Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 8 W 39/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anwaltliches Vergütungsrecht: Berechnung der Verfahrensgebühr bei nur teilweiser Wiederaufnahme eines Gerichtsverfahrens nach Verfahrensunterbrechung
- Judicialis
RVG-VV Nr. 3100; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 145 Abs. 1; ; ZPO § 145 Abs. 2; ; ZPO § 240 S. 1; ; InsO § 86 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 85 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr des Klägervertreters bei Erhebung einer Widerklage, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beklagten und Abtrennung der Verfahren über die Klage und die Widerklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Höhe und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr des Klägervertreters bei Erhebung einer Widerklage; Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beklagten und Abtrennung der Verfahren über die Klage und die Widerklage
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 01.12.2008 - 6 O 47/06
- OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 8 W 39/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.12.2006 - IX ZR 161/04
Rechtsfolgen der Freigabe und Abtretung des Kaufpreisanspruchs in einem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 8 W 39/09
Der Rechtsstreit blieb deshalb wegen der Widerklage gem. § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen (BGH NJW-RR 2007, 845 m. w. N.). - BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04
Kostenentscheidung nach Anerkenntnis eines Anspruchs auf Feststellung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 8 W 39/09
Werden einer Partei die gesamten Prozesskosten unterschiedslos auferlegt, ist eine Differenzierung in der nachfolgenden Verfahrensstufe grundsätzlich nicht mehr zulässig (BGH NJW-RR 2007, 397 m. w. N.). - BGH, 12.02.2004 - V ZR 288/03
Begriff des Aktivprozesses im Sinne von § 85 Abs. 1 InsO
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 8 W 39/09
Vielmehr konnten Klage und Widerklage eine getrennte Entwicklung nehmen, da die Klage als Passivprozess wieder aufzunehmen war, die Widerklage dagegen als Aktivprozess (§ 85 InsO; Thüringer OLG NZI 2002, 112; BGH NJW-RR 2004, 925; OLGR Zweibrücken 2005, 26; je m. w. N.).
- OLG München, 01.03.1996 - 11 W 811/96
Vorliegen einer stillschweigenden Verfahrenstrennung im Falle einer Verweisung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 8 W 39/09
Nachdem das Landgericht trotz der nach wie vor rechtshängigen Widerklage über die Klageforderung kein Teilurteil gem. § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO erließ, bei dem die Kostenentscheidung dem Schlussurteil hätte vorbehalten werden müssen (…Vollkommer in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 301 Rdnr. 11;… Musielak in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl. 2008, Bd. 1, § 301 Rdnr. 25;… Musielak in Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 301 Rdnr. 27; je m. w. N.), sondern ein Endurteil mit einer Kostenentscheidung, ist davon auszugehen, dass die Vorinstanz stillschweigend eine Verfahrenstrennung im Sinne des § 145 Abs. 1 und 2 ZPO vorgenommen hat (OLG München NJW-RR 1996, 1279 m. w. N.). - OLG Zweibrücken, 25.03.2004 - 4 U 97/02
Provisionsklage des Vermittlers von Preselect-Telefontarif-Verträgen: Beweislast …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 8 W 39/09
Vielmehr konnten Klage und Widerklage eine getrennte Entwicklung nehmen, da die Klage als Passivprozess wieder aufzunehmen war, die Widerklage dagegen als Aktivprozess (§ 85 InsO; Thüringer OLG NZI 2002, 112; BGH NJW-RR 2004, 925; OLGR Zweibrücken 2005, 26; je m. w. N.). - OLG Koblenz, 22.10.1990 - 14 W 668/90
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 8 W 39/09
