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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.08.2015 - 8 U 319/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27819
OLG Koblenz, 21.08.2015 - 8 U 319/15 (https://dejure.org/2015,27819)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.08.2015 - 8 U 319/15 (https://dejure.org/2015,27819)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. August 2015 - 8 U 319/15 (https://dejure.org/2015,27819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamGKG § 48; ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung eines Bausparvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung eines Bausparvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.08.2006 - XII ZR 165/05

    Streitwert eines auf ein Konkurrenzverbot gestützten Unterlassungsanspruchs des …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.08.2015 - 8 U 319/15
    In Ermangelung einer besonderen kostenrechtlichen Vorschrift ist der Streitwert des Berufungsverfahrens gemäß § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 Halbs. 1 ZPO festzusetzen (BGH Beschluss vom 09.08.2006 - XII ZR 165/05 Rn 7 - [...]).
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 207/15

    Rechtsprechung zur Kündigung von Bausparverträgen bestätigt

    Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung bemisst sich nach dem objektiv zu ermittelnden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Fortführung des Vertrages (siehe OLG Koblenz, Beschl. v. 21. Aug. 2015, Az. 8 U 319/15, zit. nach juris Rz. 2;… OLG Hamm, Beschl. v. 26. Okt. 2015, Az. 31 U 182/15, zit. nach juris Rz. 22).
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 37/16

    Voraussetzungen der Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse

    Rn. 95 Dabei war zu berücksichtigen, dass sich der Wert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung nach dem objektiv zu ermittelnden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Fortführung des Vertrages bemisst (siehe OLG Koblenz, Beschl. v. 21. Aug. 2015, Az. 8 U 319/15, zit. nach juris Rz. 2;… OLG Hamm, Beschl. v. 26. Okt. 2015, Az. 31 U 182/15, zit. nach juris Rz. 22).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 88/16

    Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwertbemessung bei einer …

    Rn. 11 f) Nach einer sechsten Ansicht ist für die Wertbestimmung allein auf das Interesse des Klägers an einer weiteren Verzinsung des Bausparguthabens abzustellen, welches gemäß §§ 3, 9 ZPO anhand des dreieinhalbfachen Jahreszinsertrages zu bestimmen sei, ohne dass von diesem Betrag ein Abschlag zu machen sei (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. August 2015 - 8 U 319/15, juris Rn. 3 …und Urteil vom 29. Juli 2016 - 8 U 11/16, juris Rn. 53; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 19. Juni 2015 - 9 W 25/15, juris Rn. 3).
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 230/15

    Kündigung eines seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrages durch …

    Denn der Wert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung bemisst sich nach dem objektiv zu ermittelnden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Fortführung des Vertrages (siehe OLG Koblenz, Beschl. v. 21. Aug. 2015, Az. 8 U 319/15, zit. nach juris Rz. 2;… OLG Hamm, Beschl. v. 26. Okt. 2015, Az. 31 U 182/15, zit. nach juris Rz. 22).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2016 - 17 W 3/16

    Streitwert einer Feststellungsklage: Bewertung des wirtschaftlichen Interesses am …

    Das erklärte wirtschaftliche Interesse des Klägers besteht vielmehr allein darin, sich auch für die Zukunft die - gegenüber dem aktuellen Markt höheren - vertraglich vereinbarten Guthabenzinsen auf das Bausparguthaben zu sichern (OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.06.2015 - 9 W 25/15; OLG Koblenz, Beschl. v. 20.08.2015 - 8 W 536/15; Beschl. v. 21.08.2015 - 8 U 319/15).
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