Rechtsprechung
| AG Lüdinghausen, 22.09.2008 - 19 OWi 89 Js 850/08 - 89/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fahrverbot; Absehen; berufliche Härten; Anstellung eines Fahrers Bei einem Präsidenten eines tariffähigen Arbeitgeberverbandes und Geschäftsführer einer expandierenden Gesellschaft kann das Gericht auch ohne weitere Erkenntnisse zu den wirtschaftlichen und persönlichen ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Fahrverbot; Absehen; berufliche Härten; Anstellung eines Fahrers Bei einem Präsidenten eines tariffähigen Arbeitgeberverbandes und Geschäftsführer einer expandierenden Gesellschaft kann das Gericht auch ohne weitere Erkenntnisse zu den wirtschaftlichen und persönlichen ...
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unternehmer muss Fahrer anstellen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verweisung auf die Möglichkeit der Anstellung eines Fahrers für die Dauer eines Fahrverbots durch das Gericht bei einem Präsidenten eines tariffähigen Arbeitgeberverbandes und Geschäftsführer einer expandierenden Gesellschaft ohne weitere Erkenntnisse zu den ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Fahrverbot - Absehen vom Fahrverbot bei beruflicher Härte
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 217 (Ls.)
- NZV 2009, 251
Wird zitiert von ... (5)
- EGMR, 17.05.2016 - 8585/13
PIEKARSKA AND OTHERS v. POLAND
In its resolution of 7 October 2008 (no. III CZP 89/08), adopted by a bench of three judges, the Supreme Court held that prior to the enactment of provisions on transmission easements (Articles 3051-3054 of the Civil Code; see paragraphs 28-31 above) it had been possible to acquire by prescription a land easement corresponding in its content to a transmission easement. - EGMR, 01.10.2013 - 59736/11
STEFANOVIC AND OTHERS v. SERBIA
I-1-89/08 of 24 March 2008. - OLG Hamm, 18.11.2021 - 2 Ausl 174/20
Zulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zur Strafverfolgung wegen Totschlags; …
Wenn und soweit die familiären Belange des Verfolgten auch nach deutschem Recht die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung nicht hindern, die regelmäßig zu vielfältigen Beeinträchtigungen des Familienlebens führen, ist auch die auslieferungsrechtliche Abwägung zu Art. 6 Abs. 1 GG nicht gegenteilig vorzunehmen, sofern die eintretenden Beeinträchtigungen - was regelmäßig der Fall ist -, im Wesentlichen mit denen vergleichbar sind, die bei einer Aburteilung in Deutschland entstehen könnten (vgl. OLG Hamm, Beschl. vom 25.02.2010, (2) 4 Ausl A 163/08 (89/08), zitiert nach beck-online). - EGMR, 10.05.2011 - 40173/07
VRANIC AND OTHERS v. SERBIA
III-22 January 2008/I.89/08. - EGMR, 10.01.2012 - 6497/08
[ENG]
The applicant"s first complaint about the excessive length of the proceedings (case no. VI S 89/08).
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