Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Antrag auf Aussetzung des Vorauszahlungsbescheids - Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Leibrenten
- Judicialis
FGO § 69 Abs. 2 S. 8; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 4; ; EStG § 22 Nr. 1 S. 3a; ; EStG § 37 Abs. 5 S. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung eines Antrags auf Aussetzung des Vorauszahlungsbescheids bei Erlass des Jahressteuerbescheids; Berücksichtigung der Kosten eines Umzugs wegen Krankheit oder Behinderung; Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Leibrenten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Umzug in barrierefreie Wohnung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung wenn Umzug dringend erforderlich
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Auslegung eines Antrags auf Aussetzung des Vorauszahlungsbescheids
Papierfundstellen
- EFG 2008, 137
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BFH, 02.06.2005 - III S 12/05
Zuständigkeit des BFH für AdV-Antrag, erneuter AdV-Antrag im Revisionsverfahren
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06
Eine unbillige Härte i. S. der vorgenannten Bestimmung liegt vor, wenn durch die Vollziehung der angefochtenen Verwaltungsakte dem Antragsteller wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschluss vom 2. Juni 2005 III S 12/05, BFH/NV 2005, 1836;… vgl. Koch in Gräber, FGO, 6. Auflage, § 69 Rz. 105 m.w.N.).Sind Rechtmäßigkeitszweifel fast ausgeschlossen, ist die Aufhebung bzw. Aussetzung der Vollziehung selbst dann zu versagen, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH-Beschluss vom 2. Juni 2005 III S 12/05, BFH/NV 2005, 1836; vgl. Koch.
- BFH, 26.11.2008 - X R 15/07
Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Einkommensteuerbescheide der Streitjahre bestehen nicht allein deshalb, dass im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Aufhebung bzw. Aussetzung der Vollziehung zur Rechtsfrage der Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Altersrenten ein Revisionsverfahren beim BFH unter dem Az. X R 15/07 anhängig ist.Bei der - nach Kenntnis des Senats im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag - noch nicht ergangenen Entscheidung über den Einspruch des Antragstellers und seiner Ehefrau gegen den Einkommensteuerbescheid des Streitjahrs 2005 wird der Antragsgegner das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 3. August 2007 (Az. IV A 4 - S 0338/07/0003) zu beachten und im Hinblick auf das beim BFH unter dem Az. X R 15/07 anhängige Musterverfahren die Steuer hinsichtlich der Besteuerung der Leibrenten auch für das Streitjahr 2005 - wie mit Bescheid vom 30. August 2007 für das Streitjahr 2006 bereits erfolgt - vorläufig festzusetzen zu haben.
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06
Der Gesetzgeber hat die einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Bezügen im Alter aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618, Sammlung der Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 105, 73) mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) vom 5. Juli 2004 ab dem Kalenderjahr 2005 neu geregelt und den Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten mit einem Übergangszeitraum bis in das Kalenderjahr 2040 eingeleitet.
- BFH, 03.02.2005 - I B 208/04
Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06
Dem Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist darüber hinaus ausnahmsweise dann Vorrang einzuräumen, wenn das Vertrauen des Steuerpflichtigen in den Fortbestand gesetzliche Regelungen schwerer wiegt als das Interesse des Gesetzgebers an der Änderung (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFHE 209, 204, BStBl II 2005, 351) oder wenn dem Steuerpflichtigen durch die vorläufige Vollziehung irreparable Nachteile drohen, die den Rechtsschutz hinfällig werden lassen oder wenn das zu versteuernde Einkommen des Steuerpflichtigen abzüglich der zu entrichtenden Steuer unter dem sozialhilferechtlich garantierten Existenzminimum liegt (…vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1991 III B 83/91, BFH/NV 1992, 246). - BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03
Vollziehungsaussetzung bei Wertpapiergeschäften
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06
Die Aufhebung bzw. Aussetzung der Vollziehung ist trotz ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes nur zu gewähren, wenn darüber hinaus ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Juni 2006 IX B 16/03, BFHE 202, 53, BStBl II 2003, 663 m.w.N.;… Koch in Gräber, FGO, 6. Auflage, § 69 Rz. 88 m.w.N.). - BFH, 22.12.2003 - IX B 177/02
Aufhebung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06
Das öffentliche Interesse einer geordneten Haushaltsführung ist gegenüber dem Individualinteresse nur dann nachrangig, wenn das Steuergesetz mit höherer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist und nicht damit gerechnet werden kann, dass das BVerfG die Weitergeltung des Gesetzes anordnen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2003 IX B 177/02, BFHE 204, 39, BStBl II 2004, 367). - BFH, 15.03.2007 - III R 28/06
