Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 28.03.2022 - 8 W 61/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 8 Abs 4 RPflG, § 16 Abs 1 Nr 6 RPflG, § 19 Abs 2 RPflG, § 33 Abs 2 RPflG, § 33 Abs 3 S 1 RPflG
Richtervorbehalt in Baden-Württemberg bei Einwendungen gegen die Erteilung von Erbscheinen: Unwirksamkeit und Aufhebung der durch den funktionell unzuständigen Rechtspfleger erlassenen Beschlüsse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Feststellung der erforderlichen Tatsachen für die Erteilung eines Erbscheins Erteilung von Erbscheinen nur durch einen Richter bei Vorliegen einer Verfügung von Todes wegen Funktionell unzuständiger Rechtspfleger
Verfahrensgang
- AG Ravensburg, 21.10.2021 - 909 VI 179/19
- AG Ravensburg, 27.01.2022 - 909 VI 179/19
- OLG Stuttgart, 28.03.2022 - 8 W 61/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.06.2005 - IX ZB 287/03
Entscheidung des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlicher Entscheidung durch den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2022 - 8 W 61/22
Rn. 22 Die Unwirksamkeit der durch die funktionell unzuständige Rechtspflegerin erlassenen Beschlüsse führt dazu, dass diese aufzuheben sind und die Sache - ohne dass die besonderen Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 FamFG erfüllt sein müssten - an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen ist (BGH, Beschluss vom 02. Juni 2005 - IX ZB 287/03; OLG Hamburg, Beschluss vom 07. März 2018 - 2 W 31/16). - OLG Hamburg, 07.03.2018 - 2 W 31/16
Erbscheinsverfahren: Umfang des Richtervorbehalts in Hamburg
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2022 - 8 W 61/22
Rn. 22 Die Unwirksamkeit der durch die funktionell unzuständige Rechtspflegerin erlassenen Beschlüsse führt dazu, dass diese aufzuheben sind und die Sache - ohne dass die besonderen Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 FamFG erfüllt sein müssten - an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen ist (BGH, Beschluss vom 02. Juni 2005 - IX ZB 287/03; OLG Hamburg, Beschluss vom 07. März 2018 - 2 W 31/16).
- OLG Braunschweig, 02.05.2025 - 10 W 44/25
Streit um die Ablehnung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Beeinträchtigung …
Unterlässt er in einem solchen Fall die Vorlage an den Richter, ist seine Entscheidung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 RPflG unwirksam und im Rechtsmittelverfahren aufzuheben, selbst wenn sie sachlich richtig war (BGH…, Beschluss vom 2. Juni 2005 - IX ZB 287/03 -, Rn. 6 f., juris; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 10. August 2020 - 3 W 92/20 -, Rn. 20, juris; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 3 W 118/20 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 25. April 2013 - I-15 W 398/12 -, Rn. 11, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. März 2022 - 8 W 61/22 -, Rn. 21 f., juris;… Abramenko, in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Auflage 2023, § 69 FamFG Rn. 9;… Dörndorfer, RPflG, 4. Aufl. 2023, § 8 Rn. 26).
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