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Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 25.04.2019

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 03.04.2019 - 8 U 27/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53397
OLG Bamberg, 03.04.2019 - 8 U 27/19 (https://dejure.org/2019,53397)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.04.2019 - 8 U 27/19 (https://dejure.org/2019,53397)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. April 2019 - 8 U 27/19 (https://dejure.org/2019,53397)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.02.2016 - VII ZB 36/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei …

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.04.2019 - 8 U 27/19
    Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (vgl. BGH, NJW 2016, 1740).

    Der Rechtsanwalt kann zwar die Ausgangskontrolle auf zuverlässiges Büropersonal übertragen und braucht sie nicht selbst vorzunehmen (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 634); übernimmt er die Erstellung und Übermittlung der Schriftsätze und die Ausgangskontrolle jedoch im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.02.2009, Az. IV ZB 26/08, Rn. 7; Beschluss vom 26.01.2006, Az. I ZB 64/05; Beschluss vom 10.02.2016, Az. VII ZB 36/15 -, Rn. 7 - 9, juris).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.04.2019 - 8 U 27/19
    Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, 114 ff.) ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, am letzten Tag einer Frist zu prüfen, ob ein am Vortag eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (vgl. BGH, WM 2015, 900; BGH, MDR 2017, 595).
  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fairen Verfahrens im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.04.2019 - 8 U 27/19
    Mit einer solchen Hinweispflicht würde den Parteien die Verantwortung für die Formalien vollständig abgenommen und den unzuständigen Gerichten übertragen, was die Anforderungen an die richterliche Fürsorgepflicht überspannte (BVerfG, Beschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343; BGH, MDR 2017, 595).
  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 7/14

    Notarielle Disziplinarsache oder verwaltungsrechtliche Notarsache: Elektronischer …

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.04.2019 - 8 U 27/19
    Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, 114 ff.) ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, am letzten Tag einer Frist zu prüfen, ob ein am Vortag eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (vgl. BGH, WM 2015, 900; BGH, MDR 2017, 595).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer …

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.04.2019 - 8 U 27/19
    Der Rechtsanwalt kann zwar die Ausgangskontrolle auf zuverlässiges Büropersonal übertragen und braucht sie nicht selbst vorzunehmen (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 634); übernimmt er die Erstellung und Übermittlung der Schriftsätze und die Ausgangskontrolle jedoch im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.02.2009, Az. IV ZB 26/08, Rn. 7; Beschluss vom 26.01.2006, Az. I ZB 64/05;… Beschluss vom 10.02.2016, Az. VII ZB 36/15 -, Rn. 7 - 9, juris).
  • BGH, 09.12.2014 - VI ZB 42/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei …

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.04.2019 - 8 U 27/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Prozessbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze - zu jenen gehört auch die Einlegung der Berufung (§ 517 ZPO) - rechtzeitig hinausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.12.2014, Az. VI ZB 42/13, NJW-RR 2015, 442, Rn. 8).
  • BGH, 11.03.2014 - VI ZB 45/13

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Überwachungspflichten des …

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.04.2019 - 8 U 27/19
    Der Rechtsanwalt kann zwar die Ausgangskontrolle auf zuverlässiges Büropersonal übertragen und braucht sie nicht selbst vorzunehmen (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 634); übernimmt er die Erstellung und Übermittlung der Schriftsätze und die Ausgangskontrolle jedoch im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.02.2009, Az. IV ZB 26/08, Rn. 7; Beschluss vom 26.01.2006, Az. I ZB 64/05;… Beschluss vom 10.02.2016, Az. VII ZB 36/15 -, Rn. 7 - 9, juris).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZB 26/08

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes …

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.04.2019 - 8 U 27/19
    Der Rechtsanwalt kann zwar die Ausgangskontrolle auf zuverlässiges Büropersonal übertragen und braucht sie nicht selbst vorzunehmen (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 634); übernimmt er die Erstellung und Übermittlung der Schriftsätze und die Ausgangskontrolle jedoch im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2009, Az. IV ZB 26/08, Rn. 7; Beschluss vom 26.01.2006, Az. I ZB 64/05;… Beschluss vom 10.02.2016, Az. VII ZB 36/15 -, Rn. 7 - 9, juris).
  • LG Hof, 07.01.2019 - 32 O 208/18

    Abgasskandal: Zu den Voraussetzungen einer sekundären Darlegungslast der …

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.04.2019 - 8 U 27/19
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Hof vom 07.01.2019, Az.: 32 O 208/18, gemäß § 522 Abs. 1 ZPO kostenpflichtig als unzulässig zu verwerfen und den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 27.085,60 Euro festzusetzen.
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   OLG Bamberg, 25.04.2019 - 8 U 27/19   

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OLG Bamberg, 25.04.2019 - 8 U 27/19 (https://dejure.org/2019,53398)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.04.2019 - 8 U 27/19 (https://dejure.org/2019,53398)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. April 2019 - 8 U 27/19 (https://dejure.org/2019,53398)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • LG Hof, 07.01.2019 - 32 O 208/18

    Abgasskandal: Zu den Voraussetzungen einer sekundären Darlegungslast der …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2019 - 8 U 27/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Hof vom 07.01.2019, Az.: 32 O 208/18, wird als unzulässig verworfen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Hof vom 07.01.2019, Az.: 32 O 208/18, war gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen, weil das Rechtsmittel nicht wirksam in der gesetzlich bestimmten Frist (§ 517 ZPO) eingelegt worden ist.

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