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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 04.12.2003

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.10.2003 - 8 U 55/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23093
OLG Oldenburg, 30.10.2003 - 8 U 55/03 (https://dejure.org/2003,23093)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.10.2003 - 8 U 55/03 (https://dejure.org/2003,23093)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 8 U 55/03 (https://dejure.org/2003,23093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Unterzeichnung inhaltsloser Stundenzettel als deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf restlichen Werklohn für Asbestentsorgungsarbeiten und den Rückbau von Geschossdecken sowie für Demontagearbeiten und Sanierungsarbeiten; Deklaratorisches Anerkenntnis als Folge einer Bescheinigung von Leistungsangaben auf den Stundenlohnzetteln; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf restlichen Werklohn für Asbestentsorgungsarbeiten und den Rückbau von Geschossdecken sowie für Demontagearbeiten und Sanierungsarbeiten; Deklaratorisches Anerkenntnis als Folge einer Bescheinigung von Leistungsangaben auf den Stundenlohnzetteln; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inhaltsloser Stundenzettel: Gegenzeichnung trotzdem verbindlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Inhaltsloser Stundenzettel: Gegenzeichnung trotzdem verbindlich? (IBR 2005, 415)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1521
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 18.08.2026 - 24 U 134/25

    Teilschussrechnung kann Schlussrechnung ersetzen!

    Die Unterzeichnung eines Stundenlohnzettels durch den Auftraggeber stellt aber ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis im Hinblick auf Art und Umfang der erbrachten Leistungen dar (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. November 2013 - 1 U 59/12; OLG Köln, Urteil vom 16. September 2008 - 24 U 167/07; OLG Celle, Beschluss vom 18. März 2003 - 7 U 28/03; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 U 55/03; KG Berlin, Urteil vom 9. August 2002 - 7 U 203/01; vgl. aber OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 12 U 32/00).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6442
OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03 (https://dejure.org/2003,6442)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2003 - 8 U 55/03 (https://dejure.org/2003,6442)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 8 U 55/03 (https://dejure.org/2003,6442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 631 § 633 § 635; WEG § 1 § 21
    Rückabwicklung des Bauträgervertrages eines einzelnen Wohnungskäufers bei Abgeltung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch Zahlung eines Vergleichsbetrages

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleich über Mängelansprüche: Bindet WEG-Beschluss den einzelnen Eigentümer? (IBR 2005, 20)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger: Vorsicht beim Abgeltungsvergleich mit einer WEG! (IBR 2005, 1128)

Verfahrensgang

  • LG Neuruppin - 2 O 333/02
  • OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 431
  • BauR 2005, 444 (Ls.)
  • BauR 2005, 561
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03
    Auf Mängel, die Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens und Gegenstand des Vergleichs vom 9./16.1.2002 gewesen sind, könnten sich die Kläger nicht berufen, weil die Wahl zwischen Minderung und Schadensersatz statt der Nachbesserung den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehe (Bl. 291 d.A. unter Berufung auf BGH NJW 79, 2207).

    Aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des BGH NJW 79, 2207 lassen sich nicht die vom Landgereicht gezogenen Schlüsse herleiten, sondern das Gegenteil.

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 152/87

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf den Schadensersatzanspruch im Rahmen eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03
    Ein steuerlicher Vorteil ist dann nicht anzurechnen, wenn der Rückempfang der Aufwendungen nachzuversteuern ist (vgl. BGH NJW-RR 1988, 788 f.).
  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 66/97

    Begriff des "großen Schadensersatzes"; Rückabwicklung eines Bauträgervertrages …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03
    Das hat auch dann zu gelten, wenn nach erfolgter Rückabwicklung des Vertrages mit einer entsprechenden steuerlichen Nachveranlagung zu rechnen ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 1031, 1033), was im Falle der Kläger nicht auszuschließen ist.
  • BGH, 02.07.1971 - V ZR 50/69

    Wandlung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung - Fehlende zentrale …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03
    Er hatte aber bereits zuvor (S. 2207; Ziff. 2: unter Hinweis auf BGH WM 71, 1251) darauf hingewiesen, dass er schon seit langem den Anspruch des einzelnen Erwerbers auf Wandelung anerkannt hatte.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1998 - 8 U 102/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 4.9.1997 - 8 U 121-/96 - (die eingelegte Revision hat der BGH durch Beschluss vom 15.4.1998 nicht angenommen) und in seiner Entscheidung vom 16.9.1999 - 8 U 102/97 - im Einzelnen ausgeführt, dass etwa gezogene Steuervorteile nicht im Wege der Vorteilsausgleichung von dem zu ersetzenden Schaden abzusetzen sind.
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05

    Bauvertrag: Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung

    Der Veräußerer ist daher nicht der Gefahr ausgesetzt, zweimal unterschiedlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden (OLG Brandenburg, BauR 2005, 561; Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH durch Beschluss vom 30.09.2004 - VII ZR 347/03 - zurückgewiesen.).
  • KG, 21.04.2008 - 8 U 140/07

    Zwangsverwaltung: Erstreckung der Beschlagnahme auf Forderungen aus einem …

    Der BGH hat in der Entscheidung vom 04. Februar 2005 - V ZR 294/03, (NZM 2005, 431 = ZMR 2005, 431) ausgeführt, dass die vorgenannten Grundsätze - einerseits fallen Untermietzinsen nicht unter Beschlag, andererseits soll es nicht darauf ankommen, wer das Grundstück vermietet hat - in einem gewissen Widerspruch zueinander stehen.

    Der BGH stellt hierbei darauf ab, wem die Forderung wirtschaftlich zusteht und nicht wem sie formell zugeordnet ist (vgl. BGH NZM 2005, 431, 433).

  • LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10

    Eigentumswohnungserwerb: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf großen …

    Er beruft sich dabei insbesondere auf eine Entscheidung des BGH (BGHZ 169, 1 ff.) und des OLG Brandenburg (BauR 2005, 561).

    Rn. 64 Nichts anderes ergibt sich auch aus der von den Klägern zitierten Entscheidung des OLG Brandenburg v. 4.12.2003 (8 U 55/03; Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH am 30.9.04 zurückgewiesen, VII ZR 347/03): denn auch dort hatten einzelne Eigentümer 2001 eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt, bevor dann 2002 die WEG einen Abgeltungsvergleich mit dem Veräußerer abgeschlossen hat.

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