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Rechtsprechung
   LG Berlin, 09.02.2009 - 83 T 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30668
LG Berlin, 09.02.2009 - 83 T 42/09 (https://dejure.org/2009,30668)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.02.2009 - 83 T 42/09 (https://dejure.org/2009,30668)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 83 T 42/09 (https://dejure.org/2009,30668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung ohne Gutachten zur Unterbringungsnotwendigkeit?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung; …

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2009 - 83 T 42/09
    Vorsorglich wird noch ausgeführt, dass im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ein Gutachten nur verwertet werden darf, wenn der Betroffene ausreichend Gelegenheit hatte, vor der gerichtlichen Entscheidung dazu Stellung zu nehmen; das Gutachten muss dem Betroffenen daher in der Regel vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor der Anhörung zugehen (KG - 1 W 446/05 - Beschluss vom 28. November 2008;… KG FGPrax 2008 aaO Rn. 21).
  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung …

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2009 - 83 T 42/09
    Die Erkenntnisse, die er vorher gewonnen hat, können die vorgeschriebene persönliche Untersuchung nicht ersetzen, weil die Betroffene aus Gründen der Gewährung des rechtlichen Gehörs Anspruch hat, vorher zu wissen, dass sie sich in einer Untersuchungssituation zur Frage der Erforderlichkeit der betreuungsrechtlichen Unterbringung befindet und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen eines Gutachtens gerichtliche Verwertung finden werden (vgl. KG - 1 W 179 und 180/08 - Beschluss vom 2. Oktober 2007, FGPrax 2008, 40 ff. = FamRZ 2008, 813 ff. , zitiert nach juris, Rdnr. 20).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06

    Unterbringungsverfahren: Pflicht des Vormundschaftsgerichts zur Unterrichtung …

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2009 - 83 T 42/09
    Hierzu hat das Kammergericht ( Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 -, FamRZ 2007, 1043 f. , zitiert nach juris, Rn. 8) ausgeführt: "Das Gericht hat den Betroffenen aber auch überhaupt darüber in Kenntnis zu setzen, dass eine Begutachtung angeordnet worden ist.
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im …

    Jedoch ist die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen wenn nicht förmlich zuzustellen, so doch zumindest formlos mitzuteilen, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 406 ZPO Gebrauch machen kann (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG;… Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 404 Rn. 6).

    Dabei muss er schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden sein und ihm den Zweck der Untersuchung eröffnen (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG).

    Andernfalls kann der Betroffene sein Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen, nicht sinnvoll ausüben (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG).

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