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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.07.1997 - 8 UE 424/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4703
VGH Hessen, 16.07.1997 - 8 UE 424/96 (https://dejure.org/1997,4703)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.07.1997 - 8 UE 424/96 (https://dejure.org/1997,4703)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 8 UE 424/96 (https://dejure.org/1997,4703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 1 GewO, § 35 Abs 7a GewO, § 361 Abs 3 S 1 AO
    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit: Abgabenrückstände - Berücksichtigung der Aussetzung eines Steuerbescheides bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 361 Abs. 3 S. 1; GewO § 35 Abs. 1, Abs. 7a
    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit bei Steuerrückständen, Folgen der finanzgerichtlichen Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gewerberecht; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Abgabenrückständen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit, …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1997 - 8 UE 424/96
    Entgegen der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Definition des Verwaltungsverfahrens im Urteil vom 1. Oktober 1980 - 6 S 441/80 -, VBlBW 1981, 326, ergibt sich aus § 9 HVwVfG, daß ein Verwaltungsverfahren und somit auch ein Gewerbeuntersagungsverfahren die "nach außen wirkende Tätigkeit der Behörde" ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 1 C 3.93 -, Gewerbearchiv 1996, 241 = DVBl. 1996, 808).

    Die Verweisung in Satz 3 des § 35 Abs. 7 a GewO führt auch zur entsprechenden Anwendung des § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO, so daß dem bisher unselbständig leitend Tätigen neben der Ausübung des Gewerbes auch die (weitere) Tätigkeit als Vertretungsberechtigter oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebs beauftragte Person sowie die Ausübung einzelner anderer oder aller Gewerbe untersagt werden kann (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995, a.a.O.).

    Die Neuregelung darf daher nicht zum Anlaß genommen werden, dem bisher unselbständig Tätigen die Ausübung des Gewerbes aus solchen Gründen zu untersagen, die vor dem 1. August 1986 lagen (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995, a.a.O.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die insoweit erforderliche Prüfung ist derjenige der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995, a.a.O. m.w.N.).

    Da diese Tatsachen aus der Zeit des früheren Rechts stammen, können sie nach § 1 Abs. 2 GewO nicht herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 1966, a.a.O. und 19. Dezember 1995, a.a.O.), um eine Untersagung nach neuem Recht zu begründen, zumal dem Kläger zu 1) nach dem 1. August 1986 keine neuen strafbaren Handlungen zur Last gelegt werden können.

  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1997 - 8 UE 424/96
    Da diese Tatsachen aus der Zeit des früheren Rechts stammen, können sie nach § 1 Abs. 2 GewO nicht herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 1966, a.a.O. und 19. Dezember 1995, a.a.O.), um eine Untersagung nach neuem Recht zu begründen, zumal dem Kläger zu 1) nach dem 1. August 1986 keine neuen strafbaren Handlungen zur Last gelegt werden können.

    Rn. 96 Anders als bei einem Gewerbetreibenden, bei dem im Rahmen der Prognoseentscheidung auch strafbare Handlungen berücksichtigt werden können, die er zu einer Zeit begangen hat, in der das Gewerbe, das er nach der Änderung des Gesetzes begonnen hat, noch nicht durch die Verwaltungsbehörde untersagt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 29. März 1966 - I C 62.65 -, BVerwGE 24, 38), ist im Falle der Gewerbeuntersagung gegenüber einer juristischen Person, der die Unzuverlässigkeit ihres Geschäftsführers zugerechnet wird, zu berücksichtigen, daß die Gewerbeuntersagungsbehörden vor Erlaß der Neuregelung in § 35 Abs. 7 a und Abs. 1 Satz 2 GewO durch das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität nur einschreiten konnten, wenn die konkrete Geschäftsführung die Annahme der Unzuverlässigkeit zuließ.

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1997 - 8 UE 424/96
    Sowohl der absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur steuerlichen Gesamtbelastung fehlt es an dem erforderlichen Gewicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1988 - 1 B 164.87 -, Gewerbearchiv 1988, 162).
  • VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90

    Untersagung des Gewerbes: Chinchillazucht; Unzuverlässigkeit des …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1997 - 8 UE 424/96
    Rn. 89 Soweit dem Kläger zu 1) strafbare Handlungen vorgeworfen werden können, durfte die Untersagungsbehörde die Erkenntnisse aus den beiden Strafermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Fulda wegen Subventionsbetrugs bzw. Wegen Verdachts der Steuerhinterziehung und des Betruges zu Lasten der AOK grundsätzlich berücksichtigen (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 28. September 1990 - 8 TH 2071/90 -, Gewerbearchiv 1991, 28 und vom 9. November 1992 - 8 TH 2651/91 -, Gewerbearchiv 1993, 157).
  • VGH Hessen, 09.11.1992 - 8 TH 2651/91

