Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 09.11.2000 - 8 U 43/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatzanspruch des Werkbestellers wegen Baumängeln; Zulässigkeit der Berufung bei Übergang vom Anspruch auf Vorschuss zu dem auf Schadensersatz; Rechtsnatur und Zweck des Vorschussanspruchs; Ursächlichkeit von Fehlern bei der Planung, der Vergabe und der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Übergang von Kostenvorschußanspruch auf Schadensersatzanspruch: Keine Klageänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO §§ 263 264; BGB § 633 Abs. 3 § 635
Klageänderung - Wechsel vom Vorschußanspruch für Ersatzvornahme zum Schadensersatzanspruch - zulässige Berufung bei Erklärung des Wechsels - rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO §§ 263, 264 ; BGB § 633 Abs. 3, § 635
Übergang vom Vorschußanspruch auf die Kosten der Ersatzvornahme)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 13.04.2000 - 5 O 196/99
- OLG Brandenburg, 09.11.2000 - 8 U 43/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 386
- NJW-RR 2002, 1368 (Ls.)
- NZBau 2001, 325
- BauR 2001, 1155 (Ls.)
- BauR 2001, 1938
- BauR 2001, 848 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.10.1984 - VII ZR 162/83
Zulässigkeit des Übergangs von der Feststellungs- zur Leistungsklage
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2000 - 8 U 43/00
Die "Identität des Streitgegenstandes" in diesem Sinne hat auch der Bundesgerichtshof bisher dann angenommen, wenn sich der neue Klageantrag auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht, oder mit anderen Worten, bei gleichbleibendem "Klagegrund" nur weitergehende Rechtsfolgen aus diesem hergeleitet werden (vgl. BGH NJW 1985, 1784).Das "Gleichbleiben" des "Klagegrundes" hat der Bundesgerichtshof für den Wechsel von der Feststellungsklage zur Leistungsklage im Baumängelprozeß für den Fall bejaht, daß der zugrundeliegende Lebenssachverhalt, nämlich ein bestimmter Mangelvortrag, derselbe geblieben ist (vgl. BGH NJW 1985, 1784).
- BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2000 - 8 U 43/00
Arglistig verschweigt, wer sich bewußt ist, daß ein bestimmter Umstand für die Entscheidung seines Vertragspartners von Erheblichkeit ist, nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist und ihn dennoch nicht offenbart (vgl. BGH BauR 1992, 500, 501 [BGH 12.03.1992 - VII ZR 5/91] ;… Werner/Pastor a.a.O. Rn. 2328 m.w.N.). - BGH, 13.11.1997 - VII ZR 100/97
Übergang von Anspruch auf Kostenvorschuß zum Schadensersatz
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2000 - 8 U 43/00
Der Senat folgt der vom Bundesgerichtshof in der von der Beklagten zu 1. herangezogenen Entscheidung (BGH BauR 1998, 369 = NJW-RR 1998, 1006) vertretenen gegenteiligen Ansicht nicht.
- BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83
Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2000 - 8 U 43/00
Bei der Beurteilung des Übergangs vom Anspruch auf Abschlagszahlung zum (Teil-) Anspruch aufschlußzahlung hat der Bundesgerichtshof ebenfalls hervorgehoben, daß die Frage der Klageänderung zu verneinen ist, wenn sich der zugrundeliegende Lebenssachverhalt - in jenem Fall: Vergütung für die Herstellung eines Werkes - nicht geändert hat (vgl. BGH NJW 1985, 1840 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 160/83] ). - BGH, 18.01.1973 - VII ZR 88/70
Hinweispflichten des Auftragnehmers bei erkannten Planungsmängeln
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2000 - 8 U 43/00
Wenngleich es im allgemeinen genügt, die Bedenken dem vom Bauherrn beauftragten Architekten mitzuteilen, so hätte hier - da es um Planungsfehler geht - die Mitteilung jedenfalls dann an den Bauherrn selbst gerichtet werden müssen, wenn sich der Planer den Bedenken gegen seine Planung verschließt (vgl. BGH BauR 1973, 190, 191 ). - BGH, 05.07.1962 - III ZR 214/61
Oberlandesgericht (OLG) als Berufungsgericht in Bausachen - Umdeutung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2000 - 8 U 43/00
Die Entscheidung läßt wesentliche Gesichtspunkte unerörtert und ist mit dem Grundgedanken, daß das Prozeßrecht und seine Handhabung nicht Selbstzweck ist, sondern der Verwirklichung des materiellen Rechts dienen soll (so, allerdings in einem anderen Zusammenhang, BGH NJW 1962, 1820 [BGH 05.07.1962 - III ZR 214/61] ), nicht in Einklang zu bringen.