Im übrigen vertritt der BGH in der genannten Entscheidung die Auffassung, dass in dem von ihm zu entscheidenden Streitfall der Unterbrechung des Verfahrens vor Abschluss der ersten Instanz und sogar noch vor der mündlichen Verhandlung - wie vorliegend - eine Auflösung des einheitlichen Kostenerstattungsanspruchs dahingehend, dass auch in diesem frühen Stadium des Verfahrens die Qualifizierung als Masseverbindlichkeit auf die Mehrkosten nach der Aufnahme des Verfahrens beschränkt wird, im Blick auf die durch die Verfahrensgebühren geprägten Gebührenordnungen nicht in Betracht komme (…vgl. auch Schumacher in Münchener Kommentar, InsO, 2. Aufl. 2007, § 85 Rdnr. 19;… Wittkowski in Nerlich/Römermann, InsO, § 86 Rdnr. 12; OLG Koblenz Rpfleger 1991, 335; OLG Frankfurt AnwBl 1983, 569; OLG Schleswig ZIP 1981, 1359; je m. w. N.). - OLG Schleswig, 24.03.1981 - 9 W 33/81
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 8 W 39/09
Im übrigen vertritt der BGH in der genannten Entscheidung die Auffassung, dass in dem von ihm zu entscheidenden Streitfall der Unterbrechung des Verfahrens vor Abschluss der ersten Instanz und sogar noch vor der mündlichen Verhandlung - wie vorliegend - eine Auflösung des einheitlichen Kostenerstattungsanspruchs dahingehend, dass auch in diesem frühen Stadium des Verfahrens die Qualifizierung als Masseverbindlichkeit auf die Mehrkosten nach der Aufnahme des Verfahrens beschränkt wird, im Blick auf die durch die Verfahrensgebühren geprägten Gebührenordnungen nicht in Betracht komme (…vgl. auch Schumacher in Münchener Kommentar, InsO, 2. Aufl. 2007, § 85 Rdnr. 19;… Wittkowski in Nerlich/Römermann, InsO, § 86 Rdnr. 12; OLG Koblenz Rpfleger 1991, 335; OLG Frankfurt AnwBl 1983, 569; OLG Schleswig ZIP 1981, 1359; je m. w. N.). - OLG Jena, 09.10.2001 - 5 W 278/01
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 8 W 39/09
Vielmehr konnten Klage und Widerklage eine getrennte Entwicklung nehmen, da die Klage als Passivprozess wieder aufzunehmen war, die Widerklage dagegen als Aktivprozess (§ 85 InsO; Thüringer OLG NZI 2002, 112; BGH NJW-RR 2004, 925; OLGR Zweibrücken 2005, 26; je m. w. N.).
- FG Münster, 30.08.2010 - 11 K 4689/08
Gerichtskosten als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung
Dies gelte auch hinsichtlich der gegen den Insolvenzverwalter gerichteten Kostenerstattungsforderung nach Aufnahme des wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2001 - 10 W 1/01, OLGR Düsseldorf 2001, 229; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2006 - 8 W 352/05, ZInsO 2007, 43 m.w.N.; BAG, Beschluss vom 19.09.2007 - 3 AZB 35/05, DB 2008, 303; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2008, 14 W 371/08, ZIP 2009, 783; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2009 -8 W 39/09, OLGR Stuttgart 2009, 493) . - VGH Baden-Württemberg, 07.01.2025 - 12 S 44/24
Berechnung der anwaltliche Terminsgebühr nach Teilklagerücknahme in …
Ist - ebenfalls wie hier - vor dem Termin eine Teilrücknahme erklärt worden, war der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung folglich auf die verbleibenden Anträge beschränkt, so dass auch der Gegenstandswert für die Bestimmung der anwaltlichen Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG entsprechend geringer anzusetzen ist als derjenige für die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, die mit der Vornahme der ersten prozessbezogenen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten entsteht und die sich nach dem höchsten Gegenstandswert während der Tätigkeit richtet (…Toussaint in: Toussaint, Kostenrecht, 54. Aufl. 2024, RVG VV 3100 Rn. 20 und 25; siehe auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2009 - 8 W 39/09 -, juris Rn. 11).
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