Rechtsprechung
   LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19   

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https://dejure.org/2019,52657
LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19 (https://dejure.org/2019,52657)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.06.2019 - 84 T 104/19 (https://dejure.org/2019,52657)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. Juni 2019 - 84 T 104/19 (https://dejure.org/2019,52657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • butenob.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur (Nicht-)Berücksichtigung eigener Einkünfte des unterhaltsberechtigten Kindes bei der Lohnpfändung der Mutter

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 24/05

    Außerbetrachtlassung des Einkommens des Ehegatten und der Kinder des Schuldners

    Auszug aus LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19
    Das Kindergeld stellt kein Einkommen im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO dar (vgl. BGH, ZVI 2006, 19, 20; BGH, Urt. v. 18.4.1984 - IVb ZR 80/82, NJW 1984, 2355, 2357).

    Es dient vielmehr dem Ausgleich der aus dem Familienunterhalt folgenden Belastungen (BGH, ZVI 2006, 19, 20).

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 20/05

    Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen

    Auszug aus LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19
    Der Gesetzgeber hat dem Umstand, dass für Kinder des Schuldners als Unterhaltsberechtigte regelmäßig Kindergeld gezahlt wird, bereits bei der Bemessung des pauschalierten pfändungsfreien Betrages in der Tabelle zu § 850c Abs. 1 ZPO Rechnung getragen (BGH, Beschl. v. 5.4. 2005 - VII ZB 20/05, ZVI 2006, 20 = NJW-RR 2005, 1010).
  • BGH, 09.03.2016 - VII ZB 68/13

    Kindergeldpfändung wegen nicht bezahlter Kinderschuhe

    Auszug aus LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19
    Die grundsätzliche Unpfändbarkeit des Anspruchs auf Kindergeld dient dazu sicherzustellen, dass dem Kindergeldberechtigten das Geld auch tatsächlich zufließt, damit er ungehindert hierüber zu Gunsten des Kindes verfügen kann; mittelbar wird damit auch das Kind geschützt, dem das Kindergeld zu Gute kommen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 09. März 2016 - VII ZB 68/13 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 80/82

    Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes; Berücksichtigung des

    Auszug aus LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19
    Das Kindergeld stellt kein Einkommen im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO dar (vgl. BGH, ZVI 2006, 19, 20; BGH, Urt. v. 18.4.1984 - IVb ZR 80/82, NJW 1984, 2355, 2357).
  • LG Verden, 31.05.2013 - 6 T 65/13
    Auszug aus LG Berlin, 21.06.2019 - 84 T 104/19
    Entsprechend ist eine Quote für ihre Berücksichtigung bei der Berechnung des pfändungsfreien Einkommens der Beschwerdeführerin zu bilden (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 5.6.2018 - 84 T 106/18; LG Verden v. 31.5.2013, 6 T 65/13, zitiert nach juris).
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