Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Berufungszulassung (abgelehnt); wasserrechtliche Bewilligung; gewässeraufsichtliches Einschreiten; formelle Illegalität einer Gewässerbenutzung; Altrecht; Fischpass
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
Planfeststellung für Baggersee
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343
Für das wasserrechtliche Einschreiten ist grundsätzlich unerheblich, ob das der Wasserwirtschaftsordnung zuwiderlaufende Verhalten formell oder materiell illegal ist; eine Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität ist im Wasserrecht - im Gegensatz etwa zum öffentlichen Baurecht - wegen des fehlenden Rechts auf Gewässerbenutzung nicht vorzunehmen (vgl. BVerwG vom 10.2.1978 BayVBl 1978, 472/473; vom 21.12.1993 NVwZ-RR 1994, 202; BayVGH vom 27.10.2011 NVwZ-RR 2012, 197/188 m.w.N.).Zwar kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung nur ausnahmsweise dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wassers konkret zu erwarten und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (vgl. BVerwG vom 10.2.1978 a.a.O. S. 473 f.; vom 29.12.1998 Az. 11 B 56/98 ; BayVGH vom 7.11.2003 ZfW 2005, 113 f.).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343
Rn. 6 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343
Rn. 6 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343
Ebenso wenig reicht hierfür die Rüge einer unzureichenden Begründung des erstinstanzlichen Urteils aus (vgl. BVerwG vom 10.3.2004 NVwZ-RR 2004, 542). - BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343
Ferner muss dargelegt werden, warum ein Allgemeininteresse an der Klärung der Rechts- oder Tatsachenfrage besteht, warum sie also über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist und ein Allgemeininteresse an der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts vorhanden ist (vgl. BVerwG vom 19.8.1997 NJW 1997, 3328; vom 30.6.2006 Az. 5 B 99/05 ; vom 1.7.2009 Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1;… Meyer-Ladewig/Rudisile a.a.O., RdNr. 104 zu § 124a). - VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312
Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343
Den amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts kommt dabei besondere Bedeutung zu; sie können nicht durch die bloße gegenteilige Behauptung entkräftet werden (vgl. BayVGH vom 26.7.2000 BayVBl 2002, 282; vom 2.5.2011 BayVBl 2012, 47 ff.). - VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129
Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343
Dem Darlegungserfordernis ist nicht genüge getan, wenn - wie hier - das erstinstanzliche Vorbringen lediglich wiederholt wird (vgl. BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 ZB 09.1468 ; vom 20.1.2011 Az. 15 ZB 08.2724; vom 19.4.2011 Az. 8 ZB 10.129 RdNr. 18). - BVerwG, 21.12.1993 - 7 B 119.93
Anforderungen an die Auflösung eines ungenehmigten Bojenfelds - Zulässigkeit und …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343
Für das wasserrechtliche Einschreiten ist grundsätzlich unerheblich, ob das der Wasserwirtschaftsordnung zuwiderlaufende Verhalten formell oder materiell illegal ist; eine Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität ist im Wasserrecht - im Gegensatz etwa zum öffentlichen Baurecht - wegen des fehlenden Rechts auf Gewässerbenutzung nicht vorzunehmen (vgl. BVerwG vom 10.2.1978 BayVBl 1978, 472/473; vom 21.12.1993 NVwZ-RR 1994, 202; BayVGH vom 27.10.2011 NVwZ-RR 2012, 197/188 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.11.2003 - 22 CS 03.2469
Wasserrechtliche Beseitigungsanordnung, Fehlende Genehmigungsfähigkeit als …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343
Zwar kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung nur ausnahmsweise dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wassers konkret zu erwarten und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (…vgl. BVerwG vom 10.2.1978 a.a.O. S. 473 f.; vom 29.12.1998 Az. 11 B 56/98 ; BayVGH vom 7.11.2003 ZfW 2005, 113 f.). - VGH Bayern, 18.01.2011 - 8 ZB 10.2239
Berufungszulassung (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung von …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343
