Rechtsprechung
| KG, 20.09.2004 - 8 U 65/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Mietmangel und Darlegungslast
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 537 (a.F.); BGB § 536 (n.F.)
Darlegungslast für die Ursache eines Mietmangels (Risikosphäre) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerberaummietrecht - Unterbrechung der Gaszufuhr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Darlegungslast und Beweislast für die Ursache eines Mietmangels; Fehlfunktion einer technischen Anlage; Abschalten der Gaszufuhr einer Restaurantküche durch gekoppelte Lüftungsanlage; Technischer Fehler oder Bedienungsfehler des Mieters; Substantiierungsanforderungen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.01.2004 - 12 O 218/03
- KG, 20.09.2004 - 8 U 65/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97
Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …
Auszug aus KG, 20.09.2004 - 8 U 65/04
Ein Mangel ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten Zustand (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH NJW 2000, 1714); sie muss die Tauglichkeit der Mietsache zu dem von den Vertragspartnern konkret vorausgesetzten vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern (…Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Auflage, § 536 BGB, Rdnr.16). - BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92
Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume
Auszug aus KG, 20.09.2004 - 8 U 65/04
Wenn aber der Mangel - aufgrund des Erscheinungsbildes - nicht (oder nicht nur) auf den bloßen Mietgebrauch zurückgeführt werden kann, obliegt dem Vermieter der Nachweis, dass die Ursache des Mangels dem Obhutsbereich des Mieters entstammt und andere in seinem Verantwortungsbereich fallende Ursachen ausgeschlossen sind (…Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III. A, Rndr.960ff; BGHZ 126, 124 = BGH NJW 1994, 2019; BGH NJW 1998, 594). - BGH, 26.11.1997 - XII ZR 28/96
Beweislast für die Ursächlichkeit einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs im …
Auszug aus KG, 20.09.2004 - 8 U 65/04
Wenn aber der Mangel - aufgrund des Erscheinungsbildes - nicht (oder nicht nur) auf den bloßen Mietgebrauch zurückgeführt werden kann, obliegt dem Vermieter der Nachweis, dass die Ursache des Mangels dem Obhutsbereich des Mieters entstammt und andere in seinem Verantwortungsbereich fallende Ursachen ausgeschlossen sind (…Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III. A, Rndr.960ff; BGHZ 126, 124 = BGH NJW 1994, 2019; BGH NJW 1998, 594).
- OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 198/10 Zwar ist eine Minderung ausgeschlossen, wenn ein Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist (BGH, MDR 2011, 216; KG, Urteil vom 20 September 2004, 8 U 65/04, zitiert nach juris).
Erst wenn dieser Beweis geführt ist, muss der Mieter nachweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat (BGH, NJW-RR 2005, 235 m.w.N.; BGHZ 126, 124 = NJW 1994, 2019; KG, Urteil vom 20. September 2004, 8 U 65/04, zitiert nach juris;… Schmidt/Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 8. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 411).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.12.2018 - 17 C 150/17
Wohnraummiete: Erstattung der Kosten des Schlüsseldienstes bei nicht zu öffnendem …
Neben einem Material- oder Herstellungsmangel muss der Vermieter auch einen ebenfalls zu seiner Risikosphäre gehörenden normalen Verschleiß als Schadensursache beweislich ausschließen (KG, Urt. v. 20.09.2004 - 8 U 65/04).
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