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Rechtsprechung
   VG Berlin, 19.09.2011 - 85 K 4.11 OB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27193
VG Berlin, 19.09.2011 - 85 K 4.11 OB (https://dejure.org/2011,27193)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.09.2011 - 85 K 4.11 OB (https://dejure.org/2011,27193)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. September 2011 - 85 K 4.11 OB (https://dejure.org/2011,27193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 BDG, § 61 Abs 1 S 3 BBG, § 62 Abs 1 S 2 BBG, § 52 Abs 2b WaffG, § 52 Nr 4 S 2 VwGO
    Disziplinarverfahren nach Dienstpflichtverletzung durch Alkoholisierung während der Dienstverrichtung und Registrierung unrichtiger Anwesenheitszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2011 - 85 K 4.11
    Zwar stellt das verwendete Gerät der Firma Dräger aus der Reihe 7410 kein bauartzugelassenes, geeichtes Atemalkoholmessgerät dar, dessen Messergebnis im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren unter Einhaltung bestimmter Einsatzvoraussetzungen Beweiskraft besitzt und dort ohne Sicherheitsabschlag verwertbar wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00 - bei juris).

    Das dabei eingestellte Umrechnungsverhältnis von 1:2100 gilt als wissenschaftlich gesichert (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00 - Rdn. 17, bei juris).

  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von …

    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2011 - 85 K 4.11
    Für die endgültige Bestimmung der Disziplinarmaßnahme ist dann entscheidend, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Juni 2008 - 1 D 2.07 - bei juris Rdn. 57 ff m.w.N.).
  • VG Ansbach, 31.05.2001 - AN 10 S 01.00695
    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2011 - 85 K 4.11
    Die Ergebnisse solcher Messungen lassen eine orientierende Einschätzung der Alkoholisierung zu (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 31. Mai 2001 - AN 10 S 01.00695 - bei juris).
  • VG Berlin, 21.04.2004 - 80 A 37.02
    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2011 - 85 K 4.11
    Rn. 59 In einem Fall, in dem der Beamte in einem Zeitraum von sieben Monaten in 18 Fällen insgesamt 39, 5 Stunden Zeitausgleich genommen, aber nicht von seinem Zeitausgleichkonto abgezogen hatte und ein deswegen eingeleitetes Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5.000 DM eingestellt worden war, hat die Disziplinarkammer eine Gehaltskürzung für die Dauer von zwölf Monaten verhängt (Gerichtsbescheid vom 21. April 2004 - VG 80 A 37.02 -).
  • VG München, 08.03.2000 - M 13 D 99.3589
    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2011 - 85 K 4.11
    Rn. 57 Zusammenfassend ist also zu bemerken, dass Manipulationen bei der Zeiterfassung keine "Kavaliersdelikte" sind, sondern Dienstpflichtverletzungen, die zu einer ernsthaften Belastung des Vertrauensverhältnisses führen (vgl. Verwaltungsgericht München, Urteil vom 8. März 2000 - M 13 D 99.3589 - bei juris Rn. 55ff).
  • VG Minden, 23.08.2012 - 4 L 513/12

    Anspruch eines Beamten auf Übertragung eines Beförderungsamtes

    Insoweit ist dem Antragsteller entgegen zu halten, dass nach den ausführlichen Darlegungen des von ihm zitierten Urteils der Disziplinarkammer des VG Berlin vom 19. September 2011 (- 85 K 4.11 OB -, juris) an der Aussagekraft des Ergebnisses einer zweimaligen Atemalkoholmessung keine Zweifel bestehen, auch wenn es sich um kein bauartzugelassenes, geeichtes Atemalkoholmessgerät handelt, sondern nur um ein sogenanntes Vortestgerät.

    Rn. 25 VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 1. August und 19. September 2011, a.a.O., mit Verweis auf VG Aachen, Urteil vom 7. September 2006 -1 K 3919/04 -, juris, Rdn. 33 (bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 5. Dezember 2007- 6 A 3883/06 -, juris).

  • VGH Bayern, 17.06.2013 - 16b DZ 09.1069

    Disziplinarrecht; Bundespolizeibeamter; Aufbewahrung von Dienstwaffe im …

    Der Kläger hat durch die Einlagerung seiner Dienstwaffe in sein Waffenschließfach im unterladenen Zustand, bei der ein mit Patronen gefülltes Magazin im Griffstück eingeführt war, Ziff. 1.3 der Richtlinien des BGSP vom 20. Dezember 1999 über Besitz, Führen und Aufbewahren von Waffen, Munition und Gerät (Az.: SB 23-110006), hinsichtlich derer er zuletzt 2005 belehrt worden war, missachtet und damit (jedenfalls) fahrlässig gegen die auf § 55 Satz 2 BBG a.F./§ 62 Abs. 1 Satz 2 BBG n.F. beruhende Pflicht zur Beachtung allgemeiner Richtlinien verstoßen (…vgl. SächsOVG v. 20.4.2011 - D 6 A 136/09 - juris Rn. 54; VG Berlin v. 19.9.2011 - 85 K 4.11 OB - juris Rn. 32).
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