Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.10.2015 - 8 ZB 14.2662 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erfolglose Klage gegen die Änderung einer Straßenbezeichnung samt Hausnummer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayStrWG Art. 52 Abs. 1; BayStrWG Art. 52 Abs. 2
Änderung einer Straßenbezeichnung samt Hausnummer durch örtliche Zuordnung des Anwesens zu einer neuen Haupterschließungsstraße - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung einer Straßenbezeichnung samt Hausnummer durch örtliche Zuordnung des Anwesens zu einer neuen Haupterschließungsstraße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 02.03.2010 - 8 BV 08.3320
Erbe des ursprünglichen Namensgebers kann nicht gegen Straßenumbenennung vorgehen
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2015 - 8 ZB 14.2662
Rn. 5 Der Antrag auf Zulassung der Berufung verkennt in gravierender Weise die Rechtslage in Bezug auf Art. 52 Abs. 1 und 2 BayStrWG und die ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hierzu (vgl. etwa BayVGH, U.v. 2.3.2010 - 8 BV 08.3320 - BayVBl 2010, 599; B.v. 6.12.2011 - 8 ZB 11.1676 - BayVBl 2012, 309 m.w.N.). - VGH Bayern, 06.12.2011 - 8 ZB 11.1676
Zuteilung oder Änderung von Hausnummern durch die Gemeinde
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2015 - 8 ZB 14.2662
Rn. 5 Der Antrag auf Zulassung der Berufung verkennt in gravierender Weise die Rechtslage in Bezug auf Art. 52 Abs. 1 und 2 BayStrWG und die ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hierzu (vgl. etwa BayVGH, U.v. 2.3.2010 - 8 BV 08.3320 - BayVBl 2010, 599; B.v. 6.12.2011 - 8 ZB 11.1676 - BayVBl 2012, 309 m.w.N.).
- VG Würzburg, 30.01.2018 - W 4 K 17.815
Anspruch auf erstmalige Zuteilung einer Hausnummer
In diesem Zusammenhang wurde mehrfach festgestellt (mit Nachweisen hierzu BayVGH, B.v. 8.10.2015 - 8 ZB 14.2662 - juris Rn.5), dass es sich bei der Bezeichnung der Grundstücke einer Gemeinde mit Hausnummern um eine rein ordnungsrechtliche Aufgabe handelt, die dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets dient und Bedeutung für Meldewesen, Polizei, Post, Feuerwehr und Rettungsdienst hat.Ferner spricht auch die Qualifizierung der Regelungen über die Hausnummerierung als Normen im Interesse der öffentlichen Sicherheit (BayVGH, B.v. 8.10.2015 - 8 ZB 14.2662 - juris Rn. 5) dafür, dass der handelnden Behörde im Rahmen des Einschreitens ein Ermessen zusteht (…vgl. etwa für Art. 7 Abs. 2 LStVG BayVGH, B.v. 10.8.2009 - 11 CE 09.1795 - juris Rn. 9).
- VG München, 28.11.2017 - M 2 K 17.3476
Hausnummerierung von Gebäuden und Grundstücken
Rn. 14 Unter Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zuletzt B.v. 8.10.2015 - 8 ZB 14.2662;… dem im Schrifttum folgend: Schmid in: Zeitler/Wiget, BayStrWG, Stand Mai 2017, Art. 52 Rn. 11) und der Kammer (vgl. z.B. VG München, U.v. 1.6.2011 - M 2 K 09.5072 - juris, bestätigt durch BayVGH, B.v. 6.12.2011 - 8 ZB 11.1676), beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung im Vollzug des Art. 52 Abs. 2 BayStrWG und der auf dieser Grundlage erlassenen kommunalen Satzungen auf eine Willkürkontrolle (Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 118 Abs. 1 BV); ein Anspruch auf fehlerfreien Ermessensgebrauch besteht hingegen nicht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".