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   RG, 05.01.1922 - 876/21   

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https://dejure.org/1922,829
RG, 05.01.1922 - 876/21 (https://dejure.org/1922,829)
RG, Entscheidung vom 05.01.1922 - 876/21 (https://dejure.org/1922,829)
RG, Entscheidung vom 05. Januar 1922 - 876/21 (https://dejure.org/1922,829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Hindert der Einstellungsbeschluß eines sachlich unzuständigen Gerichts die Erhebung der öffentlichen Klage durch das Finanzamt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 56, 351
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Stuttgart, 02.05.2023 - A 7 K 6645/22

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union, ob die Zuerkennung

    Weder liegen in der Person des Klägers gefahrerhöhende Umstände vor noch besteht ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt, das durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet wäre, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 29.06.2022 - A 7 K 876/21 -, nicht veröffentlicht; so auch VG Hamburg, Urteil vom 15.11.2022 - 14 A 1965/16 [ECLI:DE:VGHH:2022:1115.14A1965.16.00] -, juris Rn. 43 ff.; VG Freiburg, Urteil vom 27.09.2022 - A 10 K 1686/20 [ECLI:DE:VGFREIB:2022:0927.
  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52

    Rechtsmittel

    Den Grundsatz, dass auch das Urteil eines sachlich unzuständigen Gerichts klageverbrauchende Wirkung hat, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten (u.a. RGSt 9, 14, 324; 56, 351; 70, 26, 30, 31); auch der in zahlreichen Entscheidungen wiederkehrende Satz, dass "der Grundsatz ne bis in idem soweit reicht, als bei der früheren Entscheidung die Befugnis des Gerichts zur Umgestaltung der Strafklage reichte", sollte entgegen der Meinung der Revision nicht besagen, dass das frühere Gericht zur Aburteilung der Straftat hätte sachlich zuständig sein müssen.
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