Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 21.08.2015 - 8 U 319/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamGKG § 48; ZPO § 3
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung eines Bausparvertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung eines Bausparvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 26.02.2015 - 5 O 128/14
- LG Mainz, 06.05.2015 - 5 O 128/14
- OLG Koblenz, 20.08.2015 - 8 W 536/15
- OLG Koblenz, 21.08.2015 - 8 U 319/15
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.08.2006 - XII ZR 165/05
Streitwert eines auf ein Konkurrenzverbot gestützten Unterlassungsanspruchs des …
- OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 207/15
Rechtsprechung zur Kündigung von Bausparverträgen bestätigt
Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung bemisst sich nach dem objektiv zu ermittelnden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Fortführung des Vertrages (siehe OLG Koblenz, Beschl. v. 21. Aug. 2015, Az. 8 U 319/15, zit. nach juris Rz. 2;… OLG Hamm, Beschl. v. 26. Okt. 2015, Az. 31 U 182/15, zit. nach juris Rz. 22). - OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 37/16
Voraussetzungen der Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse
Rn. 95 Dabei war zu berücksichtigen, dass sich der Wert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung nach dem objektiv zu ermittelnden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Fortführung des Vertrages bemisst (siehe OLG Koblenz, Beschl. v. 21. Aug. 2015, Az. 8 U 319/15, zit. nach juris Rz. 2;… OLG Hamm, Beschl. v. 26. Okt. 2015, Az. 31 U 182/15, zit. nach juris Rz. 22). - BGH, 21.02.2017 - XI ZR 88/16
Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwertbemessung bei einer …
Rn. 11 f) Nach einer sechsten Ansicht ist für die Wertbestimmung allein auf das Interesse des Klägers an einer weiteren Verzinsung des Bausparguthabens abzustellen, welches gemäß §§ 3, 9 ZPO anhand des dreieinhalbfachen Jahreszinsertrages zu bestimmen sei, ohne dass von diesem Betrag ein Abschlag zu machen sei (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. August 2015 - 8 U 319/15, juris Rn. 3 …und Urteil vom 29. Juli 2016 - 8 U 11/16, juris Rn. 53; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 19. Juni 2015 - 9 W 25/15, juris Rn. 3). - OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 230/15
Kündigung eines seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrages durch …
Denn der Wert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung bemisst sich nach dem objektiv zu ermittelnden wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Fortführung des Vertrages (siehe OLG Koblenz, Beschl. v. 21. Aug. 2015, Az. 8 U 319/15, zit. nach juris Rz. 2;… OLG Hamm, Beschl. v. 26. Okt. 2015, Az. 31 U 182/15, zit. nach juris Rz. 22). - OLG Karlsruhe, 16.02.2016 - 17 W 3/16
Streitwert einer Feststellungsklage: Bewertung des wirtschaftlichen Interesses am …
Das erklärte wirtschaftliche Interesse des Klägers besteht vielmehr allein darin, sich auch für die Zukunft die - gegenüber dem aktuellen Markt höheren - vertraglich vereinbarten Guthabenzinsen auf das Bausparguthaben zu sichern (OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.06.2015 - 9 W 25/15; OLG Koblenz, Beschl. v. 20.08.2015 - 8 W 536/15; Beschl. v. 21.08.2015 - 8 U 319/15).
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