    Zur Gewerbeuntersagung und zur Unzuverlässigkeit - hier: Vermögenslosigkeit, …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1997 - 8 UE 424/96
    Rn. 89 Soweit dem Kläger zu 1) strafbare Handlungen vorgeworfen werden können, durfte die Untersagungsbehörde die Erkenntnisse aus den beiden Strafermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Fulda wegen Subventionsbetrugs bzw. Wegen Verdachts der Steuerhinterziehung und des Betruges zu Lasten der AOK grundsätzlich berücksichtigen (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 28. September 1990 - 8 TH 2071/90 -, Gewerbearchiv 1991, 28 und vom 9. November 1992 - 8 TH 2651/91 -, Gewerbearchiv 1993, 157).
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 27.65
    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1997 - 8 UE 424/96
    Diese Regelung enthält einen für den gesamten Sachbereich der Gewerbeordnung geltenden Grundsatz und findet bei Änderungen der Gewerbeordnung Anwendung, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 1966 - I C 27.65 -, BVerwGE 24, 34).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1997 - 8 UE 424/96
    Unabhängig davon, in welcher Höhe dem Kläger zu 1) aufgrund der Feststellungen der Steuerfahndungsprüfung Schwarzeinnahmen zugerechnet werden könnten, wäre dann von einem erfolgversprechenden Sanierungskonzept (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. April 1988 - 1 B 41.88 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 46) auszugehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1980 - 6 S 441/80

    Gewerbeuntersagung; Betriebsaufgabe; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1997 - 8 UE 424/96
    Entgegen der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Definition des Verwaltungsverfahrens im Urteil vom 1. Oktober 1980 - 6 S 441/80 -, VBlBW 1981, 326, ergibt sich aus § 9 HVwVfG, daß ein Verwaltungsverfahren und somit auch ein Gewerbeuntersagungsverfahren die "nach außen wirkende Tätigkeit der Behörde" ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 1 C 3.93 -, Gewerbearchiv 1996, 241 = DVBl. 1996, 808).
  • VG Berlin, 28.03.2012 - 35 K 196.11

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit für leitende unselbständige Tätigkeit

    Insoweit ist der streitgegenständliche Bescheid vom 14. März 2011 zu Recht auf die Wahrnehmung einer Leitungsfunktion durch den Kläger beschränkt (vgl. für die zweierlei Handhaben, die § 35 Abs. 7a GewO ermöglicht, BVerwG…, Urteil vom 19. Dezember 1995, a.a.O., Rn. 19; VGH Kassel, Urteile vom 16. Juli 1997 - VGH 8 UE 424/96 -, Rn. 77, …und vom 28. September 1992 - VGH 8 UE 2976/90 -, Rn. 37; beide zit. nach juris;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 35 Rn. 193 m.w.Nachw.).

    Rn. 34 Die Untersagung der (weiteren) Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person nach § 35 Abs. 7a Satz 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 GewO setzt ferner voraus, dass Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Vertretungsberechtigten bzw. Betriebsleiters für unselbständig leitende Betätigungen dartun (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Dezember 1995, a.a.O., Rn. 29; VGH Kassel, Urteil vom 16. Juli 1997, a.a.O., Rn. 78).

    Unterschiede ergeben sich nur im Hinblick auf die anders gearteten Bezugspunkte der Unzuverlässigkeit (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Dezember 1995, a.a.O., Rn. 31; VGH Kassel, Urteil vom 16. Juli 1997, a.a.O., Rn. 81; s. aus jüngerer Zeit ferner z.B. auch VG München…, Urteil vom 27. November 2007 - VG M 16 K 07.4426 -, Rn. 26; zit. nach juris).

    Unzuverlässig für eine leitende (unselbständige) Tätigkeit ist demnach, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er die Tätigkeit künftig ordnungsgemäß ausüben wird (vgl., mutatis mutandis, BVerwG…, Beschluss vom 9. April 1997 - BVerwG 1 B 81/97 -, Rn. 5, …und Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 14/78 -, Rn. 42; beide zit. nach juris; VG München…, Urteil vom 27. November 2007, a.a.O.;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 35 Rn. 29 m.w.Nachw.; s. speziell für § 35 Abs. 7a GewO auch BVerwG…, Urteil vom 19. Dezember 1995, a.a.O.; VGH Kassel, Urteil vom 16. Juli 1997, a.a.O.).

    In zeitlicher Hinsicht kommt es im Hinblick auf die Möglichkeit der Wiedergestattung nach § 35 Abs. 6 GewO bei der Prüfung der Zuverlässigkeit auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. April 1997, a.a.O., Rn. 7, …und Urteil vom 19. Dezember 1995, a.a.O.; VGH Kassel, Urteil vom 16. Juli 1997, a.a.O.;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 35 Rn. 32).

  • VGH Hessen, 28.08.2013 - 6 A 704/12

    Finanzkommissionsgeschäft

    In diesen Verfahren ist deshalb auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1; Hess. VGH, Urteile vom 01.07.2010 - 8 A 983/10 -, GewArch 2010, 172; vom 16.07.1997 - 8 UE 424/96 -, GewArch 1998, 289), weil es sich um Prognoseentscheidungen über die (fehlende) Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden handelt, die zwar auf Tatsachen gründen, indes eine wertende Berücksichtigung der wirtschaftlichen wie persönlichen Verhältnisse des Betroffenen mit dem Blick in die Zukunft gerichtet darstellen, die im Kontext einer möglichen Wiedergestattung der Gewerbeausübung zu sehen sind (vgl. § 35 Abs. 7 GewO).
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