recht der Insolvenzgläubiger geltend (Verweis auf OLG Hamm NZG 2001, 359). - LG Schweinfurt, 19.12.2017 - 24 O 107/17
Insolvenzverwalter, Rückzahlung, Ausschüttung, Schiffsfond, Forderungsanmeldung
Denn nach dem unbestritten gebliebenen Vortrag des Beklagten handelte es sich bei der Forderung des Finanzamts um eine Masseforderung nach § 55 Abs. 4 InsO, für welche der Kommanditist nicht haftet (OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2000, Az. 8 U 22/00).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.01.2001 - 8 U 22/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwaltshaftung wegen Vereinnahmung von treuhänderisch empfangenen Geldbeträgen; Schadensersatzpflichten eines Rechtsanwalts wegen Untreue
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.01.2000 - 16 O 98/98
- OLG Köln, 25.01.2001 - 8 U 22/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97
Behauptung eines Schenkungsversprechens
Auszug aus OLG Köln, 25.01.2001 - 8 U 22/00
Rn. 32 In Anbetracht der oben dargelegten Umstände hat der Kläger mithin - entgegen der Auffassung des Beklagten - auch der ihm im Rahmen eines Anspruchs nach §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., Satz 2, 818 Abs. 2 BGB obliegenden Darlegungs- und Beweispflicht genügt, da bewiesen ist, dass die von dem Beklagten behaupteten Rechtsgründe für die Vermögensverschiebung durch Vereinnahmung der Scheckbeträge nicht bestehen (vgl. BGH, NJW 1990, 392; NJW 1999, 2887;… Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., § 812 Rn. 106). - BGH, 29.09.1989 - V ZR 326/87
Pflichten des Sicherungsgebers bei Unwirksamkeit der dinglichen Einigung …
Auszug aus OLG Köln, 25.01.2001 - 8 U 22/00
Rn. 32 In Anbetracht der oben dargelegten Umstände hat der Kläger mithin - entgegen der Auffassung des Beklagten - auch der ihm im Rahmen eines Anspruchs nach §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., Satz 2, 818 Abs. 2 BGB obliegenden Darlegungs- und Beweispflicht genügt, da bewiesen ist, dass die von dem Beklagten behaupteten Rechtsgründe für die Vermögensverschiebung durch Vereinnahmung der Scheckbeträge nicht bestehen (vgl. BGH, NJW 1990, 392; NJW 1999, 2887;… Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., § 812 Rn. 106).
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