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LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Lohnpfändung: Berücksichtigung eigener Einkünfte des unterhaltsberechtigten Kindes in Form von Unterhaltszahlungen des Kindesvaters bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens der Kindesmutter; Kindergeld als Einkommensbestandteil
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- butenob.de , S. 3 (Entscheidungsbesprechung)
Zur (Nicht-)Berücksichtigung eigener Einkünfte des unterhaltsberechtigten Kindes bei der Lohnpfändung der Mutter
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 15.03.2019 - 39 IK 224/17
- LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.10.2005 - VII ZB 24/05
Außerbetrachtlassung des Einkommens des Ehegatten und der Kinder des Schuldners …
Auszug aus LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19
Das Kindergeld stellt kein Einkommen im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO dar (vgl. BGH, ZVI 2006, 19, 20;… BGH, Urt. v. 18.4.1984 - IVb ZR 80/82, NJW 1984, 2355, 2357).Es dient vielmehr dem Ausgleich der aus dem Familienunterhalt folgenden Belastungen (BGH, ZVI 2006, 19, 20).
- BGH, 05.04.2005 - VII ZB 20/05
Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen
Auszug aus LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19
Der Gesetzgeber hat dem Umstand, dass für Kinder des Schuldners als Unterhaltsberechtigte regelmäßig Kindergeld gezahlt wird, bereits bei der Bemessung des pauschalierten pfändungsfreien Betrages in der Tabelle zu § 850c Abs. 1 ZPO Rechnung getragen (BGH, Beschl. v. 5.4. 2005 - VII ZB 20/05, ZVI 2006, 20 = NJW-RR 2005, 1010). - BGH, 09.03.2016 - VII ZB 68/13
Kindergeldpfändung wegen nicht bezahlter Kinderschuhe
Auszug aus LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19
Die grundsätzliche Unpfändbarkeit des Anspruchs auf Kindergeld dient dazu sicherzustellen, dass dem Kindergeldberechtigten das Geld auch tatsächlich zufließt, damit er ungehindert hierüber zu Gunsten des Kindes verfügen kann; mittelbar wird damit auch das Kind geschützt, dem das Kindergeld zu Gute kommen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 09. März 2016 - VII ZB 68/13 -, Rn. 13, juris). - BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 80/82
Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes; Berücksichtigung des …
Auszug aus LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19
Das Kindergeld stellt kein Einkommen im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO dar (vgl. BGH, ZVI 2006, 19, 20; BGH, Urt. v. 18.4.1984 - IVb ZR 80/82, NJW 1984, 2355, 2357). - LG Verden, 31.05.2013 - 6 T 65/13
Auszug aus LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19
Entsprechend ist eine Quote für ihre Berücksichtigung bei der Berechnung des pfändungsfreien Einkommens der Beschwerdeführerin zu bilden (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 5.6.2018 - 84 T 106/18; LG Verden v. 31.5.2013, 6 T 65/13, zitiert nach juris).