Rn. 26 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet (vgl. BayVGH vom 18.1.2011 Az. 8 ZB 10.2239 ;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, RdNr. 9 zu § 124), die sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. Berkemann, DVBl 1998, 446/456). - BVerwG, 29.12.1998 - 11 B 56.98
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1468
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des …
- OVG Hamburg, 26.07.1999 - 3 Bf 92/99
- BVerwG, 08.10.1998 - 11 B 42.98
- VGH Bayern, 20.01.2011 - 15 ZB 08.2724
Antrag auf Zulassung der Berufung; Versiegelung einer Baustelle; unzureichende …
- VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642
Gewässerwerbenutzung durch Aufstau und Ableitung eines Grabens
Ein Einschreiten der zuständigen Gewässeraufsichtsbehörde ist nach ständiger Rechtsprechung (…BayVGH, B.v 12.2.2014 - 8 CS 13.1476 - juris Rn. 14; B.v 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14;… B.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris Rn. 22;… B.v. 27.10.2011 - 8 CS 11.1380 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.) grundsätzlich nicht nur dann möglich, wenn eine tatsächliche Beeinträchtigung des Wasserhaushalts droht oder eingetreten ist (§ 100 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 und 2 WHG 2010, Art. 58 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 und 2 BayWG 2010), sondern gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 WHG 2010, Art. 58 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 BayWG 2010 bereits bei einem formellen Verstoß gegen eine wasserrechtliche Verpflichtung - unabhängig von einer tatsächlichen Bedrohung des Wasserhaushalts.Allerdings kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung nur ausnahmsweise dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (BayVGH, B.v 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14;… B.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris Rn. 22 jeweils m.w.N.).
Gleiches gilt für den Umstand, ob ein ungenehmigt errichteter "Schwarzbau" vorliegt (vgl. BayVGH, B.v 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14;… B.v. 6.2.2012 - 8 CS 10.2341 - juris Rn. 22 m.w.N.).
- VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411
Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet
2.6.1 Für das wasserwirtschaftliche Einschreiten ist es grundsätzlich unerheblich, ob das der Wasserwirtschaftsordnung zuwiderlaufende Verhalten formell oder materiell illegal ist; eine Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität ist im Wasserrecht - im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht - mangels Rechts auf Gewässerbenutzung nicht vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14;… OVG NW, B.v. 14.5.2018 - 20 B 117/18 - UPR 2018, 397 = juris Rn. 11).Allerdings kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung ausnahmsweise nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (…vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1051
Vollzug einer wasserrechtlichen Untersagung des Schwellbetriebs eines …
Rn. 46 Für das wasserwirtschaftliche Einschreiten ist es grundsätzlich unerheblich, ob das der Wasserwirtschaftsordnung zuwiderlaufende Verhalten formell oder materiell illegal ist; eine Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität ist im Wasserrecht - im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht - mangels Rechts auf Gewässerbenutzung nicht vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14;… OVG NW, B.v. 14.5.2018 - 20 B 117/18 - UPR 2018, 397 = juris Rn. 11).Allerdings kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung ausnahmsweise nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (…vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1056
Untersagung der Gewässerbenutzung einer Stau- und Kraftwerksanlage im …
Rn. 44 Für das wasserwirtschaftliche Einschreiten ist es grundsätzlich unerheblich, ob das der Wasserwirtschaftsordnung zuwiderlaufende Verhalten formell oder materiell illegal ist; eine Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität ist im Wasserrecht - im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht - mangels Rechts auf Gewässerbenutzung nicht vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14;… OVG NW, B.v. 14.5.2018 - 20 B 117/18 - UPR 2018, 397 = juris Rn. 11).Allerdings kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung ausnahmsweise nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (…vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14).
