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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.03.2022 - 8 W 61/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19561
OLG Stuttgart, 28.03.2022 - 8 W 61/22 (https://dejure.org/2022,19561)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.03.2022 - 8 W 61/22 (https://dejure.org/2022,19561)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. März 2022 - 8 W 61/22 (https://dejure.org/2022,19561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 4 RPflG, § 16 Abs 1 Nr 6 RPflG, § 19 Abs 2 RPflG, § 33 Abs 2 RPflG, § 33 Abs 3 S 1 RPflG
    Richtervorbehalt in Baden-Württemberg bei Einwendungen gegen die Erteilung von Erbscheinen: Unwirksamkeit und Aufhebung der durch den funktionell unzuständigen Rechtspfleger erlassenen Beschlüsse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Feststellung der erforderlichen Tatsachen für die Erteilung eines Erbscheins Erteilung von Erbscheinen nur durch einen Richter bei Vorliegen einer Verfügung von Todes wegen Funktionell unzuständiger Rechtspfleger

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 287/03

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlicher Entscheidung durch den …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2022 - 8 W 61/22
    Rn. 22 Die Unwirksamkeit der durch die funktionell unzuständige Rechtspflegerin erlassenen Beschlüsse führt dazu, dass diese aufzuheben sind und die Sache - ohne dass die besonderen Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 FamFG erfüllt sein müssten - an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen ist (BGH, Beschluss vom 02. Juni 2005 - IX ZB 287/03; OLG Hamburg, Beschluss vom 07. März 2018 - 2 W 31/16).
  • OLG Hamburg, 07.03.2018 - 2 W 31/16

    Erbscheinsverfahren: Umfang des Richtervorbehalts in Hamburg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2022 - 8 W 61/22
    Rn. 22 Die Unwirksamkeit der durch die funktionell unzuständige Rechtspflegerin erlassenen Beschlüsse führt dazu, dass diese aufzuheben sind und die Sache - ohne dass die besonderen Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 FamFG erfüllt sein müssten - an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen ist (BGH, Beschluss vom 02. Juni 2005 - IX ZB 287/03; OLG Hamburg, Beschluss vom 07. März 2018 - 2 W 31/16).
  • OLG Braunschweig, 02.05.2025 - 10 W 44/25

    Streit um die Ablehnung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Beeinträchtigung …

    Unterlässt er in einem solchen Fall die Vorlage an den Richter, ist seine Entscheidung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 RPflG unwirksam und im Rechtsmittelverfahren aufzuheben, selbst wenn sie sachlich richtig war (BGH…, Beschluss vom 2. Juni 2005 - IX ZB 287/03 -, Rn. 6 f., juris; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 10. August 2020 - 3 W 92/20 -, Rn. 20, juris; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 3 W 118/20 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 25. April 2013 - I-15 W 398/12 -, Rn. 11, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. März 2022 - 8 W 61/22 -, Rn. 21 f., juris;… Abramenko, in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Auflage 2023, § 69 FamFG Rn. 9;… Dörndorfer, RPflG, 4. Aufl. 2023, § 8 Rn. 26).
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