Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 24.04.2024 - 8 W 60/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Beweis der Testierunfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2229
Ausgehen von der Grundregel von der Testierfähigkeit des Erblassers und der Wirksamkeit des errichteten Testaments
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausgehen von der Grundregel von der Testierfähigkeit des Erblassers und der Wirksamkeit des errichteten Testaments
Verfahrensgang
- AG Germersheim, 05.04.2023 - 1 VI 177/19
- OLG Zweibrücken, 24.04.2024 - 8 W 60/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 947
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 07.06.2023 - 8 W 71/22
Feststellung einer Testierunfähigkeit bei späterer Demenz
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.04.2024 - 8 W 60/23
Nach der Konzeption des § 2229 BGB (Störung des Geistestätigkeit als Ausnahme) gilt nämlich jedermann, der das 16. Lebensjahr vollendet hat solange als testierfähig, bis das Gegenteil zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen ist (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 07.06.2023 - 8 W 71/22 ), weshalb bei einer erwachsenen Person grundsätzlich davon auszugehen ist, dass diese geschäfts- und testierfähig ist.
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