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| OLG Nürnberg, 21.05.2013 - 8 W 1982/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 166
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.01.2017 - V ZB 79/16
Kostenschuldnerschaft für Notarkosten: Auswirkungen einer Bitte eines …
Zutreffend geht es weiter davon aus, dass die bloße Entgegennahme des von anderer Seite beauftragten und von dem Notar gefertigten Vertragsentwurfs für sich genommen ebenso wenig als Auftrag im Sinne von § 29 Nr. 1 GNotKG angesehen werden kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 8 W 1982/12, juris Rn. 19; OLG Bremen, NotBZ 2012, 36, 37; BayObLGZ 1979, 93, 96;… Leiß in Fackelmann/Heinemann, GNotKG, § 29 Rn. 19;… Notarkasse, Streifzug durch das GNotKG, 11. Aufl., Rn. 569; a.A. LG Köln, RNotZ 2008, 562) wie die schlichte Bestätigung des von der Gegenseite vorgeschlagenen und durch den Notar mitgeteilten Beurkundungstermins. - OLG Bremen, 17.01.2018 - 1 W 49/17
Ermittlung des Kostenschuldners für die Erstellung eines Entwurfs durch einen …
Demgegenüber ist die bloße Entgegennahme des von anderer Seite beauftragten und von dem Notar gefertigten Vertragsentwurfs für sich genommen nicht als Auftrag im Sinne von § 29 Nr. 1 GNotKG anzusehen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 8 W 1982/12, juris Rn. 19; OLG Bremen…, Beschluss vom 29.09.2011, Az.: 1 W 56/11, juris, Rn. 19;… Leiß in Fackelmann/Heinemann, GNotKG, § 29 Rn. 19), ebenso wenig wie die schlichte Bestätigung des von der Gegenseite vorgeschlagenen und durch den Notar mitgeteilten Beurkundungstermins. - OLG Saarbrücken, 07.04.2022 - 4 W 25/21
Kostenschuldnerschaft eines Grundstückskäufers bei Abwesenheit im Notartermin
Rn. 35 So liegt in der Entgegennahme eines von anderer Seite beauftragen und von dem Notar gefertigten Vertragsentwurfs, mag diese auch auf eine diesbezügliche Bitte eines an der Beurkundung Beteiligten erfolgen, für sich genommen ebenso wenig ein Auftrag i. S. d. § 29 Nr. 1 GNotKG wie in der schlichten Bestätigung des von der Gegenseite vorgeschlagenen und durch den Notar mitgeteilten Beurkundungstermins (…vgl. BGH, Beschl. v. 19.01.2017 - V ZB 79/16, NJW-RR 2017, 631 - 632, juris Rdn. 10 m. w. N.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.05.2013 - 8 W 1982/12, juris Rdn. 19;… Korintenberg-Gläser, Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), 22. Auflage 2022, § 29 GNotKG, Rdn. 18 m. w. N.). - LG Braunschweig, 21.08.2015 - 8 OH 39/15
Notarkosten: Kostenschuldner bei Übersendung eines Vertragsentwurfs und …
Daher ist die widerspruchslose Entgegennahme eines Urkundsentwurfs ohne weitere Äußerung nicht dahingehend auszulegen, dass derjenige, der den Urkundenentwurf entgegennimmt, Kostenschuldner wird (vgl. dazu z. Bsp. Beschluss des Bayrischen ObLG vom 06.04.1979 (AZ: BReg 3 Z 100/78), Beschlüsse des Hanseatischen OLG Bremen vom 29.09.2011 (AZ: 1 W 56/11) und vom 13.06.2012 (AZ: 1 W 15/12), OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.05.2013 (AZ: 8 W 1982/12;… Streifzug durch das GNotKG, Rn. 569).
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