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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 28.01.2008

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1081
OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08 (https://dejure.org/2008,1081)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.01.2008 - 8 WF 5/08 (https://dejure.org/2008,1081)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 8 WF 5/08 (https://dejure.org/2008,1081)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Berufung der Staatskasse im Vergütungsfestsetzungsverfahren auf einen Anrechnungstatbestand; Berücksichtigung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die spätere Verfahrensgebühr

  • Judicialis

    RVG § 49; ; RVG § 55; ; RVG-VV Nr. 2300; ; RVG-VV Vorbem. 3 Abs. 4

  • IWW
  • Anwaltsblatt

    § 49 RVG, § 55 RVG
    Keine Anrechnung einer Geschäftsgebühr bei PKH

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 49 RVG, § 55 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer für vorgerichtliche Tätigkeit über denselben Gegenstand entstandenen Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr bei der Festsetzung der Kosten des beigeordneten Rechtsanwalts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 58 RVG
    Eine Geschäftsgebühr ist für den PKH-Anwalt nur unter Beachtung der Bestimmung des § 58 Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. Voraussetzung ist, dass die Geschäftsgebühr tatsächlich gezahlt wurde.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines aufgrund der Bewilligung von Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts auf Festsetzung einer 1,3-Verfahrensgebühr in ungekürzter Höhe; Beachtlichkeit einer für eine vorgerichtliche Tätigkeit im Verhältnis zwischen Mandant und Bevollmächtigtem ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebührenanrechnung - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühren des beigeordneten Anwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1013
  • AnwBl 2008, 301
  • Rpfleger 2008, 208
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08
    Der Richter ist der Begründung der Kostenbeamtin gefolgt, wonach aus der Bestimmung in Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 (NJW 2007, 2049) folge, dass eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr mit der auf die spätere Verfahrensgebühr anzurechnenden Hälfte stets im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen sei, so dass dort nur noch die gekürzte Verfahrensgebühr festgesetzt werden könne.

    d) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Kostenbeamtin angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 oder seiner weiteren Entscheidung vom 14. März 2007 (AGS 2007, 283 und 289).

  • KG, 17.07.2007 - 1 W 256/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08
    Soweit eine solche Titulierung gegenüber dem Gegner nicht erfolgt und die volle Begleichung einer vorgerichtlich zwischen Mandant und Prozessbevollmächtigtem entstandenen Geschäftsgebühr durch den Prozessgegner auch sonst nicht unstreitig ist, wird die Berücksichtigung der (zweiten Hälfte einer) vorgerichtlichen Geschäftsgebühr im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren zwischen den Prozessparteien gemäß § 103 ff. ZPO von der obergerichtlichen Rechtsprechung dagegen - soweit ersichtlich auch unter der Geltung des RVG - ganz überwiegend abgelehnt (KG AGS 2007, 439; OLG Koblenz RPfleger 2007, 433; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494; OLG München AGS 2007, 495; s. auch Norbert Schneider, NJW 2007, 2001).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 W 83/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08
    Soweit eine solche Titulierung gegenüber dem Gegner nicht erfolgt und die volle Begleichung einer vorgerichtlich zwischen Mandant und Prozessbevollmächtigtem entstandenen Geschäftsgebühr durch den Prozessgegner auch sonst nicht unstreitig ist, wird die Berücksichtigung der (zweiten Hälfte einer) vorgerichtlichen Geschäftsgebühr im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren zwischen den Prozessparteien gemäß § 103 ff. ZPO von der obergerichtlichen Rechtsprechung dagegen - soweit ersichtlich auch unter der Geltung des RVG - ganz überwiegend abgelehnt (KG AGS 2007, 439; OLG Koblenz RPfleger 2007, 433; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494; OLG München AGS 2007, 495; s. auch Norbert Schneider, NJW 2007, 2001).
  • OLG München, 30.08.2007 - 11 W 1779/07
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08
    Soweit eine solche Titulierung gegenüber dem Gegner nicht erfolgt und die volle Begleichung einer vorgerichtlich zwischen Mandant und Prozessbevollmächtigtem entstandenen Geschäftsgebühr durch den Prozessgegner auch sonst nicht unstreitig ist, wird die Berücksichtigung der (zweiten Hälfte einer) vorgerichtlichen Geschäftsgebühr im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren zwischen den Prozessparteien gemäß § 103 ff. ZPO von der obergerichtlichen Rechtsprechung dagegen - soweit ersichtlich auch unter der Geltung des RVG - ganz überwiegend abgelehnt (KG AGS 2007, 439; OLG Koblenz RPfleger 2007, 433; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494; OLG München AGS 2007, 495; s. auch Norbert Schneider, NJW 2007, 2001).
  • OLG Koblenz, 15.03.2007 - 14 W 170/07

    Zulässigkeit der Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08
    Soweit eine solche Titulierung gegenüber dem Gegner nicht erfolgt und die volle Begleichung einer vorgerichtlich zwischen Mandant und Prozessbevollmächtigtem entstandenen Geschäftsgebühr durch den Prozessgegner auch sonst nicht unstreitig ist, wird die Berücksichtigung der (zweiten Hälfte einer) vorgerichtlichen Geschäftsgebühr im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren zwischen den Prozessparteien gemäß § 103 ff. ZPO von der obergerichtlichen Rechtsprechung dagegen - soweit ersichtlich auch unter der Geltung des RVG - ganz überwiegend abgelehnt (KG AGS 2007, 439; OLG Koblenz RPfleger 2007, 433; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494; OLG München AGS 2007, 495; s. auch Norbert Schneider, NJW 2007, 2001).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2009 - 18 W 373/08

    Gebühren des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der …

    Allerdings wird in der Rechtsprechung vereinzelt die Auffassung vertreten, die Staatskasse könne sich auf die Anrechnung nicht berufen, wenn der Rechtsanwalt keine Zahlungen auf die Geschäftsgebühr erhalten habe (OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1013).

    Dies ist aber weder unbillig noch widerspricht dies - entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (FamRZ 2008, 1013, juris Rdn. 18 f.) - Sinn und Zweck der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

    Schließlich lässt sich ein Ausschluss der Anrechnung auch nicht aus § 58 Abs. 2 RVG herleiten (so jedoch OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1013, juris Rdn. 20; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, 6. Senat für Familiensachen, AGS 2007, 313).

  • OLG Koblenz, 31.03.2009 - 13 WF 234/09

    Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts: …

    Diese auch vom OLG Stuttgart (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2008 - Az. 8 WF 5/08 -, FamRZ 2008, 1013 ff. sowie juris Rn. 13 ff.) vertretene Auffassung findet im Gesetz keine Grundlage.

    Der Senat vermag auch nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart zu folgen, wonach eine Anrechnung der Geschäftsgebühr aus den Bestimmungen des § 58 Abs. 2 RVG herzuleiten ist (OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1013).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 120/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der …

    Es gibt nach Auffassung des Senats keine rechtfertigenden Gründe dafür, im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 55 RVG eine Anrechnung nur dann vorzunehmen, wenn der Anwalt die anrechenbare zweite Hälfte der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr tatsächlich erhalten hat (so aber OLG Stuttgart Beschluss vom 15.01.2008, 8 WF 5/08).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.01.2008 - 8 WF 5/08 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,64528
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OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.01.2008 - 8 WF 5/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,64528)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - 8 WF 5/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,64528)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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