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| VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 8-IV-17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 23.12.2016 - 23 UF 1089/16
- VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 8-IV-17
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 8-IV-17
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 8-IV-17
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06, st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 8-IV-17
Nach dem Grundsatz der Subsidiarität hat eine unterlassene Anhörungsrüge darüber hinaus zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 80-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 8-IV-17
a) Die einfachrechtliche Anhörungsrüge gehört zu dem vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG vorrangig zu erschöpfenden Rechtsweg, wenn mit der Verfassungsbeschwerde auch eine Verletzung des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf geltend gemacht wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 105-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 105-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 8-IV-17
a) Die einfachrechtliche Anhörungsrüge gehört zu dem vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG vorrangig zu erschöpfenden Rechtsweg, wenn mit der Verfassungsbeschwerde auch eine Verletzung des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf geltend gemacht wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 105-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 28-IV-21 Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 8-IV-17; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV- 06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21
Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeldverfahren wegen einer …
Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 8-IV-17; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 88-IV-19 Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 8-IV-17; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 63-IV-22
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Unterbrechung …
Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88-IV-21; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 8-IV-17; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21 Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 8-IV-17; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 109-IV-19 Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67- IV-06; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 8-IV-17; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21 Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 8-IV-17; st. Rspr.).
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