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   VGH Bayern, 26.02.2002 - 8 ZB 01.3108   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,60449
VGH Bayern, 26.02.2002 - 8 ZB 01.3108 (https://dejure.org/2002,60449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.02.2002 - 8 ZB 01.3108 (https://dejure.org/2002,60449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 8 ZB 01.3108 (https://dejure.org/2002,60449)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 8 C 23.618

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streitigkeiten gegen Bemessungsgrundlagen …

    Ein Entschädigungsverfahren nach den §§ 36 ff. WaStrG ist nicht anhängig geworden; das im Planfeststellungsbeschluss vom 20. April 1994 vorbehaltene Planergänzungsverfahren nach § 14b Abs. 1 Nr. 5, § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG ist noch nicht bestandskräftig abgeschlossen (vgl. auch BayVGH, B.v. 26.2.2002 - 8 ZB 01.3108 - juris Rn. 3).

    Rn. 19 3. Für das so verstandene (Teil-)Rechtschutzbegehren ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet (…vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2003 - 8 C 03.779 - BayVBl 2004, 695 = juris Rn. 3; B.v. 26.2.2002 - 8 ZB 01.3108 - juris Rn. 3;… Friesecke, WaStrG, § 14e Rn. 16).

    Rn. 20 II. Hinsichtlich des weitergehenden Klageziels, die Beklagte zur Zahlung eines in das Ermessen des Gerichts gestellten Entschädigungsbetrags - mindestens aber weitere 459.782 EUR nebst Zinsen - zu verurteilen, kommt eine Verweisung nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG nicht in Betracht, weil ein Entschädigungsverfahren nach §§ 36 ff. WaStrG nicht durchgeführt wurde und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt demgemäß keinen Festsetzungsbescheid nach Art. 37 Abs. 2 Satz 1 WaStrG erlassen hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2002 - 8 ZB 01.3108 - juris Rn. 3); eine diesbezügliche Leistungsklage gegen den Entschädigungspflichtigen scheidet derzeit aus.

  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 8 C 23.616

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streitigkeiten gegen Bemessungsgrundlagen …

    Ein Entschädigungsverfahren nach den §§ 36 ff. WaStrG ist nicht anhängig geworden; das im Planfeststellungsbeschluss vom 20. April 1994 vorbehaltene Planergänzungsverfahren nach § 14b Abs. 1 Nr. 5, § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG ist noch nicht bestandskräftig abgeschlossen (vgl. auch BayVGH, B.v. 26.2.2002 - 8 ZB 01.3108 - juris Rn. 3).

    Rn. 19 3. Für das so verstandene (Teil-)Rechtschutzbegehren ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet (…vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2003 - 8 C 03.779 - BayVBl 2004, 695 = juris Rn. 3; B.v. 26.2.2002 - 8 ZB 01.3108 - juris Rn. 3;… Friesecke, WaStrG, § 14e Rn. 16).

    Rn. 20 II. Hinsichtlich des weitergehenden Klageziels, die Beklagte zur Zahlung von 94.452,52 EUR nebst Zinsen zu verurteilen, kommt eine Verweisung nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG nicht in Betracht, weil ein Entschädigungsverfahren nach §§ 36 ff. WaStrG nicht durchgeführt wurde und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt demgemäß keinen Festsetzungsbescheid nach Art. 37 Abs. 2 Satz 1 WaStrG erlassen hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2002 - 8 ZB 01.3108 - juris Rn. 3); eine diesbezügliche Leistungsklage gegen den Entschädigungspflichtigen scheidet derzeit aus.

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