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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08 A (H)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1946
FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08 A (H) (https://dejure.org/2009,1946)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2009 - 8 V 2459/08 A (H) (https://dejure.org/2009,1946)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 8 V 2459/08 A (H) (https://dejure.org/2009,1946)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 71 AO
    Haftung von Bankmitarbeitern wegen Steuerhinterziehung durch Kunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines steuerrechtlichen Haftungsbescheids; Anforderungen an das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids; Rechtliche Ausgestaltung des Bestimmtheitserfordernisses eines Haftungsbescheids hinsichtlich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung von Bankmitarbeitern wegen Mithilfe bei Steuerhinterziehung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bankmitarbeiter haftet für Mithilfe bei Steuerhinterziehung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mithaftung bei Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Inanspruchnahme von Bankmitarbeitern wegen Mithilfe bei Steuerhinterziehung

  • heuking.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch einen Bankmitarbeiter löst dessen Haftungsschuld aus

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bankangestellte können für Steuerschulden von noch nicht enttarnten Wertpapierkunden haften

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung von Bankmitarbeitern wegen Mithilfe bei Steuerhinterziehung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme von Bankmitarbeitern wegen Mithilfe bei Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Haftung von Bankmitarbeitern wegen Mithilfe bei Steuerhinterziehung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsbescheid - Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 716
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08
    Dieser strafverfahrensrechtliche Grundsatz, der auch im Finanzgerichtsverfahren zu beachten ist, bedeutet keine Übernahme von Grundsätzen des Strafverfahrensrechts, sondern lässt sich daraus ableiten, dass die Finanzbehörde im finanzgerichtlichen Verfahren die objektive Beweislast (Feststellungslast) für steueranspruchsbegründende Tatsachen trägt (BFH-Urteil vom 07. November 2006 VIII R 81/04, BStBl II 2007, 364, unter II.1.a der Gründe m.w.N.).

    Es entspricht der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, dass für die Feststellung der Höhe der hinterzogenen Steuern grundsätzlich eine Schätzung zulässig ist (BFH-Urteil vom 01. August 2001 II R 48/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2002, 155, unter II.2.a der Gründe; BFH in BStBl II 2007, 364, unter II.1.d der Gründe).

  • BFH, 03.12.1996 - I B 44/96

    Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08
    Übertragen auf den Haftungsbescheid bedeutet dies nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, dass ein besonders schwerer Fehler nur dann anzunehmen ist, wenn der Haftungsbescheid nicht die ihn erlassende Behörde, den Haftungsschuldner, die Haftungsschuld und/oder die Art der Steuer angibt, für die der Haftungsschuldner haften soll (BFH in BStBl II 1997, 306).

    Es ist für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides nicht erforderlich, dass aus ihm der oder die Steuerschuldner hervorgehen, und dass erkennbar ist, in welcher Höhe die Steuerschuld auf den jeweiligen Steuerschuldner entfällt (BFH-Urteile vom 09. März 1982 VII R 47/79, [...], und vom 17. März 1994 VI R 120/92, BStBl II 1994, 536; BFH in BStBl II 1997, 306).

  • BFH, 13.07.1994 - I R 112/93

    Feststellungen im Strafurteil - Substantiierte Einwendungen - Zueigenmachen von …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08
    Zu Recht weist der Antragsteller darauf hin, dass § 71 AO dem Ausgleich des Vermögensschadens dient, den der Steuerhinterzieher oder der Teilnehmer zu Lasten des Fiskus verursacht hat (BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BStBl II 1995, 198, unter B.II. der Gründe).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08
    Sie bedienten sich wie die enttarnten Kunden der von der A-Bank geschaffenen und vom Bundesgerichtshof (BGH) als "Verschleierungssystem für anonyme Kapitaltransfers" bezeichneten (BGH-Urteil vom 01. August 2000 5 StR 624/99, BStBl II 2002, 79, unter A. der Gründe) Möglichkeit, Wertpapiere zu Gunsten der Auslandstöchter nicht unter ihrem Namen, sondern unter einem Kennwort oder einer Nummer bei den Schaltern oder Anlageberatern der A-Bank effektiv einzuliefern, statt - wie bis dahin erforderlich - die Identität offen zu legen.
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz; …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08
    Für die tatsächliche Förderung der (Haupt-) Taten durch den Gehilfen reicht es aus, dass dieser die (Haupt-) Tat im Vorbereitungsstadium fördert (BGH-Urteil vom 21. Oktober 1999 4 StR 376/99, Neue Zeitschrift für Strafrecht 2000, 86, unter II.3.
  • BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92

    Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln; …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08
    Es ist für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides nicht erforderlich, dass aus ihm der oder die Steuerschuldner hervorgehen, und dass erkennbar ist, in welcher Höhe die Steuerschuld auf den jeweiligen Steuerschuldner entfällt (BFH-Urteile vom 09. März 1982 VII R 47/79, [...], und vom 17. März 1994 VI R 120/92, BStBl II 1994, 536; BFH in BStBl II 1997, 306).
  • BFH, 01.08.2001 - II R 48/00

    Hinterziehungszinsen - Hinterzogene Vermögensteuern - Strafbarkeit einer …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08
    Es entspricht der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, dass für die Feststellung der Höhe der hinterzogenen Steuern grundsätzlich eine Schätzung zulässig ist (BFH-Urteil vom 01. August 2001 II R 48/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2002, 155, unter II.2.a der Gründe; BFH in BStBl II 2007, 364, unter II.1.d der Gründe).
  • BFH, 10.11.1994 - IV R 44/94

    Bei Aussetzung der Vollziehung sind steuerliche Auswirkungen in anderen …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08
    Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zu Tage treten, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (BFH-Urteil vom 10. November 1994 IV R 44/94, BStBl II 1995, 814).
  • BFH, 09.03.1982 - VII R 47/79
    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08
    Es ist für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides nicht erforderlich, dass aus ihm der oder die Steuerschuldner hervorgehen, und dass erkennbar ist, in welcher Höhe die Steuerschuld auf den jeweiligen Steuerschuldner entfällt (BFH-Urteile vom 09. März 1982 VII R 47/79, [...], und vom 17. März 1994 VI R 120/92, BStBl II 1994, 536; BFH in BStBl II 1997, 306).
  • BFH, 16.07.2009 - VIII B 64/09

    Haftung des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts für …

    den Beschluss des FG Düsseldorf vom 10. Februar 2009 zum Aktenzeichen 8 V 2459/08 A(H) aufzuheben,.

    Die Haftungsakten des FA --9900/0730 H08-- sowie die Gerichtsakten zu den Aktenzeichen 8 K 814/08 H nebst Beiakten (mit Anlagen zur Klageschrift und zum Schriftsatz vom 31. März 2008) sowie 8 V 2459/08 A(H) haben vorgelegen.

  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.2024

    Haftungsbescheid; Gewerbesteuerhinterziehung durch Ehemann; Feststellungslast bei …

    Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (vgl. FG Düsseldorf vom 10.2.2009 Az. 8 V 2459/08 A (H) RdNr. 13 m.w.N.; FG Münster vom 24.11.2010 Az. 8 K 4132/07 RdNr. 24).
  • VG Köln, 26.07.2023 - 24 K 2125/21
    Rn. 46 Vgl. BFH, Urteil vom 17. März 1994 - VI R 120/92 -, juris, Rn. 9; Urteil vom 9. März 1982 - VII R 47/79 -, Rn. 22 ff; FG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 8 V 2459/08 (H) -, juris, Rn. 3; siehe auch Rüsken, in: Klein, AO, § 191, 16. Aufl. 2022, Rn. 99; wohl a. A.: Loose in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 191 AO, Stand: Juli 2023, Rn. 89.
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