- OLG Schleswig, 18.12.2015 - 1 U 125/14
Rügelose Abnahme; Schadensersatzanspruch; Mangelfolgeschaden
Soweit vertreten wird, es handele sich bei diesen unterschiedlichen Ausgestaltungen von Ansprüchen nur um eine Rechtsanwendung durch das Gericht, so dass der Anspruchsteller nicht klarstellen müsse, welchen Anspruch er geltend mache und von einem Anspruch auf den anderen übergehen könne (so OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 386 ), ist das angesichts der unterschiedlichen Anspruchsinhalte nicht überzeugend. - OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01
Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer …
Verlangt der klagende Besteller im ersten Rechtszug Kostenvorschuss, während er mit der Berufung ohne Weiterverfolgung seines erstinstanzlichen Begehrens Schadensersatz verlangt, ist deshalb sein Rechtsmittel unzulässig, weil damit nicht die Beseitigung der sich aus der erstinstanzlichen Klageabweisung ergebenden Beschwer erstrebt wird (BGH, NJW-RR 1998, 1006, 1007; vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2000, 1337, 1338; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2003 - 5 U 162/02; OLG Karlsruhe, MDR 1981, 235; OLG Köln, OLGR Köln, 1997, 342, 343; a. A. OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 386 ff.). - KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
Kauf von Altbauwohnungen: Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung am …
Denn die Vorschussklage und die Schadensersatzklage haben unterschiedliche Streitgegenstände, die allein von der Klagepartei bestimmt und nur von dieser ggfs. auch geändert werden können (vgl BGH BauR 1998, 369; OLG Dresden NJW-RR 2000, 1337; OLG Düsseldorf BauR 2004, 1813; a.A. Brandenburgisches OLG NJW-RR 2001, 386).
- OLG Köln, 17.05.2019 - 19 U 187/18
Ansprüche wegen eines mangelhaften Parkettfußbodens
Der Senat tritt insoweit auch nicht der klägerseits zitierten Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 09.11.2000 - 8 U 43/00 -, juris) bei, die sich insoweit gegen die genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wendet und postuliert, bei dem Wechsel von dem Vorschuss- auf den Schadensersatzanspruch handele es sich nicht um einen Wechsel des Streitgegenstands und damit nicht um eine Klageänderung. - OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 3 U 113/05
Architektenvertrag: Schadensersatzanspruch wegen Planungsverschuldens; …
Rn. 20 Dabei kann offen bleiben, ob der Rechtsauffassung des Landgerichts zu folgen ist, welches in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Brandenburg (NJW-RR 2001, 386) vertreten hat, ein Übergang vom Vorschuss zur Mängelbeseitigung auf Schadensersatz stelle keine Klageänderung im Sinne des § 263 ZPO dar (entgegen BGH BauR 1998, 369). - OLG Düsseldorf, 10.07.2003 - 5 U 162/02
Verfahrensrecht - Übergang v. Mängelbeseitigung zu Gewährleistung: Klageänderung
Rn. 16 Das OLG Brandenburg hat in seinem Urteil vom 9.11.2000, 8 U 43/00, BauR 2001, 1938f = NZBau 2001, 325f = NJW-RR 2001, 386f (zustimmend Achilles-Baumgärtel in BauR 2001, 1953ff) in Abweichung von der angeführten Entscheidung des BGH vom 13.11.1997, a.a.O. die Auffassung vertreten, im Bauprozess wegen Mängeln der Bauleistung stelle der Übergang vom Anspruch auf Vorschuss für die Kosten der Ersatzvornahme zum Schadensersatzanspruch keine Klageänderung dar, so dass die Berufung, mit der das weiterverfolgte Zahlungsbegehren nicht mehr - auch nicht hilfsweise - auf den Kostenvorschussanspruch, sondern auf den Schadensersatzanspruch gestützt wird, nicht mangels Angriff der erstinstanzlichen Beschwer unzulässig sei.
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Rechtsprechung
| LSG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - L 8 U 43/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Einschätzung - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule
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