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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.06.2005 - 8 W 180/05, 8 W 180/2005   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4024
OLG Stuttgart, 16.06.2005 - 8 W 180/05, 8 W 180/2005 (https://dejure.org/2005,4024)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.06.2005 - 8 W 180/05, 8 W 180/2005 (https://dejure.org/2005,4024)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 8 W 180/05, 8 W 180/2005 (https://dejure.org/2005,4024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gebührenrecht: Entstehung der Terminsgebühr bei Mitwirkung des Rechtsanwalts an Vergleich

  • Judicialis

    VV/RVG Nr. 3104; ; ZPO § 278 Abs. 6 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 278 Abs. 6 ZPO; RVG -VV Nr. 3104, Nr. 3202
    Rechtsanwaltsgebühr für Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfallen einer Termingebühr für die Mitwirkung eines Rechtsanwalts beim Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 173
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.2004 - VI ZB 81/03

    Anwaltsgebühren für die einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.06.2005 - 8 W 180/05
    Die ausdrückliche Erwähnung des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO erscheint bedeutsam im Hinblick auf die frühere, ganz einhellige Rechtsprechung, wonach ein solcher Vergleichsschluss keine Verhandlungs- oder Erörterungsgebühr ausgelöst hat, da er weder von § 31 BRAGO noch von § 35 BRAGO erfasst wurde (m. w. Nachw. BGH AGS 2004, 231 = NJW 04, 2311 = FamRZ 04, 1195 = Rpfl 04, 524 = JurBüro 04, 481 = MDR 04, 965 = AnwBl. 04, 593).
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