Rechtsprechung
| VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 68/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 18 Abs 1 S 2 GastG, § 4 SperrzeitV HE, § 4 BauNVO
Verkürzung der Sperrzeit für eine Diskothek - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 03.09.1985 - V/2 E 1261/83
- VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 68/86
- BVerwG, 10.01.1990 - 1 B 161.89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 3318/88
Verkürzung der Sperrzeit für eine Diskothek
Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 68/86
Selbst wenn man eine über die allgemeine Sperrzeit hinausgehende Öffnung als für Diskotheken typisch ansieht (vgl. Urteil des Hess. VGH vom selben Tage -- 8 UE 3318/88 --), liegt ein öffentliches Bedürfnis für das Hinausschieben des Beginns der Sperrzeit dann nicht vor, wenn zwar ein faktischer Bedarf an der Offenhaltung der Gaststätte während der allgemeinen Sperrzeit besteht, eine Befriedigung dieses Bedarfs aber -- wie hier -- dem Gemeinwohl zuwiderläuft. - VGH Baden-Württemberg, 19.10.1983 - 6 S 1022/83
Gaststätte - Sperrzeitverkürzung - Berücksichtigung des bauplanungsrechtlichen …
Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 68/86
Zwar führt der bauplanungsrechtliche Gebietscharakter nur zu einer "Vorprüfung" der gaststättenrechtlichen Zulässigkeit einer Sperrzeitverkürzung (VGH Bad.-Württ. U. v. 19.10.83 -- 6 S 1022/83 --, GewArch 1984, S. 69) und nicht dazu, daß z.B. die Vorverlegung des Beginns der Sperrzeit (Sperrzeitverlängerung) damit begründet werden dürfte, daß schon die für die Errichtung einer Diskothek bzw. für die Nutzung einer Schankwirtschaft als Diskothek erteilte Baugenehmigung/Nutzungsänderungsgenehmigung Bauplanungsrecht widerspreche (…VGH Bad.-Württ., U. v. 16.03.73 -- VI 488/72 --, GewArch 1974, S. 131).
- VGH Hessen, 24.01.1989 - 8 Q 31/89
Einstweilige Anordnung bei Anhängigkeit der Hauptsache im Berufungsverfahren - …
Über die dagegen vom Antragsgegner eingelegte unter dem Aktenzeichen 8 UE 68/86 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängige Berufung ist noch nicht entschieden.Rn. 5 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Antragsschriftsatz nebst Anlagen sowie auf den Inhalt der Gerichtsakte 8 UE 68/86 (= VG Kassel V/2 E 1261/83) und die darin befindlichen Behördenvorgänge (2 Bände) Bezug genommen.
- VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 2362/88
Verkürzung der Sperrzeit für eine Gaststätte
Rn. 20 Nach der ständigen Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 23. September 1976, I C 7.75, DÖV 1977, 405 = GewArch 1977, 24 = VerwRspr Bd. 28, 992) und des erkennenden Senats, der sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat (zuletzt Ue. v. 2. Oktober 1989, 8 UE 68/86 u. 8 UE 3318/88), kommt der vorerwähnten Regelung folgende Bedeutung zu:.
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