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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.01.2002 - 8 W 326/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13902
OLG Hamburg, 02.01.2002 - 8 W 326/01 (https://dejure.org/2002,13902)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.01.2002 - 8 W 326/01 (https://dejure.org/2002,13902)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Januar 2002 - 8 W 326/01 (https://dejure.org/2002,13902)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Kosten des Verkehrsanwalts in zweiter Instanz

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 542
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04

    Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …

    Vor der Erweiterung der Postulationsfähigkeit war es, wie das Beschwerdegericht zutreffend bemerkt, in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Literatur im Wesentlichen einhellige Ansicht, dass die Einschaltung eines Verkehrsanwalts, insbesondere im Berufungsverfahren, grundsätzlich nicht notwendig ist und im Allgemeinen nur die Kosten einer oder gegebenenfalls mehrerer Informationsreisen der auswärtigen Partei zu ihrem Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sind (OLG Hamm JurBüro 1987, 270 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1999, 463 f.; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 41 f.; OLG Hamburg MDR 2002, 542;… Hartmann, Kostengesetze 35. Aufl. RVG VV 3400 Rdn. 48 ff., 70 ff.;… Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 91 Rdn. 98 ff., 117 ff.;… Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 91 Rdn. 13 "Verkehrsanwalt";… Musielak/Wolst, ZPO 4. Aufl. § 91 Rdn. 27 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.06.2006 - XII ZB 245/04

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten im Verfahren vor den …

    Vor der Erweiterung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte war es in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Literatur weitgehend einheitliche Ansicht, dass die Einschaltung eines Verkehrsanwalts, insbesondere im Berufungsverfahren, grundsätzlich nicht notwendig ist und im Allgemeinen nur die Kosten einer oder ggf. mehrerer Informationsreisen der auswärtigen Partei zu ihrem Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sind (vgl. OLG Hamm Juristisches Büro 1987, 270 f.; OLG Frankfurt Rechtspfleger 1999, 463 f.; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 41 f.; OLG Hamburg MDR 2002, 542;… Hartmann Kostengesetze 35. Aufl. RVG VV 3400 Rdn. 48 ff., 70 ff.;… Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 91 Rdn. 98 ff., 117 ff.;… Zöller/Herget ZPO 25. Aufl. § 91 Rdn. 13 "Verkehrsanwalt";… Musielak/Wolst ZPO 4. Aufl. § 91 Rdn. 27 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2004 - 12 W 80/04

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten in der …

    Der Senat lässt die Rechtsbeschwerde zu (§ 574 Abs. 3 ZPO), weil er hinsichtlich des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei der Erstattungsfähigkeit der zweitinstanzlichen Verkehrsanwaltskosten von anderen Oberlandesgerichten abweicht (z.B. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ­ 8 W 326/01, Oberlandesgericht Zweibrücken ­ 4 W 35/03, zitiert nach JURIS).
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2003 - 2 W 246/03

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Korrespondenzanwalt im …

    Grundsätzlich gilt, dass die Einschaltung eines Verkehrsanwalts in der Berufungsinstanz nur in Ausnahmefällen als eine zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Maßnahme i. S. des § 91 ZPO anzusehen ist und im Übrigen davon ausgegangen wird, dass die Information eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts unmittelbar durch die Partei möglich und ausreichend ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, MDR 2002, 542; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschlüsse vom 4. Oktober 1999 - 6 W 292/99-67- und vom 8. Juni 1999 - 6 W 156/99-35;… Gerold/Schmidt/v.Eicken, BRAGO, 15. Aufl., § 52, Rz. 43).
  • KG, 02.09.2003 - 1 W 443/02

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines im …

    Ist die tatsächliche Grundlage des Rechtsstreits hingegen im Wesentlichen gleich geblieben, ist eine zusätzliche Informationsreise zum Berufungsanwalt nicht erforderlich, denn es liegt schon eine tatsächliche und rechtliche Würdigung durch die erste Instanz vor und die Partei kann auf dem erstinstanzlichen Sachvortrag aufbauen (…vgl. Senat, a.a.O.; OLG Hamburg, MDR 2002, 542;… Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 91 Rn. 229;… Gerold/Schmidt/v.Eicken, BRAGO, 15. Aufl., § 52 Rn. 43;… Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 52 Rn, 45 m.w.N.).
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