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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16014
VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01 (https://dejure.org/2002,16014)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12.09.2002 - 69-IV-01 (https://dejure.org/2002,16014)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12. September 2002 - 69-IV-01 (https://dejure.org/2002,16014)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 22. August 2001 den Grundsatz rechtlichen Gehörs verletzt, da dessen Gewährleistung in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet ist (SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; vgl. BVerfGE 86, 133 [144 f.]).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    Das Erheben der angebotenen Beweise darf nicht aus Gründen unterbleiben, die im Prozessrecht keine Stütze finden (vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]; 65, 305 [307]).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 22. August 2001 den Grundsatz rechtlichen Gehörs verletzt, da dessen Gewährleistung in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet ist (SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; vgl. BVerfGE 86, 133 [144 f.]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet ist, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 09. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    Das Erheben der angebotenen Beweise darf nicht aus Gründen unterbleiben, die im Prozessrecht keine Stütze finden (vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]; 65, 305 [307]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    In diesem Sinne gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 250 [252]).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 300/00

    Rechtzeitigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgerichtshof erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 67-IV-01; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 300/00, NJW 2001, 1203).
  • VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    a) Danach obliegt es einem Beschwerdeführer, neben der Bezeichnung des angegriffenen Verhaltens und des als verletzt angesehenen Rechts diejenigen Tatsachen zu unterbreiten, die es dem Verfassungsgerichtshof ohne weitere Ermittlungen von Amts wegen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 3-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    Ein Verstoß gegen dieses Gebot führt indes nur dann zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die verfassungsrechtlich gebotene Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 09. März 2000 - Vf. 20-IV-99 und Beschluss vom 14. Dezember 2000 - Vf. 30-IV-00).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2000 - 30-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    Ein Verstoß gegen dieses Gebot führt indes nur dann zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die verfassungsrechtlich gebotene Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 09. März 2000 - Vf. 20-IV-99 und Beschluss vom 14. Dezember 2000 - Vf. 30-IV-00).
  • VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 9-IV-98
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 24-IV-99
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 67-IV-01
  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte …

    Auch enthielt die Verfassungsbeschwerde eine aus sich heraus verständliche Schilderung des tatsächlichen Geschehens, sodass auch ohne Kenntnis der Gründe des oberlandesgerichtlichen Beschlusses zu verstehen war, wie in diesem argumentiert wurde und was der Beschwerdeführer verfassungsrechtlich beanstandet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 12.09.2002 - Vf. 69-IV-01 - SächsVerfGH, Beschluss vom 18.10.2001 - Vf. 67-IV-01 - SächsVerfGH, Beschluss vom 12.07.2001 - Vf. 3- IV-01 -).
  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 32-IV-06
    Das ist immer dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die verfassungsrechtlich gebotene Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 69-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 20.07.2007 - 65-IV-07

    Begründungsanforderungen einer gegen die Einstellung eines strafgerichtlichen …

    Dass das Landgericht - mit anschließender Billigung durch das Oberlandesgericht - die von der Beschwerdeführerin gegen dieses Urteil eingelegte Berufung ohne neuerliche Hauptverhandlung durch Beschluss auf der Grundlage des § 322 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen hat, weil es in der Verfahrenseinstellung wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit keine Beschwer für die Beschwerdeführerin erblickt hat, entspricht gefestigter strafgerichtlicher Rechtsprechung und hält sich innerhalb des Spielraumes, den die Fachgerichte von Verfassungs wegen bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts - hier: des Strafprozessrechts - genießen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 69-IV-01 und Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 47-IV-06 [HS]/Vf. 48-IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2006 - 16-IV-06
    Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen erst nach Ablauf der Begründungsfrist vorgelegt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 69-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 24-IV-03
    Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgerichtshof erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 69-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 39-IV-02
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, den Prozeßbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den verfahrensrelevanten Fragen zu geben, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluß vom 12. September 2002 - Vf. 69-IV-01; vgl. BVerfGE 42, 364 [367 f.] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 87-IV-01
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluß vom 12.9.2002, Vf. 69-IV-01; BVerfG, Beschluß vom 5.10.1976, BVerfGE 42, 364, [367 f.] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 105-IV-04
    Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgerichtshof erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 69-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 77-IV-04
    Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen dem Verfassungsgerichtshof erst nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist und damit verspätet vorgelegt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 69-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 92-IV-04
    Eine Verfassungsbeschwerde erweist sich bereits dann als unzulässig, wenn die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen erst nach Ablauf der Begründungsfrist vorgelegt werden (SächsVerfGH, Beschl. v. 12. September 2002 - Vf. 69-IV-01).
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