Rechtsprechung
| KG, 24.01.2022 - 8 W 2/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 41 Abs 1 GKG, § 48 Abs 1 S 1 GKG, § 9 S 1 ZPO
Streitwert bei Klage auf Zustimmung zur Mieter-Auswechselung bei Mietermehrheit - IWW
§ 41 Abs. 5 S. 1 Hs. 2 GKG
Mietrecht, Mietvertragsänderung
- mietrechtsiegen.de
Streitwert bei Klage auf Zustimmung zur Auswechslung eines Mieters
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GKG §§ 41 Abs. 1, 48 Abs. 1; ZPO § 9
Streitwert für Auswechselung eines Mieters - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klage auf Zustimmung zur Auswechslung eines Mieters; Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Dreieinhalbfacher Jahresbetrag der Nettokaltmiete
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwert für Auswechselung eines Mieters?
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg - 4 C 16/21
- LG Berlin, 27.12.2021 - 63 S 141/21
- KG, 24.01.2022 - 8 W 2/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- KG, 25.10.2016 - 8 W 48/16
Wohnraummiete: Streitwert einer Klage auf Erteilung einer …
Auszug aus KG, 24.01.2022 - 8 W 2/22
Rn. 4 a) Eine Analogie zu § 41 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GKG, wonach für den Gebührenstreitwert bestimmter Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis auf einen Jahresbetrag abgestellt wird, scheidet mangels einer planwidrigen Regelungslücke aus (s. BGH…, Beschluss vom 14.6.2016 - VIII ZB 43/15 -, juris Rn. 11ff.; Senat, Beschlüsse vom 25.10.2016 - 8 W 48/16 -, juris Rn. 9 …und vom 8.11.2021 - 8 U 22/20 -, juris Rn. 6 ).Dessen Wert bestimmt sich nach der beabsichtigten Laufzeit, wird jedoch entsprechend § 9 ZPO auf den dreieinhalbfachen Jahresbruttobetrag (ohne Nebenkostenvorauszahlungen) begrenzt, ebenso bei einem Vertrag von unbestimmter Dauer (Senat, Beschluss vom 25.10.2016 - 8 W 48/16 -, juris Rn. 10 mwN).
- KG, 08.11.2021 - 8 U 22/20
Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Mietminderung und Beseitigung …
Auszug aus KG, 24.01.2022 - 8 W 2/22
Rn. 4 a) Eine Analogie zu § 41 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GKG, wonach für den Gebührenstreitwert bestimmter Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis auf einen Jahresbetrag abgestellt wird, scheidet mangels einer planwidrigen Regelungslücke aus (s. BGH…, Beschluss vom 14.6.2016 - VIII ZB 43/15 -, juris Rn. 11ff.;… Senat, Beschlüsse vom 25.10.2016 - 8 W 48/16 -, juris Rn. 9 und vom 8.11.2021 - 8 U 22/20 -, juris Rn. 6 ).Dies ist - für Gewerbemietverhältnisse - nunmehr umso evidenter, als der Gesetzgeber mit Wirkung ab 01.01.2021 § 41 Abs. 5 GKG nur für Wohnraummietverhältnisses dahin abgeändert hat, dass nunmehr auch die Klage des Mieters auf Feststellung der Minderung nach dem Jahresbetrag zu bewerten ist (s. Senat, Beschluss vom 8.11.2021 - 8 U 22/20 -, juris Rn. 6 ).
- LG Berlin II, 10.02.2025 - 63 T 18/25
Zustimmung zur Auswechslung eines Teils der Mieter: Streitwert?
Die Kammer hält in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (…Beschluss vom 31. Mai 2022 - VIII ZR 304/21 -, Rn. 3; a.A. KG Berlin, Beschluss vom 24. Januar 2022 - 8 W 2/22 -) für die Klage auf Zustimmung zur Auswechslung eines Teils der Mieter bei einer Mietermehrheit einen Streitwert in Höhe der Jahresnettomiete - wie festgesetzt - für angemessen.
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 30.03.2022 - 8 W 2/22 |
Verfahrensgang
- LG Stendal, 01.03.2022 - 21 O 235/21
- OLG Naumburg, 30.03.2022 - 8 W 2/22
- BGH, 30.06.2022 - III ZB 16/22
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.06.2022 - III ZB 16/22
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30. März 2022 - 8 W 2/22 - wird abgelehnt.
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