Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.02.2002 - 8 ZB 01.3108 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 12.06.2023 - 8 C 23.618
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streitigkeiten gegen Bemessungsgrundlagen …
Ein Entschädigungsverfahren nach den §§ 36 ff. WaStrG ist nicht anhängig geworden; das im Planfeststellungsbeschluss vom 20. April 1994 vorbehaltene Planergänzungsverfahren nach § 14b Abs. 1 Nr. 5, § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG ist noch nicht bestandskräftig abgeschlossen (vgl. auch BayVGH, B.v. 26.2.2002 - 8 ZB 01.3108 - juris Rn. 3).Rn. 19 3. Für das so verstandene (Teil-)Rechtschutzbegehren ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet (…vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2003 - 8 C 03.779 - BayVBl 2004, 695 = juris Rn. 3; B.v. 26.2.2002 - 8 ZB 01.3108 - juris Rn. 3;… Friesecke, WaStrG, § 14e Rn. 16).
Rn. 20 II. Hinsichtlich des weitergehenden Klageziels, die Beklagte zur Zahlung eines in das Ermessen des Gerichts gestellten Entschädigungsbetrags - mindestens aber weitere 459.782 EUR nebst Zinsen - zu verurteilen, kommt eine Verweisung nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG nicht in Betracht, weil ein Entschädigungsverfahren nach §§ 36 ff. WaStrG nicht durchgeführt wurde und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt demgemäß keinen Festsetzungsbescheid nach Art. 37 Abs. 2 Satz 1 WaStrG erlassen hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2002 - 8 ZB 01.3108 - juris Rn. 3); eine diesbezügliche Leistungsklage gegen den Entschädigungspflichtigen scheidet derzeit aus.
- VGH Bayern, 12.06.2023 - 8 C 23.616
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streitigkeiten gegen Bemessungsgrundlagen …
Ein Entschädigungsverfahren nach den §§ 36 ff. WaStrG ist nicht anhängig geworden; das im Planfeststellungsbeschluss vom 20. April 1994 vorbehaltene Planergänzungsverfahren nach § 14b Abs. 1 Nr. 5, § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG ist noch nicht bestandskräftig abgeschlossen (vgl. auch BayVGH, B.v. 26.2.2002 - 8 ZB 01.3108 - juris Rn. 3).Rn. 19 3. Für das so verstandene (Teil-)Rechtschutzbegehren ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet (…vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2003 - 8 C 03.779 - BayVBl 2004, 695 = juris Rn. 3; B.v. 26.2.2002 - 8 ZB 01.3108 - juris Rn. 3;… Friesecke, WaStrG, § 14e Rn. 16).
Rn. 20 II. Hinsichtlich des weitergehenden Klageziels, die Beklagte zur Zahlung von 94.452,52 EUR nebst Zinsen zu verurteilen, kommt eine Verweisung nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG nicht in Betracht, weil ein Entschädigungsverfahren nach §§ 36 ff. WaStrG nicht durchgeführt wurde und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt demgemäß keinen Festsetzungsbescheid nach Art. 37 Abs. 2 Satz 1 WaStrG erlassen hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2002 - 8 ZB 01.3108 - juris Rn. 3); eine diesbezügliche Leistungsklage gegen den Entschädigungspflichtigen scheidet derzeit aus.
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