Rechtsprechung
| RG, 20.06.1917 - Rep. V. 87/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- opinioiuris.de
Anfechtbarkeit wegen Vertrauensunwürdigkeit und Unzuverlässigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anfechtbarkeit einer Willenserklärung wegen Vertrauensunwürdigkeit und Unzuverlässigkeit eines Erklärungsgegners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 90, 342
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83
Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in …
Soll der Begriff des Eigenschaftsirrtums nicht zu sehr verflachen und eine unerträgliche Rechtsunsicherheit hervorrufen (vgl. RGZ 90, 342, 343/344), so dürfen als verkehrswesentlich nur solche Eigenschaften der Person berücksichtigt werden, die von dem Erklärenden in irgendeiner Weise erkennbar dem Vertrag zugrundegelegt worden sind, ohne daß er sie geradezu zum Inhalt seiner Erklärung gemacht haben muß (BGH Urteil vom 11. Juli 1968 - IX ZR 218/66 = RzW 1969, 94, 95; vgl. auch RGZ 64, 266, 269; BGHZ 16, 54, 57;… Krüger-Nieland in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 119 Rdn. 32). - BGH, 22.12.1959 - VIII ZR 172/58
Rechtsmittel
Von jeher hat es gegenüber der Frage, ob der persönlichen Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Käufers die Bedeutung einer verkehrswesentlichen Eigenschaft beigemessen werden kann, eine zurückhaltendere Stellung eingenommen als gegenüber der Würdigung seiner Zahlungsfähigkeit (RGZ 90, 342 ff). - BGH, 30.09.1959 - V ZR 40/59
Rechtsmittel
In seiner Entscheidung RGZ 90, 342 hat das Reichsgericht ausgeführt, bei der Verpflichtung, das auf einem Grundstück errichtete Haus unverzüglich fertigstellen zu lassen, handle es sich um ein auf längere Zeitdauer berechnetes Rechtsgeschäft, das Vertrauen auf die Bereitwilligkeit des Partners, die übernommene Verpflichtung freiwillig, gewissenhaft und vollständig und ohne Weiterungen zu erfüllen, voraussetze. - BGH, 13.07.1951 - V ZR 65/50
Rechtsmittel
Der erkennende Senat folgt hinsichtlich seiner Bindung an diese tatsächlichen Feststellungen nicht der Auffassung des Reichsgerichts, wie sie in den Entscheidungen RGZ 62, 209, Warn 1909, 2, JW 1912 S 25 Nr. 5, RGZ 90, 342 vertreten worden ist, dass für § 119 BGB das Revisionsgericht nach jeder Richtung nachprüfen müsse, ob der Anfechtende bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles die angefochtene Erklärung nicht abgegeben hätte.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.04.2018 - I-W 87/17 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- stroemer.de (Kurzinformation)
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