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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16736
OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08 (https://dejure.org/2008,16736)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.07.2008 - 8 W 307/08 (https://dejure.org/2008,16736)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 8 W 307/08 (https://dejure.org/2008,16736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung eines Rechtsanwalts durch sämtliche Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhungsgebühr bei Vertretung von WEG erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhungsgebühr bei Vertretung von Wohnungseigentümern: Erstattungsfähig? (IMR 2008, 325)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 907
  • BauR 2008, 1673
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08
    Rn. 4 Gegen den diesen Betrag nicht enthaltenden, am 2. April 2008 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss vom 26. März 2008 haben die Kläger durch ihren Prozessbevollmächtigten am 3. April 2008 sofortige Beschwerde eingelegt und auf die Rechtsprechung des BGH seit der Entscheidung vom 2. Juni 2005, Az. V ZB 32/05 (NJW 2005, 2061) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hingewiesen.

    Rn. 10 Gemäß Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) ist die Wohnungseigentümergemeinschaft teilrechtsfähig, so dass sie im Verfahren hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen und Verbindlichkeiten als solche klagen und verklagt werden kann.

    Rn. 12 Bis dahin sah die überwiegende Auffassung die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht als rechtsfähig an (vgl. die Nachweise in BGH NJW 2005, 2061), so dass die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft Klage erheben mussten.

    Rn. 15 Die Grundsatzentscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) legte fest, dass die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt ist, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen.

    Rn. 19 Denn im Zeitpunkt der Einleitung der streitgegenständlichen Verfahren lag die weiterführende und hier einschlägige Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht vor und aus der vorausgegangenen Grundsatzentscheidung vom 2. Juni 2005 (BGH NJW 2005, 2061) musste der Rechtsanwalt nicht zwingend schließen, dass sich diese auch auf die Geltendmachung der Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums bezieht.

  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08
    Rn. 11 Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch sämtliche Miteigentümer entstandenen Kosten können allerdings in vollem Umfang als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sein, wenn diese neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zeitpunkt der Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht bekannt sein konnte bzw. musste (vgl. BGH ZMR 2006, 184; JurBüro 2004, 145; NJW 2002, 2958; jeweils zur vergleichbaren Problematik der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der GbR).

    Im Rahmen ihrer Pflicht, auch im Interesse der Gegenpartei ein möglichst kostensparendes Vorgehen zu wählen, waren sie nicht gehalten, mit der Durchführung der Verfahren einen Wohnungseigentümer oder den Verwalter in gewillkürter Prozessstandschaft zu beauftragen (OLG Zweibrücken ZMR 2005, 985 m. w. N.; BGH NJW 2002, 2958 für die GbR; BGH NJW 2007, 1464 für die WEG).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08
    Rn. 16 Mit seinen Urteilen vom 12. April 2007, VII ZR 236/05 (Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1952) und VII ZR 50/06 (Bauträgerbürgschaft; NJW 2007, 1957), stellte der 7. Zivilsenat des BGH klar, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als insoweit rechts- und parteifähiger Verband befugt ist, die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 50/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Bürgschaften durch die …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08
    Rn. 16 Mit seinen Urteilen vom 12. April 2007, VII ZR 236/05 (Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1952) und VII ZR 50/06 (Bauträgerbürgschaft; NJW 2007, 1957), stellte der 7. Zivilsenat des BGH klar, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als insoweit rechts- und parteifähiger Verband befugt ist, die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 125/06

    Haftung der Wohnungseigentümer für Forderungen aus einem Gaslieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08
    Es ergingen danach Folgeentscheidungen zur Teilrechtsfähigkeit und zur Mehrvertretungsgebühr des Rechtsanwalts (BGH/7. Zivilsenat NJW 2007, 1464; BGH/8. Zivilsenat NJW 2007, 2987; BGH/5. Zivilsenat NJW-RR 2007, 955).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08
    Es ergingen danach Folgeentscheidungen zur Teilrechtsfähigkeit und zur Mehrvertretungsgebühr des Rechtsanwalts (BGH/7. Zivilsenat NJW 2007, 1464; BGH/8. Zivilsenat NJW 2007, 2987; BGH/5. Zivilsenat NJW-RR 2007, 955).
  • BGH, 06.10.1983 - III ZR 109/82

    Voraussetzungen der Erhöhung der Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08
    Rn. 13 Der Rechtsanwalt, der eine Wohnungseigentümergemeinschaft vertrat, konnte deshalb eine erhöhte Verfahrensgebühr gem. § 7 Abs. 1 RVG i. V. m. Nr. 1008 RVG-VV geltend machen, weil eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Mehrheit von Auftraggebern darstellte (BGH JurBüro 1984, 377).
  • OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08
    Er durfte deshalb noch ohne erstattungsrechtliche Nachteile davon ausgehen, dass er im Namen der einzelnen Wohnungseigentümer klagen muss bzw. kann (…Müller-Rabe in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl. 2006, Nr. 1008 RVG-VV Rdnr. 297 und 298 m. w. N.) - oder aber den Beweissicherungsantrag einreichen muss bzw. kann (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 17. Juni 2008, Az. 8 W 239/08, veröffentlicht in Juris).
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZB 69/02

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Prozeßvertretung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08
    Rn. 11 Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch sämtliche Miteigentümer entstandenen Kosten können allerdings in vollem Umfang als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sein, wenn diese neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zeitpunkt der Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht bekannt sein konnte bzw. musste (vgl. BGH ZMR 2006, 184; JurBüro 2004, 145; NJW 2002, 2958; jeweils zur vergleichbaren Problematik der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der GbR).
  • OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Hausgeldrückständen: Erstattungsfähigkeit einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08
    Im Rahmen ihrer Pflicht, auch im Interesse der Gegenpartei ein möglichst kostensparendes Vorgehen zu wählen, waren sie nicht gehalten, mit der Durchführung der Verfahren einen Wohnungseigentümer oder den Verwalter in gewillkürter Prozessstandschaft zu beauftragen (OLG Zweibrücken ZMR 2005, 985 m. w. N.; BGH NJW 2002, 2958 für die GbR; BGH NJW 2007, 1464 für die WEG).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung von Ansprüchen einer …

  • OLG Stuttgart, 06.04.2021 - 8 W 435/20

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung eines Rechtsanwalts …

    Rn. 13 Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 17.06.2008 - 8 W 239/08 und vom 29.07.2008 - 8 W 307/08, in denen es jeweils um die Erstattungsfähigkeit der Gebühr nach Nr. 1008 RVG-VV ging, folgendes ausgeführt:.
  • LG Hannover, 29.03.2010 - 92 T 17/10

    Erhöhungsgebühr; Anfechtungsklage

    Eine Erhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV fällt dann grundsätzlich nicht mehr an (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 29.07.2008, 8 W 307/08, Juris-Abs.-Nr. 10).
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