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VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 80-IV-03 |
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- BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67
Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 80-IV-03
Es kann deshalb dahinstehen, ob im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof die im Gesetz über den Sächsischen Verfassungsgerichtshof nicht geregelte Gewährung von Prozesskostenhilfe, etwa analog den §§ 114 ff. ZPO und entsprechend der Praxis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 27, 57), überhaupt in Betracht kommt. - VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 80-IV-03
Dieser Zeitraum erscheint gerade im Hinblick darauf, dass das Oberlandesgericht als in erster Linie berufenes Fachgericht aufgrund der Aufhebung der Haftfortdauerentscheidung im Verfahren Vf. 68-IV-03 unverzüglich erneut über die Haftfrage zu entscheiden haben wird, noch hinnehmbar.
- VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03 Mit Beschlüssen vom 11. Dezember 2003 hat der Verfassungsgerichtshof zum einen die auf den Haftbefehl des Amtsgerichts Leipzig - Ermittlungsrichter - vom 19. September 2003 bezogene Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen (Vf. 80-IV-03), zum anderen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in vorliegender Sache abgelehnt (Vf. 83-IV-03 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 79-IV-03 Den Erlass einer einstweiligen Anordnung in dieser Sache hat der Verfassungsgerichtshof am 20. November 2003 abgelehnt (Vf. 80-IV-03).