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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18900
OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12 (https://dejure.org/2012,18900)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.07.2012 - 8 U 28/12 (https://dejure.org/2012,18900)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 8 U 28/12 (https://dejure.org/2012,18900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung eines Versicherers auf fehlende Aktivlegitimation einer versicherten Person bei Nichtinanpruchnahme durch den Versicherungsnehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsnehmer insolvent: Was macht der Geschädigte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauhaftpflichtversicherung für "Maurerarbeiten" umfasst auch Schäden aus mangelhafter Errichtung einer Sohlplatte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Feststellungsklage des geschädigten Dritten gegen Haftpflichtversicherung zulässig? (IBR 2012, 1254)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 750
  • AnwBl 2013, 57
  • BauR 2012, 1824
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 229/89

    Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung im Hinblick auf Mängelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil BGH, VersR 1991, 293, ist schon vom Sachverhalt her kaum als einschlägig zu bezeichnen.
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 144/07

    Anwendung der sog. Tätigkeitsklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Der Klausel liegt u. a. der allgemeine Gedanke zugrunde, dass das Risiko der Unternehmerleistung grundsätzlich nicht versicherbar sein soll (BGH, NJW 1957, 907, 908; OLG Köln, VersR 2009, 391).
  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 4/56

    Haftpflichtversicherung. Deckungsumfang

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Der Klausel liegt u. a. der allgemeine Gedanke zugrunde, dass das Risiko der Unternehmerleistung grundsätzlich nicht versicherbar sein soll (BGH, NJW 1957, 907, 908; OLG Köln, VersR 2009, 391).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79

    Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen …

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Im "Gaszug-Fall" (BGH, NJW 1983, 810) hat der BGH zum Verhältnis der beiden abzugrenzenden Fallgruppen ausgeführt: "Fallgestaltungen, in denen der Mangel die Sache von vornherein derart ergreift, dass sie von Anfang an insgesamt wertlos ist und schon deshalb solche 'Stoffgleichheit' bejaht werden muss, wenn der Mangel später in der Zerstörung oder 'Beschädigung' der Sache offen zutage tritt (…), werden seltener sein; weit häufiger wird es um Fälle gehen, in denen der Mangel zunächst nur einem mehr oder weniger begrenzten Teil der Sache anhaftet" (ebenda, 811 f. unter II. 2. vor a).
  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 242/99

    Eigentumsverletzung durch Ausdehnung von Schlacke, mit der ein Grundstück …

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung BGH, NJW 2001, 1346, ist nicht einschlägig, weil dort die Sache von Anfang an mit einem Mangel behaftet war, der der Sache insgesamt anhaftete.
  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    In besonderen Fallkonstellationen kann der Dritte aber gegen den Versicherer Klage, und zwar Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO, erheben, wenn der Versicherer seine Eintrittspflicht aus dem Vertrag ablehnt und außerdem der Versicherungsnehmer untätig bleibt (BGH, VersR 2001, 90, 91; VersR 2009 1485).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Die durch nichts weiter konkretisierte Bezeichnung "Maurerarbeiten" machte eine Beschränkung, wie die Beklagte sie nunmehr behauptet, nicht deutlich (siehe auch BGH, IV ZR 42/10, Urteil vom 21 Juli 2011; VersR 2003, 454).
  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 42/10

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Anwendbarkeit der …

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Die durch nichts weiter konkretisierte Bezeichnung "Maurerarbeiten" machte eine Beschränkung, wie die Beklagte sie nunmehr behauptet, nicht deutlich (siehe auch BGH, IV ZR 42/10, Urteil vom 21 Juli 2011; VersR 2003, 454).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 23/08

    Zulässigkeit der Freigabe des Anspruchs auf Haftpflichtdeckung aus der …

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Rn. 35 Anders als in dem Urteil des BGH vom 2. April 2009 (IX ZR 23/08, VersR 2009, 821), durch das eine Vereinfachung der Beurteilung der Aktivlegitimation eingetreten ist, hat vorliegend der Insolvenzverwalter keine Freigabe der Forderung erklärt.
  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Eintrittspflicht der …

