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Weitere Entscheidung unten: KG, 29.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.08.2001 - 8 W 9/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7408
OLG Stuttgart, 07.08.2001 - 8 W 9/2001 (https://dejure.org/2001,7408)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.2001 - 8 W 9/2001 (https://dejure.org/2001,7408)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 2001 - 8 W 9/2001 (https://dejure.org/2001,7408)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GKG-KV Nr. 1210 (1201); ; GKG-KV Nr. 1211 (1202) lit. a)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG -KV Nr. 1210 (1201), Nr. 1211 (1202) lit. a
    Kosten bei Rücknahme der Widerklage - Verfahrensgebühr - Entscheidung über Klage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verfahrensgebühr; Widerklage; Rücknahme; Verfahrensgebühr; Darlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 20 O 18/98
  • OLG Stuttgart, 07.08.2001 - 8 W 9/2001

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 298
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 11.04.1997 - 11 W 1190/97

    Ermäßigung des Nr. 1202 KVGKG bei Klageerweiterung und teilweiser Rücknahme der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2001 - 8 W 9/01
    Deshalb ist inzwischen anerkannt, das nicht nur die Rücknahme eines Teils einer Klage, sondern auch die (völlige) Rücknahme einer späteren Klagerweiterung zu keiner (anteiligen) Gebührenermäßigung führt kann, selbst dann, wenn dies zu einer sehr erheblichen Verminderung des Streitvolumens führt (OLG München MDR 1997, 688 = NJW-RR 1997, 1159 = JurBüro 1997, 537 = KostRsp GKG-KostVerz Nr. 41; Oestreich / Winter / Hellstab, GKG LosebISlg, KV Nr. 1202 Rn 12;… Markl / Meyer, GKG 4. Aufl., KV 1202 Rn 12, 14; KG JurBüro 1997, 93 = KostRsp GKG KostVerz Nr. 30 betrifft einen Sonderfall und besagt nichts Gegenteiliges).
  • KG, 28.05.1996 - 1 W 4275/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2001 - 8 W 9/01
    Deshalb ist inzwischen anerkannt, das nicht nur die Rücknahme eines Teils einer Klage, sondern auch die (völlige) Rücknahme einer späteren Klagerweiterung zu keiner (anteiligen) Gebührenermäßigung führt kann, selbst dann, wenn dies zu einer sehr erheblichen Verminderung des Streitvolumens führt (OLG München MDR 1997, 688 = NJW-RR 1997, 1159 = JurBüro 1997, 537 = KostRsp GKG-KostVerz Nr. 41; Oestreich / Winter / Hellstab, GKG LosebISlg, KV Nr. 1202 Rn 12;… Markl / Meyer, GKG 4. Aufl., KV 1202 Rn 12, 14; KG JurBüro 1997, 93 = KostRsp GKG KostVerz Nr. 30 betrifft einen Sonderfall und besagt nichts Gegenteiliges).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05

    Kostenansatz - Gebührenermäßigung - Gerichtsgebühr bei Teilurteil und …

    Instruktiv ist für das weitere Verständnis der Regelung auch etwa der Beschluss des OLG Stuttgart vom 07. August 2001 (8 W 9/01 - MDR 2002, 298 f.) und der Beschluss vom 23. November 1995 (8 W 597/95 -NJW-RR 1996, 1535 f.).
  • OLG Schleswig, 26.11.2002 - 9 W 134/02

    Ermäßigung von Gerichtsgebühren

    Keiner der von der Klägerin genannten Gründe rechtfertigt nach Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck der Nr. 1202 KV GKG a. F. ein davon abweichendes Verständnis (vgl. gleichfalls eine Gebührenermäßigung verneinend: OLG Stuttgart, MDR 2002, 298 m. w. Nachw. [Rücknahme der Widerklage, Entscheidung über die Klage]; OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 313 [Teilvergleich nach Erlass eines Versäumnisurteils und späterer Klageerweiterung]; OLG Schleswig, OLGR 2001, 482 [Teilversäumnisurteil]; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 33 Rn. 31 m. w. Nachw.; and.
  • LAG München, 09.01.2013 - 1 Ta 307/11

    Beschwerde gegen Kostenansatz - keine Kostenprivilegierung bei Teilerledigung

    Vielmehr verbietet sich gerade eine getrennte Betrachtungsweise schon deshalb, weil die Erhebung von Gegenansprüchen zu einer Zusammenrechnung der Streitwerte führen muss (§ 45 Abs. 1 GKG) und eine einheitliche Kostenentscheidung erfordert (vgl. OLG Stuttgart MDR 2002, 298;… Zöller/Herget ZPO 27. Aufl. § 92 Rz. 5).
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Rechtsprechung
   KG, 29.01.2001 - 8 W 9/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13302
KG, 29.01.2001 - 8 W 9/01 (https://dejure.org/2001,13302)
KG, Entscheidung vom 29.01.2001 - 8 W 9/01 (https://dejure.org/2001,13302)
KG, Entscheidung vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01 (https://dejure.org/2001,13302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 8 W 9/01
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH in NJW-RR 1990, 1474; BGH in NZM 1999, 21; BGH in NJW-RR 1996, 1210; BGH in NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 26. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/97 - veröffentlicht in KGR 1997, 283).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 8 W 9/01
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH in NJW-RR 1990, 1474; BGH in NZM 1999, 21; BGH in NJW-RR 1996, 1210; BGH in NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 26. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/97 - veröffentlicht in KGR 1997, 283).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ZR 10/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 8 W 9/01
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH in NJW-RR 1990, 1474; BGH in NZM 1999, 21; BGH in NJW-RR 1996, 1210; BGH in NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 26. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/97 - veröffentlicht in KGR 1997, 283).
  • BGH, 30.09.1998 - XII ZR 163/98

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung; …

    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 8 W 9/01
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH in NJW-RR 1990, 1474; BGH in NZM 1999, 21; BGH in NJW-RR 1996, 1210; BGH in NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 26. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/97 - veröffentlicht in KGR 1997, 283).
  • KG, 06.03.1997 - 8 W 877/97
    Auszug aus KG, 29.01.2001 - 8 W 9/01
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH in NJW-RR 1990, 1474; BGH in NZM 1999, 21; BGH in NJW-RR 1996, 1210; BGH in NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 26. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/97 - veröffentlicht in KGR 1997, 283).
  • KG, 13.05.2004 - 8 W 41/04

    Streitwertbemessung: Einseitige Erledigungserklärung

    Rn. 2 Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der vom BGH vertretenen Auffassung (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) angeschlossen, wonach sich der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt (Beschluss des Senates vom 16. September 1996 - 8 W 5829/96 - (unveröffentlicht); Beschluss des Senates vom 6. März 1997 - 8 W 877/87, KGR 1997, 283; Beschluss des Senates vom 29. Januar 2001 - 8 W 9/01, GE 2001, 694).
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