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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.09.1999 - 8 UZ 2202/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14459
VGH Hessen, 06.09.1999 - 8 UZ 2202/99 (https://dejure.org/1999,14459)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.09.1999 - 8 UZ 2202/99 (https://dejure.org/1999,14459)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. September 1999 - 8 UZ 2202/99 (https://dejure.org/1999,14459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 15.12.1994 - 6 N 2588/93

    Zur Antragsbefugnis einer Fraktion in einem Normenkontrollverfahren - …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.1999 - 8 UZ 2202/99
    Auch die Befugnis zur Überwachung der Gemeindeverwaltung, insbesondere das Recht zur Einsicht in die Akten der Gemeindeverwaltung durch einen von der Gemeindevertretung gebildeten oder bestimmten Ausschuss (§ 50 Abs. 2 Satz 2 HGO), ist ausschließlich der Gemeindevertretung als Ganzer vorbehalten und kann nicht von den Fraktionen wahrgenommen werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. Dezember 1994 -- 6 N 2588/93 --, ESVGH 45, 161; DVBl. 1995, 931 m.w.N.).

    Rn. 7 Da die Fraktionen nur die ihnen eingeräumten Rechte, nicht aber die Rechte des einzelnen Gemeindevertreters geltend machen können (Hess. VGH, Beschluss vom 15. Dezember 1994 -- 6 N 2588/93 --, a.a.O., m.w.N.), ist es Sache der einzelnen Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter, wegen einer etwaigen Verletzung ihrer Mitwirkungsrechte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 1997 -- 6 N 2336/93 --, Juris, unter Hinweis auf den personalvertretungsrechtlichen Beschluss des BVerwG vom 24. November 1983 -- 6 P 21.81 --, PersV 1986, 24) gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

  • VGH Hessen, 25.05.1987 - 2 TG 1355/87

    Kein Anfragerecht der Fraktionen gegenüber dem Gemeindevorstand - hier: Anfrage …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.1999 - 8 UZ 2202/99
    Auch aus dieser Bestimmung folgt kein subjektiv öffentliches Recht der Klägerinnen als Fraktionen, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof bereits mit Beschluss vom 25. Mai 1987 -- 2 TG 1355/87 --, HSGZ 1987, 361, entschieden hat.
  • BVerwG, 24.11.1983 - 6 P 21.81

    Mitbestimmung - Selbständige Sozialeinrichtung - Dienstvereinbarung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.1999 - 8 UZ 2202/99
    Rn. 7 Da die Fraktionen nur die ihnen eingeräumten Rechte, nicht aber die Rechte des einzelnen Gemeindevertreters geltend machen können (Hess. VGH…, Beschluss vom 15. Dezember 1994 -- 6 N 2588/93 --, a.a.O., m.w.N.), ist es Sache der einzelnen Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter, wegen einer etwaigen Verletzung ihrer Mitwirkungsrechte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 1997 -- 6 N 2336/93 --, Juris, unter Hinweis auf den personalvertretungsrechtlichen Beschluss des BVerwG vom 24. November 1983 -- 6 P 21.81 --, PersV 1986, 24) gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.
  • VGH Hessen, 27.02.1997 - 6 N 2336/93

    Normenkontrolle einer Hauptsatzung eines Kommunalverbandes wegen Erhöhung der …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.1999 - 8 UZ 2202/99
    Rn. 7 Da die Fraktionen nur die ihnen eingeräumten Rechte, nicht aber die Rechte des einzelnen Gemeindevertreters geltend machen können (Hess. VGH…, Beschluss vom 15. Dezember 1994 -- 6 N 2588/93 --, a.a.O., m.w.N.), ist es Sache der einzelnen Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter, wegen einer etwaigen Verletzung ihrer Mitwirkungsrechte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 1997 -- 6 N 2336/93 --, Juris, unter Hinweis auf den personalvertretungsrechtlichen Beschluss des BVerwG vom 24. November 1983 -- 6 P 21.81 --, PersV 1986, 24) gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.
  • VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01

    Klärungsbedürftige Frage; Akteneinsichtsrecht - Recht auf Einrichtung eines …

    Dem entspricht es, dass das Recht zur Akteneinsicht weder einzelnen Gemeindevertretern noch einzelnen Fraktionen zusteht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. September 1999 - 8 UZ 2202/99 - HSGZ 2000 S. 148 f.;… Bennemann, in Bennemann u.a., Kommunalverfassungsrecht Hessen, Stand: Juni 2002, Rdnr. 98 zu § 50 HGO m.w.N.), sondern in dem Sinne eingeschränkt ist, dass es nur auf Einzelfälle beschränkt bleiben und von der Gemeindevertretung insgesamt getragen werden soll (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. April 1987 - 2 TG 912/87 - NVwZ 1988 S. 88 f.).
  • VG Gießen, 28.10.2009 - 8 K 1861/08

    Auskunftsanspruch eines Gemeindevertreters

    Zwar steht ein entsprechendes Fragerecht nur einzelnen Stadtverordneten, nicht aber Fraktionen zu (vgl. Hess. VGH, B. v. 06.09.1999 - 8 UZ 2202/99 -, HSGZ 2000, 148, 149 sowie B. v. 25.05.1987 - 2 TG 1355/87 -, HSGZ 1987, 361).
  • VG Frankfurt/Main, 04.11.2009 - 7 K 1481/09

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage der Fraktion "Die Linke" gegen …

    Das in § 50 Abs. 2 Satz 4 HGO verankerte Fragerecht gegenüber dem Gemeindevorstand, worum es vorliegend ausschließlich geht, steht nur jedem Gemeindevertreter, nicht aber den Fraktionen als organschaftlichen Zusammenschlüssen der Gemeindevertreter zu (so Beschluss des Hess. VGH vom 25.05.1987 - 2 TG 1355/87 - in HSGZ 1987 S. 361 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 06.09.1999 - 8 UZ 2202/99 - in: HSGZ 2000 S. 148 f.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 - in: [...]).
  • VG Hamburg, 19.03.2024 - 21 E 1055/24

    Erfolgloser Eilantrag (Organstreitverfahren) auf Unterlassung von Baumaßnahmen …

    Denn eine Prozessstandschaft ist - anders als im bundesverfassungsrechtlichen Organstreitverfahren gemäß §§ 13 Nr. 5, 64 Abs. 1 BVerfGG - gesetzlich nicht vorgesehen (…vgl. allgemein Schoch, in: Ehlers/Schoch, Rechtsschutz im öffentlichen Recht, 2021, § 33 Rn. 96; VGH Kassel, Beschl. v. 6.9.1999, 8 UZ 2202/99, juris Rn. 4 ff.) und folgt auch nicht aus dem Demokratieprinzip (…BVerwG, Beschl. v. 7.1.1994, 7 B 224/93, juris Rn. 3).
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