Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 05.03.2004 - 8 W 41/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2004, 906
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 12.09.2016 - 3 U 209/13 Gibt der Sachverständige aber eine pauschale rechtliche Würdigung ab, die einseitig zu Lasten einer Partei ergeht, und zu der - angesichts des wie immer stets nur auf Tatsachenfeststellung gerichteten Gutachtenauftrags - kein Anlass bestand, besteht die Besorgnis der Befangenheit (OLG Hamburg Beschluss vom 05.03.2004 - 8 W 41/04, MDR 2004, 906).
- OLG Naumburg, 25.06.2009 - 12 W 50/09
Vergütungsverlust bei Befangenheit
Ein Sachverständiger verliert seinen Vergütungsanspruch, wenn er ein gegen ihn gerichtetes erfolgreiches Ablehnungsgesuch und die daraus folgende Nichtverwertbarkeit seiner Leistung mindestens grob fahrlässig herbeigeführt hat (z. B. OLG Hamburg MDR 2004, 906;… Binz in: Kommentar zum GKG und JVEG, § 8 JVEG Rz. 12, 14). - OLG Köln, 09.01.2012 - 5 W 43/11
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen; Voraussetzungen des Verlustes …
Aus demselben Grund ist auch durch die von den Klägerinnen zitierte Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 5. März 2004 [8 W 41/04, MDR 2004, 906] eine abweichende Beurteilung des vorliegenden Streitfalles nicht veranlasst; im Übrigen betrifft diese Entscheidung einen Streitfall, in dem der Sachverständige eine pauschale rechtliche Würdigung einseitig zu Lasten einer Prozesspartei vorgenommen hat [Hans. OLG Hamburg, a. a. O.], und damit eine Fallkonstellation, die mit dem vorliegenden Streitfall nicht zu vergleichen ist.
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Rechtsprechung
| KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 91
Streitwert bei einseitiger Hauptsachenerledigungserklärung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3 § 91a
Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 12 O 565/02
- KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92
Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache
Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Rn. 2 Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694). - BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94
Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung
Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Rn. 2 Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694). - BGH, 11.07.1990 - XII ZR 10/90
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Rn. 2 Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694).
- BGH, 30.09.1998 - XII ZR 163/98
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung; …
Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Rn. 2 Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694). - BGH, 28.02.2002 - IX ZB 129/00
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH gegen die Streitwertfestsetzung …
- KG, 29.01.2001 - 8 W 9/01
Erledigung der Hauptsache; Einseitige Erledigungserklärung; …
Auszug aus KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04
Rn. 2 Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694).
- KG, 09.01.2006 - 22 W 60/05
Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung
Rn. 12 Der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung der bereits in den Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) und der Rechtsprechung der anderen Senate des Kammergerichts (z.B. Beschluss vom 13. Mai 2004 - Aktenzeichen 8 W 41/04 - GE 2004, 1231; Beschluss vom 3. Juli 2003 - Aktenzeichen 12 W 128/03 - MDR 2004, 116, 117), wonach sich der Streitwert nach einer einseitigen Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigung entstandenen Kosten bemisst.
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