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   VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3338   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,74545
VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3338 (https://dejure.org/2009,74545)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2009 - 8 ZB 08.3338 (https://dejure.org/2009,74545)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 8 ZB 08.3338 (https://dejure.org/2009,74545)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08

    Schutzkonzept eines Vorhabenträgers zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3338
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist jedoch grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts und des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 und andere - juris - RdNr. 3 m.w.N.; vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2).

    Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt auch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu verbescheiden (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 a.a.O. RdNr. 3).

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3338
    Im Übrigen begründet, für sich genommen, die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels gegen einen behaupteten Gehörsverstoß der Vorinstanz keine (neue) Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Rechtsmittelgericht (vgl. BVerfG vom 5.5.2008 NJW 2008, 2635/2636).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 B 1.09

    Verbesserung des prioritären Lebensraumtyps "Auwald" unter Brücken durch ein …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3338
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist jedoch grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts und des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 und andere - juris - RdNr. 3 m.w.N.; vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2).
  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 8 ZB 08.1548

    Antrag auf Zulassung der Berufung; wasserstraßenrechtliche Planergänzung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3338
    Rn. 3 2. Die Ausführungen der Klägerin zu ihrem Schriftsatz vom 7. Juli 2008 bezüglich des Verhaltens des Vorsitzenden Richters des Erstgerichts liegen hier neben der Sache, denn sie beziehen sich auf das Verfahren des Senats mit dem Az. 8 ZB 08.1548.
  • VerfGH Bayern, 31.08.2010 - 55-VI-09

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …

    Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Planergänzungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd vom 13. Februar 2002 Az. P-143.4 - Do/34 I, das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. April 2008 Az. RO 8 K 07.10, den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2008 Az. 8 ZB 08.1547 und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2009 Az. 8 ZB 08.3338.
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