Aufwendungen für das Fällen von Birken wegen Allergie
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06
Ein nachträgliches Attest kann ausnahmsweise ausreichen, wenn der Amtsarzt den früheren Gesundheitszustand aufgrund von apparatemedizinischen Befunden, die vor durchgeführter Maßnahme - im Streitfall des Umzugs - erhoben wurden, zuverlässig beurteilen kann (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 28/06, nicht amtlich veröffentlicht - NV -). - BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98
Schadenersatz und vGA
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06
Im Aussetzungsverfahren ist das Gericht der Hauptsache grundsätzlich auf präsente Beweismittel beschränkt und kann seiner Entscheidung in der Regel nur solche Tatsachen zugrunde legen, die sich entweder aus dem unstreitigen Sachvortrag oder zweifelsfrei aus dem Inhalt der vorgelegten Akten ergeben oder deren Vorbringen von der Partei, deren Vorbringen sich auf diese Tatsachen stützt, im Einzelnen glaubhaft gemacht wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juli 1998 VIII B 38/98, BFHE 186, 379). - BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06
Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE 87, 447, Bundessteuerblatt - BStBl - III 1967, 182 - ständige Rechtsprechung). - BFH, 06.11.2001 - II B 85/01
AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06
Im Hinblick auf den Geltungsanspruch eines jeden formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes hat neben ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Besteuerungsgrundlage grundsätzlich ein besonderes berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, das im Rahmen einer Abwägung des öffentlichen und individuellen Interesses festzustellen ist, hinzutreten (vgl. BFH-Beschluss vom 6. November 2001 II B 85/01, BFH/NV 2002, 508 m.w.N.;… Koch in Gräber, FGO, 6. Auflage, § 69 Rz. 113 m.w.N.). - BFH, 15.03.1999 - I B 95/98
Rückstellungen für Rücknahme von Altbatterien; AdV-Umfang bei Änderungsbescheiden
- FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Leibrenten
- BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00
Anschaffungskosten; Standarderhöhung
- BFH, 14.12.1965 - VI 102/65 U
Außergewöhnliche Belastung bei Zahlung einer Mietabfindung zur Erlangung einer …
- BFH, 29.10.1991 - III B 83/91
Steuerfreiheit des Existenzminimums
- BFH, 19.08.1994 - X B 318/93
- BFH, 24.09.1999 - XI S 18/98
AdV; Vorauszahlungsbescheid nach Jahressteuerbescheid
- FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 2406/06
Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung …
Aus den dargelegten Gründen sieht sich der Senat trotz der mit Blick auf das Problem der Doppelbesteuerung bestehenden Zweifel an der Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen mit Art. 3 GG (vgl. hierzu z.B. Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach EStG Vor § 22 Anm. J 04-8, Hey DRV 2004, 2 ff; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. September 2007, 8 V 49/06, EFG 2008, 137; Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 31. Januar 2007, 1 V 3571/06, [...]; FG Baden-Württemberg Urteil vom 20. Mai 2008, 1 K 43/08, [...], Az BFH VIII R 23/08, vgl. auch FG Schleswig-Holstein Urteil vom 23. April 2007, 3 K 148/05, EFG 2007, 1077, Az BFH X R 15/07; FG Münster Beschluss vom 28. Dezember 2007 12 V 726/07 E, StE 2008, 276; FG München Beschluss vom 8. Mai 2007, 9 V 181/07, [...], Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2004, 409 ff.) gehindert, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die Regelungen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. - FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 3990/06
Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung …
Aus den dargelegten Gründen sieht sich der Senat trotz der mit Blick auf das Problem der Doppelbesteuerung bestehenden Zweifel an der Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen mit Art. 3 GG (vgl. hierzu z. B. Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Vor § 22 EStG Anm. J 04-8, Hey DRV 2004, 2ff; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. September 2007, 8 V 49/06, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 137; Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 31. Januar 2007, 1 V 3571/06, [...]; FG Baden-Württemberg Urteil vom 20. Mai 2008, 1 K 43/08, [...], Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: VIII R 23/08, vgl. auch FG Schleswig-Holstein Urteil vom 23. April 2007, 3 K 148/05, EFG 2007, 1077, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: X R 15/07; FG Münster Beschluss vom 28. Dezember 2007 12 V 726/07 E, StE 2008, 276; FG München Beschluss vom 8. Mai 2007, 9 V 181/07, [...], Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2004, 409ff.) gehindert, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die Regelungen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe aa EStG und des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe bb EStG mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
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