Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 27.03.2001 - 8 WF 40/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 19 § 33 § 53b Abs. 2 S. 2
Zwangsgeldfestsetzung - konkrete Bezeichnung der Handlung oder Unterlassung - Amtsermittlung - Zulässigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zwangsgeldfestsetzung; Konkretisierung der Handlung; Amtsermittlungspflicht; Auskunftserlangung
Verfahrensgang
- AG Aschersleben, 26.01.2001 - 4 F 131/98
- OLG Naumburg, 27.03.2001 - 8 WF 40/01
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Naumburg, 15.11.2000 - 8 WF 212/00
Auszug aus OLG Naumburg, 27.03.2001 - 8 WF 40/01
Die notwendige Konkretisierung muss sich zumindest aus einem beigefügten Schriftstück ergeben (Senat, Beschl. v. 15.11.00 - 8 WF 212/00).
- OLG Naumburg, 22.12.2005 - 8 WF 254/05
Voraussetzungen und Formvorschriften einer Zwangsgeldfestsetzung
Der Beschluss über die Zwangsgeldfestsetzung muss entweder im Text oder aufgrund einer in Bezug genommenen Anlage ausweisen, zu welcher Handlung oder Unterlassung der Schuldner verpflichtet ist (st.Rspr. des Senats vgl. 8 WF 40/01 vom 27.3.2001).Die notwendige Konkretisierung muss sich zumindest aus einem beigefügten Schriftstück ergeben (Senat, Beschluss vom 27.03.01 - 8 WF 40/01 -).
- OLG Naumburg, 15.09.2003 - 8 WF 118/03
Zwangsgeldfestsetzung bei "erledigter" Zwangsgeldandrohung?
Erst wenn gerichtliche Ermittlungsversuche erfolglos bleiben, kommt eine Zwangsgeldfestsetzung in Betracht (Senat, Beschl. v. 27.03.01 - 8 WF 40/01 -). - OLG Naumburg, 30.10.2007 - 8 WF 241/07
Konkrete Bezeichnung der vorzunehmenden Handlung oder Unterlassung bei Androhung …
Die notwendige Konkretisierung muss sich zumindest aus einem beigefügten Schriftstück ergeben (Senat, Beschlüsse vom 27.03.2001 - Az.: 8 WF 40/01 - und vom 22.12.2005 - Az.: 8 WF 254/05 - , veröffentlicht in OLGR 2006, 391;… vgl. auch von König in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 33 Rn 40). - OLG Naumburg, 11.06.2002 - 8 WF 105/02
Funktion des Zwangsgeldfestsetzungsverfahrens
Denn der Zwangsgeldfestsetzungsbeschluss muss die geförderte Handlung so konkret beschreiben, dass der Schuldner in die Lage versetzt ist, zur Abwendung der Vollstreckung der gerichtlichen Verfügung vollständig nachzukommen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 16.10.2000, 8 WF 188/00, OLG Naumburg, Beschluss vom 15.11.2000, 8 WF 212/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 08.12.1998, 8 WF 317/98; und OLG Naumburg Beschluss vom 06.08.1999, 3 WF 115/99 sowie Beschluss vom 27.03.2001, 8 WF 40/01).
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