- VG Augsburg, 23.03.2021 - Au 9 S 20.2780
Untersagung des Schwellbetriebs eines Wasserkraftwerks
Rn. 30 Allerdings kann sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung nur ausnahmsweise dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung ausnahmsweise nur dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 15.04.2025 - 8 BV 22.183
Rückwirkende Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
Zwar kann eine nicht erlaubte Gewässernutzung grundsätzlich allein wegen ihrer formellen Illegalität auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG untersagt werden, da jede nicht gestattete, aber gestattungsbedürftige Einwirkung auf ein Gewässer deswegen rechtswidrig ist, weil auch materiell erst die Gestattung die Befugnis zur Benutzung oder zum Ausbau des Gewässers begründet (…vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2021 - 7 C 9.20 - BVerwGE 174, 322 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 06.02.2012 - 8 CS 10.2341
Beschwerde; Abänderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO; …
Rn. 4 Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 5. August 2010, mit dem die Klage gegen den Bescheid vom 14. August 2008 abgewiesen wurde, hat der Antragsteller die Zulassung der Berufung (Az. 8 ZB 10.2343) beantragt.Rn. 12 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gerichtlichen Akten im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren Az. 22 CS 08.3263, 8 ZB 10.2343 und 8 ZB 10.2342 sowie auf die Behördenakten Bezug genommen.
- VG Würzburg, 16.07.2013 - W 4 K 13.604
Anfechtungsklage; Einstellungs- und Beseitigungsanordnung bzgl. …
Sie haben in der Regel größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets, insbesondere der Beobachtung und Erfassung der örtlichen Gewässerverhältnisse, und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen (BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 8 CS 11.2989 - B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - beide juris). - VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254
Eilantrag gegen Anordnungen des Landratsamts Oberallgäu wegen des ungenehmigten …
Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kann sich im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung nur ausnahmsweise dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 12.11.2012 - 8 ZB 11.2062
Berufungszulassung (abgelehnt), Anspruch auf Beseitigung eines Gehwegs …
Ferner muss aufgezeigt werden, warum ein Allgemeininteresse an der Klärung der Rechts- oder Tatsachenfrage besteht, warum sie also über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist und ein Allgemeininteresse an der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts vorhanden ist (vgl. BayVGH vom 25.7.2011 BayVBl 2012, 569; vom 19.3.2012 Az. 8 ZB 10.2343 mit weiteren Nachweisen). - VGH Bayern, 04.12.2012 - 8 ZB 11.1881
Eine Änderungsmaßnahme an der Kreuzung einer Bahnlinie mit einer Straße ist für …
- VG Augsburg, 21.09.2018 - Au 3 S 18.519
Untersagung einer Gewässerbenutzung
- VG Würzburg, 19.06.2012 - W 4 K 11.491
Zur Anwendbarkeit von Art. 20 Abs. 4 Satz 2 BayWG neben §§ 68 ff. TKG.
- VG Augsburg, 13.10.2022 - Au 9 S 22.1744
Wasserrechtliche Anordnungen hinsichtlich ungenehmigter, wesentlicher Abtragungen …
- VG Würzburg, 08.07.2013 - W 4 S 13.479
Einstellung von Gewässerausbaumaßnahmen; formelle Illegalität
- VG Augsburg, 24.04.2023 - Au 9 K 21.2544
Rückbau eines ungenehmigten Gewässerausbaus (Teichanlage)
- VG Augsburg, 10.02.2023 - Au 9 S 22.2452
Einstweiliger Rechtschutz, wasserrechtliche Anordnung, Gewässerausbau, …
- VG Augsburg, 23.03.2021 - Au 9 S 20.2781
Untersagung eines Schwellbetriebs zur Klärung offener Rechtsfragen bezüglich …
- VGH Bayern, 23.03.2012 - 8 ZB 10.2342
Zwangsgeldandrohung; Einwendungen gegen Grundverwaltungsakt
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