Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 80-IV-00 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
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Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 80-IV-00
Alle Anlagen, auf die Bezug genommen wird, vor allem die angefochtenen Entscheidungen, sind beizufügen (BVerfGE 88, 40 [45]). - BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Begründung der Verfassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 80-IV-00
Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist demnach dem Begründungserfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden, und die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Verfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00, NJW 2001, Heft 19, VI). - BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 300/00
Rechtzeitigkeit der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 80-IV-00
Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen (z.B. nur in Bezug genommene Gerichtsentscheidungen oder Schriftsätze) dem Verfassungsgericht erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 300/00, NJW 2001, 1203; SächsVerfGH, Beschluss vom 23. November 2000 - Vf. 45 -IV-00).
- VerfGH Sachsen, 13.12.2001 - 59-IV-01 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist eine Verfassungsbeschwerde nicht in der von § 29 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 28 SächsVerfGHG geforderten Weise fristgerecht begründet, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgerichtshof erst nach Ablauf der Einlegungsfrist vorgelegt werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20.06.2001 - Vf. 80-IV-00 - SächsVerfGH, Beschluss vom 18.10.2001 - Vf. 17-IV-01; Sächs- VerfGH, Beschluss vom 18.10.2001 - Vf. 67-IV-01 -).
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