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| KG, 15.01.1996 - 8 U 6509/94 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 307 ; AGBG § 9 ; MietRVerbG Art. 6 § 1 Abs. 2 ; ZwVbVO § 3 Abs. 5
Gewerbemietvertrag; Ausgleichsabgabe; Arzpraxis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung einer Ausgleichsabgabe für die Zweckentfremdung von Wohnraum ; Auslegung und Wirksamkeit von Vertragsklauseln
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.07.1994 - 12 O 380/94
- KG, 15.01.1996 - 8 U 6509/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1224
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74
Zweckentfremdung von Wohnraum
Auszug aus KG, 15.01.1996 - 8 U 6509/94
Zwar darf die Auferlegung von Geldleistungen im Sinne des Art. 6 § 1 Abs. 2 MietRVerbG nicht zu fiskalischen Zwecken mißbraucht werden; sie scheidet daher z.B. aus, wenn die Zweckentfremdungsgenehmigung nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Interesse erteilt wird (vgl. BVerfG NJW 1975, 727, 730). - BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 232/87
Formularmäßige Vereinbarung der Beibringung behördlicher Erlaubnisse durch den …
Auszug aus KG, 15.01.1996 - 8 U 6509/94
Anders läge es nur, wenn im Falle der Nichterteilung der erforderlichen Genehmigung die Wirksamkeit des Vertrages unberührt bliebe (vgl. dazu: BGH NJW 1988, 2664, 2665). - OVG Berlin, 13.12.1990 - 5 B 53.89
Zweckentfremdung; Mietpreisbindung; Unzulässigkeit; Ermessensfehler; …
Auszug aus KG, 15.01.1996 - 8 U 6509/94
Diese vom Oberverwaltungsgericht Berlin geteilte Auffassung (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1990, OVG 5 B 53.89) läßt einen Verfassungsverstoß nicht erkennen. - VG Berlin, 19.03.1993 - 10 A 777.91
Auszug aus KG, 15.01.1996 - 8 U 6509/94
Ein solcher finanzieller Ausgleich verbietet sich daher im allgemeinen nur dann, wenn mit dem öffentlichen Interesse der medizinischen Versorgung der Bevölkerung, welches das Interesse an der Erhaltung des Wohnraumes auf der Grundlage des klägerischen Vorbringens erheblich überwiegen würde, nicht auch gleichzeitig ein privates erwerbswirtschaftliches Interesse verbunden ist (vgl. dazu mit weiteren Nachweisen VG Berlin GE 1994, 1131).
- LG Potsdam, 27.02.2015 - 13 S 46/14
Wohnraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Mietmangel; …
Deshalb ist hier schon in der Vorgehensweise der Behörde ein behördliches Einschreiten zu sehen, das zu einem Mietmangel führt (KG NJW-RR 1996, 1224; LG Frankfurt/O GE 2007, 1385; LG Mönchengladbach ZMR 1992, 304). - VG Berlin, 26.09.2017 - 6 L 292.17
Zweckentfremdung von Wohnraum; Erlass einer Rückführungsaufforderung
Vorsorglich weist die Kammer daraufhin, dass auch eine im überwiegenden öffentlichen Interesse erteilte Zweckentfremdungsgenehmigung grundsätzlich mit einer Zahlungsauflage versehen werden darf (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 23. April 1976 - OVG II B 22.75 -, OVGE BE 13, 206 [209 f.]; KG, Urteil vom 15. Januar 1996 - 8 U 6509/94 -, Das Grundeigentum 1996, S. 413 [415]; BVerwG…, Beschluss vom 30. April 1999 - BVerwG 5 B 85.98 -, juris Rn. 6).
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