Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 21.11.1986 - 8 W 581/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sondernutzungsrecht durch Mehrheitsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erweiterung einer Dachterasse auf die davorliegende Dachfläche des Nebenhauses; Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung; Notwendigkeit der Zustimmung der Wohnungseigentümer zum Abschluss der Nutzungsvereinbarung; Nutzungsvereinbarung ...
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 15.11.1984 - 30 GR 3584/84
- LG Stuttgart, 15.11.1985 - 2 T 956/84
- OLG Stuttgart, 21.11.1986 - 8 W 581/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 330
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.1986 - 8 W 581/85
Dabei ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie dieser sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (so u.a. BGHZ 59, 205, 208; Senatsbeschluß Die Justiz 1981, 82). - OLG Frankfurt, 09.05.1980 - 20 W 259/80
Anhörung von Kindern; Ablehnung eines Rechtshilfeersuchen; Rechtshilfegericht; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.1986 - 8 W 581/85
Mit der ganz überwiegenden Meinung ist vielmehr daran festzuhalten, daß die Zuweisung eines ausschließlichen Nutzungsrechts am Gemeinschaftseigentum in jedem Fall der Zustimmung aller Miteigentümer bedarf (vgl. u.a. Senatsbeschluß NJW 1961, 1359, BayObLGZ 1973, 267, OLG Frankfurt. Rpfleger 1980, 391, OLG Hamburg, …
- LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 81/12
Wohnungseigentum: Änderung der Farbgebung der Dachunterschläge einer …
Und selbst wenn die Reichweite einer etwaigen Abbedingung von § 22 WEG unklar wäre, käme ebenso nur die gesetzliche Regelung zum Tragen (vgl. etwa OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, 330, 331). - AG Bonn, 01.04.2022 - 210 C 44/21
Genehmigung der Erweiterung einer Dachterrasse muss genehmigte Maßnahmen konkret …
Diese Nutzung soll ihnen nicht entzogen werden, sie kann aber durch die vorgesehene zusätzlich Nutzung als Dachterrasse beeinträchtig werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.11.1986, 8 W 581/85, Rn.12; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 23.11.1999, 2Z BR 142/99, Rn. 12, juris). - OLG Stuttgart, 16.03.2001 - 8 W 123/00
Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Nutzung von Dachflächen …
Eine solche Zuweisung von Sondernutzungsrechten bedarf jedoch, wie auch der Senat bereits früher in seiner Entscheidung NJW-RR 1987, 330/331, entschieden hat, der Zustimmung sämtlicher Miteigentümer, was im vorliegenden Fall auch von beiden Vorinstanzen nicht verkannt wurde. - OLG Braunschweig, 29.08.1989 - 3 W 27/89
Gültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Verstoß gegen die …
Diese rechtliche Beurteilung entspricht der ganz überwiegend vertretenen Auffassung, daß die Zuweisung eines ausschließlichen Nutzungsrechts am Gemeinschaftseigentum in jedem Fall der Zustimmung aller Miteigentümer bedarf (vgl. Bay ObLG MDR 1972, 607; OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 330 [OLG Stuttgart 21.11.1986 - 8 W 581/85]; KG NJW-RR 1987, 653, jeweils mit Nachweisen). - OLG Zweibrücken, 04.05.1999 - 3 W 32/99
Auslegung einer Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich der erforderlichen …
"Zur Auslegung der Regelung in einer Teilungserklärung, nach der ein Mehrheitsbeschluß für bauliche Veränderungen oder Wertverbesserungen des gemeinschaftlichen Eigentums ausreicht, wenn sie über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgehen, aber zur Erhaltung des Werts oder der Wirtschaftlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung erforderlich sind (Abweichung von OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, 330).«.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".