Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 05.11.1998 - 8 W 308/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Itzehoe, 28.03.2025 - 11 S 44/23
Sondernutzungsrecht an Gartenteil erlaubt kein Gartenhäuschen!
Rn. 84 Selbst wenn man die Schwelle der Beeinträchtigung (anders als vor dem WEMoG, vgl. etwa: BGH…, Urteil vom 24.01.2014, Az. V ZR 48/13, Rn. 8, juris, wonach jede nicht ganz unerhebliche konkrete und objektive Beeinträchtigung genügen und nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen außer Betracht bleiben sollen) nach Einführung des WEMoG oder mit einigen Stimmen aus der Rechtsprechung und Literatur im Falle von Doppelhäusern (vgl. betreffend eine Reihenhausanlage aus drei Einfamilienhäusern: OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.11.1998, Az. 8 W 308/97; juris;… Dötsch, in: Bärmann, a.a.O., § 20 Rn. 84; Grziwotz, ZWE 2022, 182, 183) großzügiger handhaben wollte - wobei angesichts des Charakters des § 20 Abs. 3 WEG als Ausnahmevorschrift im Ausgangspunkt nach wie vor eine gewisse Restriktion geboten ist -, wäre diese Schwelle vorliegend überschritten und angesichts des Umfangs der hinzugefügten Fensterflächen und der erheblichen stilistischen Umgestaltung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudeteils der Beklagten das bei geordnetem Zusammenleben unvermeidliche Maß nicht eingehalten worden.
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