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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,59727
VGH Bayern, 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978 (https://dejure.org/2011,59727)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978 (https://dejure.org/2011,59727)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Dezember 2011 - 8 ZB 11.2978 (https://dejure.org/2011,59727)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anhörungsrüge; Antrag auf Zulassung der Berufung; keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtzulassung der Berufung bei einem nach Klägeransicht offensichtlich falschen Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtzulassung der Berufung bei einem nach Klägeransicht offensichtlich falschen Urteil

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978
    Rn. 2 Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör gibt den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten ein Recht darauf, dass sie Gelegenheit erhalten, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/144).
  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

    Auszug aus VGH Bayern, 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978
    Die Anhörungsrüge gibt keinen Anspruch darauf, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der klägerischen Einwände überdenkt und, wenn es daran festhält, durch eine ergänzende Begründung rechtfertigt (vgl. BVerfG vom 10.11.2004 Az. 1 BvR 179/03 ).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978
    Rn. 3 Im Rahmen eines Verfahrens nach § 152a VwGO ist des Weiteren zu beachten, dass das rechtliche Gehör nicht verletzt wird, wenn das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten nicht die aus seiner Sicht richtige Bedeutung zumisst (vgl. BVerfG vom 4.8.2004 NVwZ 2005, 81).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus VGH Bayern, 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist dann verletzt, wenn die angefochtene Entscheidung auf Tatsachen oder Beweisergebnisse gestützt wird, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), oder wenn das erkennende Gericht das (entscheidungserhebliche) tatsächliche oder rechtliche Vorbringen der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen hat (vgl. BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 141/143).
  • VGH Bayern, 14.08.2009 - 6 ZB 09.1955

    Ausbaubeitrag; Anhörungsrüge; keine Verletzung des Grundsatzes der Gewährung …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978
    Es ist nicht Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO, das Gericht zu einer Ergänzung oder Erläuterung seiner Entscheidung zu veranlassen (vgl. BayVGH vom 14.8.2009 Az. 6 ZB 09.1955 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16

    Berichtigung des Liegenschaftskatasters; Tatbestandsberichtigung im …

    Es gibt daher auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht seine Entscheidung durch eine ergänzende Begründung rechtfertigt, wenn es trotz der Einwände eines Beteiligten an ihr festhält (…BayVGH, Beschl. v. 23.07.2014, a.a.O.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 10.11.2004 - 1 BvR 179/03 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978 -, juris RdNr. 4).
  • VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde

    Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. November 2011 Az. 8 ZB 11.594, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil abgelehnt wurde, und den auf die Anhörungsrüge der Beschwerdeführer hin ergangenen Beschluss vom 30. Dezember 2011 Az. 8 ZB 11.2978.
  • VG München, 28.10.2014 - M 2 K 14.1423

    Wasserrecht; Fischzuchtanlage; nachträgliche Inhalts- oder Nebenbestimmungen; …

    Eine Anhörungsrüge der Kläger wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B. v. 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978 - juris) zurück.
  • VG München, 30.07.2025 - M 31 K 18.1609

    Fischzuchtanlage, Beschränkte Erlaubnis, Nachträgliche Anordnung eines …

    Rn. 11 Der Kläger war Beigeladener mehrerer Klageverfahren dreier Fischereiberechtigter am Mittlinger Bach, mit denen zunächst erfolglos gegen den Genehmigungsbescheid vom 20. August 2008 vorgegangen wurde (VG München, U.v. 21.1.2011 - M 2 K 08.4579, BayVGH, B.v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594, B.v. 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978, BayVerfGH, E.v. 4.12.2012 - Vf. 17-VI-12) und weiter die Verpflichtung des Beklagten erreicht werden sollte, die o.g. Erlaubnis vom 20. August 2008 für das Einleiten des teichwirtschaftlich genutzten und gereinigten Betriebswassers aus der Fischzuchtanlage des (hiesigen) Klägers in den Mittlinger Bach um Auflagen zum Schutz ihres Fischereirechts zu ergänzen.
  • VGH Bayern, 26.11.2014 - 22 CS 14.1834

    Anhörungsrüge

    Es gibt daher auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht seine Entscheidung durch eine ergänzende Begründung rechtfertigt, wenn es trotz der Einwände eines Beteiligten an ihr festhält (…BayVGH, B.v. 23.7.2014 - 8 C 14.1351 - juris Rn. 7; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.11.2004 - 1 BvR 179/03 - juris; BayVGH, B.v. 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 23.07.2014 - 8 C 14.1351

    Anhörungsrüge, keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Es gibt daher auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht seine Entscheidung anhand der klägerischen Einwände überdenkt und, wenn es - wie hier - daran festhält, durch eine ergänzende Begründung rechtfertigt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.11.2004 - 1 BvR 179/03 - juris; BayVGH, B.v. 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978 - juris Rn. 4).
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