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    In besonderen Fallkonstellationen kann der Dritte aber gegen den Versicherer Klage, und zwar Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO, erheben, wenn der Versicherer seine Eintrittspflicht aus dem Vertrag ablehnt und außerdem der Versicherungsnehmer untätig bleibt (BGH, VersR 2001, 90, 91; VersR 2009 1485).
  • OLG Hamm, 12.03.1999 - 20 U 217/98

    Deckungsumfang für Geltendmachung von Ansprüchen in Arzthaftungsprozeß

  • LG Hannover, 17.11.2011 - 8 O 221/10

    Errichtung eines Fertighauses auf einer fehlerhaft erstellten Sohlplatte als ein …

  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Denn sie richtet sich primär an Werkunternehmer, die ihr bei unbefangenem Verständnis entnehmen, dass der Sachschaden der maßgebliche Auslöser für die Deckung sein soll und daher sämtliche Mängelbeseitigungsnebenkosten versichert sind, solange nur ein über den Mangel hinausgehender Folgeschaden eingetreten ist und dieser die Mängelbeseitigung erforderlich macht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 5. Juli 2012 - 8 U 28/12, juris Rn. 49;… von Rintelen, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015, § 26 Rn. 118).
  • OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13

    Privathaftpflichtversicherung: Feststellungsinteresse des geschädigten Dritten …

    Dies ist angenommen worden, wenn der Versicherungsnehmer insolvent ist und weder der Versicherungsnehmer noch der Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter gegen eine unberechtigte Deckungsversagung vorgehen und deshalb (auch ohne Verweigerung der Übernahme des Rechtsschutzes durch den Haftpflichtversicherer) der Rechtsverlust durch Verjährung droht (vgl. BGH, Urteil v. 15.11.2000, IV ZR 223/99, VersR 2001.90 - in juris Tz. 10 m.w.N.; OLG Celle, Urteil v. 05.07.2012, 8 U 28/12 VersR 2013, 750).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2025 - 12 U 47/25

    Feststellungsinteresse des geschädigten Dritten bei drohender Verjährung des …

    Die Besonderheit, dass ein Geschädigter oder ein Legalzessionar (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 24. Mai 2007 - 3 U 144/06, juris Rn. 3) als ein am Versicherungsverhältnis als dem maßgeblichen Rechtsverhältnis nicht beteiligter Dritter ein Feststellungsinteresse i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO hat, beruht auf der Sozialbindung der Haftpflichtversicherung, die u.a. in §§ 108, 110 VVG zum Ausdruck kommt (OLG Celle, Urteil vom 05.07.2012 - 8 U 28/12, juris Rn. 30 f.), wonach die Versicherungsleistung dem Geschädigten zugute kommen soll (Armbrüster r + s 2010, 441, 447).
  • OLG Jena, 17.03.2021 - 6 SA 3/21
    Demgemäß wird nur geprüft, ob die gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachten Schadensersatzansprüche in den zeitlichen, räumlichen und sachlichen Umfang des versicherten Risikos fallen (OLG Frankfurt, Urteil vom 31. März 2019 - 7 U 177/15 -, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 25. Januar 2012 - 20 U 120/11, juris Rn. 25; OLG Celle, Urteil vom 05. Juli 2012 - 8 U 28/12 -, juris).
  • OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    8 U 28/12.
  • LG Stade, 08.03.2016 - 3 O 186/15

    Betriebshaftpflichtversicherung - auftragsbezogene Nebentätigkeiten

    Es reicht nach § 5 Handwerksordnung im Übrigen auch aus, wenn die Vornahme solcher Tätigkeit "wirtschaftlich" geboten ist, weil es unverhältnismäßig wäre, für solche Arbeiten einen anderen Handwerker zu beauftragen (…vgl. Koch a.a.O. Rn. 126 mwN.; vgl. auch OLG Celie VersR 2013, 750).
  • LG Regensburg, 20.07.2016 - 3 O 5/16

    Pflichthaftpflichtversicherung: Feststellungsklage des Geschädigten gegen den …

    Es ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer untätig bleibt oder aber etwa in Insolvenz gefallen ist (OLG Celle, VersR 2013, 750).
  • LG Detmold, 05.11.2014 - 12 O 275/12

    Aufklärungspflicht bei Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter an einer …

    Die Kenntnis welche weitere Hilfsperson tätig war, ist nicht erforderlich (OLG Oldenburg, Urteil vom 5.7.2012- Az. 8 U 28/12;… Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 278, Rn. 9).
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