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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.12.1984

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.04.1984 - 8 U 48/83, 8 U 49/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2404
OLG Köln, 16.04.1984 - 8 U 48/83, 8 U 49/83 (https://dejure.org/1984,2404)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.04.1984 - 8 U 48/83, 8 U 49/83 (https://dejure.org/1984,2404)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. April 1984 - 8 U 48/83, 8 U 49/83 (https://dejure.org/1984,2404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen ; Vorformulierte Vertragsbedingungen; Ergänzungen von AGB; Formularmäßige Vertragstexte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1984, 1388
  • BB 1984, 1389
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Düsseldorf, 26.09.1985 - 47 C 86/85
    Da der Kl. im übrigen weder konkrete Umstände vorträgt noch Beweis dafür antritt, was nun im einzelnen ausgehandelt worden sein soll, und da sachliche und individuelle Änderungen gegenüber dem vorformulierten Vertragstext nicht vorliegen (vgl. OLG Köln BB 1984, 1388/1389), ist davon auszugehen, daß der Kl. von vornherein nicht mit einer Einflußnahme der Bekl. auf den Inhalt der Vertragsbedingungen einverstanden gewesen wäre, noch dazu, wenn eine wie hier beanstandete Klausel über eine erfolgsunabhängige Teilprovision in ganz erheblichem Umfang von den gesetzl. Regelungen abweicht (vgl. BGH NJW 1981, 2343;… Kötz in: MK, 2. Auflage, § 1 AGB-Gesetz Rdnr. 19;… restriktiver als der BGH in NJW 1977, 624/625 zu Recht auch Ulmer/ Brandner/Hensen, 4. Aufl., § 1 Rdnr. 50).«.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.12.1984 - 8 U 48/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,7159
OLG Düsseldorf, 28.12.1984 - 8 U 48/83 (https://dejure.org/1984,7159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.12.1984 - 8 U 48/83 (https://dejure.org/1984,7159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Dezember 1984 - 8 U 48/83 (https://dejure.org/1984,7159)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 478
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

    a) Rechtlich einwandfrei und von der Revision auch nicht beanstandet, hat das Berufungsgericht zwar eine Aufklärung der Klägerin über das Risiko einer psychogenen Lähmung nicht für erforderlich gehalten, da es sich hierbei nach den Ausführungen des Sachverständigen nicht um ein spezifisches Risiko der durchgeführten Operation handelt, sondern - wenn überhaupt ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Operation und Lähmung besteht - um eine außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Folge des Eingriffs, die für den Entschluß des Patienten, ob er in die Operation einwilligt, keine Bedeutung haben konnte (BGHZ 29, 46, 57 f.; 90, 103, 107; 106, 391, 396 [BGH 14.02.1989 - VI ZR 65/88]; Senatsurteil vom 28. Februar 1984 - VI ZR 70/82 - VersR 1984, 538, 539 = AHRS 4475/5; OLG Celle, Urteil vom 17. Juli 1987 - 1 U 39/86 - mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 19. April 1988 - VI ZR 232/87 - AHRS 4660/1; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Dezember 1984 - 8 U 48/83 - mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 29. Oktober 1985 - VI ZR 37/85 - AHRS 4730/6).
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