Rechtsprechung
| KG, 13.02.2012 - 8 W 76/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 920 Abs 2 ZPO, § 935 ZPO, § 936 ZPO
Einstweilige Verfügung: Verfügungsgrund für den Antrag auf Weiterführung eines Girokontos - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 31.08.2011 - 4 O 250/11
- KG, 13.02.2012 - 8 W 76/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Saarbrücken, 03.07.2008 - 8 U 39/08
Unwirksamkeit der Kündigung eines Girovertrages wegen Quasi-Monopolstellung einer …
Auszug aus KG, 13.02.2012 - 8 W 76/11
Obwohl die Verfügungsbeklagte dies mehrfach bestritten hat (…), hat der Verfügungskläger weder dargelegt, dass er sich vergeblich um die Einrichtung eines neuen Girokontos bemüht hat, noch hat er seine Angaben glaubhaft gemacht (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2008, 774).
- OLG Hamm, 05.11.2025 - 31 U 81/25
Kündigung von einem Geschäftskonto: Wann Kunden die Fortführung verlangen können
Rn. 16 So kann auf der Grundlage des Vortrags der Kläger nicht etwa festgestellt werden, dass die Existenz ihrer Unternehmen ohne den Erlass der begehrten Leistungsverfügung bereits deshalb gefährdet wäre, weil ihnen die Begründung einer Geschäftsbeziehung zu einem anderen Kreditinstitut überhaupt nicht möglich wäre (zu den erforderlichen Darlegungen vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2012 - 8 W 76/11, juris Rn. 2; Oberlandesgericht Saarbrücken…, Urteil vom 3. Juli 2008 - 8 U 39/08, juris Rn. 30).
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