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   VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 67-IV-01, 68-IV-01   

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https://dejure.org/2001,23875
VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 67-IV-01, 68-IV-01 (https://dejure.org/2001,23875)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.10.2001 - 67-IV-01, 68-IV-01 (https://dejure.org/2001,23875)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 67-IV-01, 68-IV-01 (https://dejure.org/2001,23875)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 300/00

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei verspäteter Vorlage von zur

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 67-IV-01
    1. Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgerichtshof erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. November 2000 - Vf. 45-IV-00; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 300/00, NJW 2001, 1203).
  • VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 45-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 67-IV-01
    1. Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgerichtshof erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. November 2000 - Vf. 45-IV-00; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 300/00, NJW 2001, 1203).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 67-IV-01
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch die Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 67-IV-01
    Zwar kann der Anspruch auf den gesetzlichen Richter auch dadurch verletzt werden, dass an der Entscheidung ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter beteiligt ist, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 29, 45 [48 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte

    Auch enthielt die Verfassungsbeschwerde eine aus sich heraus verständliche Schilderung des tatsächlichen Geschehens, sodass auch ohne Kenntnis der Gründe des oberlandesgerichtlichen Beschlusses zu verstehen war, wie in diesem argumentiert wurde und was der Beschwerdeführer verfassungsrechtlich beanstandet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 12.09.2002 - Vf. 69-IV-01 - SächsVerfGH, Beschluss vom 18.10.2001 - Vf. 67-IV-01 - SächsVerfGH, Beschluss vom 12.07.2001 - Vf. 3IV-01 -).
  • VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgerichtshof erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 67-IV-01; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 300/00, NJW 2001, 1203).
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2001 - 59-IV-01
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist eine Verfassungsbeschwerde nicht in der von § 29 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 28 SächsVerfGHG geforderten Weise fristgerecht begründet, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgerichtshof erst nach Ablauf der Einlegungsfrist vorgelegt werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20.06.2001 - Vf. 80-IV-00 - SächsVerfGH, Beschluss vom 18.10.2001 - Vf. 17-IV-01; SächsVerfGH, Beschluss vom 18.10.2001 - Vf. 67-IV-01 -).
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