Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 12.09.2013

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 14.03.2012 - 9 A 70/11   

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VG Schleswig, 14.03.2012 - 9 A 70/11 (https://dejure.org/2012,2899)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.03.2012 - 9 A 70/11 (https://dejure.org/2012,2899)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. März 2012 - 9 A 70/11 (https://dejure.org/2012,2899)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    G9 am Gymnasium in Wentorf bei Hamburg weiter unklar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    9-jähriger Bildungsgang am Gymnasium - Die Rückkehr zu G9

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    G9 am Gymnasium in Wentorf bei Hamburg weiter unklar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsfrage durch anderes Bundesgericht geklärt;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2012 - 9 A 70/11
    Die Kammer hat durch Beschluss vom 19. April 2011 im Verfahren 9 B 12/11 die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt und zur Begründung u.a. ausgeführt, es könne offen bleiben, ob der Bescheid vom 24. März 2011 offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig sei, da ein besonderes öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Bescheides nicht gegeben sei.
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 70/11   

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VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 70/11 (https://dejure.org/2013,39102)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 12.09.2013 - 9 A 70/11 (https://dejure.org/2013,39102)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 12. September 2013 - 9 A 70/11 (https://dejure.org/2013,39102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich bei aufgegebener Nutzung eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 70/11
    Die dagegen erhobene Beschwerde hat das OVG des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 27.04.2011 zurückgewiesen (Az.: 4 M 43/11).

    Er fügte der Auskunft eine Karte bei (Bl. 173, 174 der GA im Verfahren 9 B 320/10 MD bzw. 4 M 43/11).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte im anhängigen Verfahren und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: 9 B 320/10 MD, 4 M 43/11) sowie den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten verwiesen.

    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass das Hauptgebäude u.a. der Zurverfügungstellung von Wohnraum für Grenzsoldaten diente (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27.04.2011, - 4 M 43/11 -).

    Zudem kommt es weder auf den konkreten Zustand der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude noch darauf an, wann konkret die militärische Nutzung aufgegeben wurde, wenn - wie hier - durch den Verkauf der Grundstücke an Privatpersonen die endgültige Aufgabe der militärischen Nutzung belegt ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27.04.2011 - 4 M 43/11 - m.w.N.).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 70/11
    Zwar kann eine aufgegebene Bebauung eine fortdauernd prägende Wirkung entfalten, wenn nach der Verkehrsauffassung mit einer Wiederbebauung bzw. Wiedernutzung zu rechnen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19.09.1986 - 4 C 15.84 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2006, a.a.O.).

    Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert jedoch dann ihre den Rahmen mitbestimmende Kraft, wenn sie endgültig aufgegeben wurde und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.01.1982 - 4 C 58.79 - juris und vom 19.09.1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 70/11
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um noch als zusammenhängende Bebauung zu erscheinen, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 4 C 10.11 - juris, m.w.N.) Erforderlich ist, dass das zu betrachtende Grundstück selbst einen Bestandteil des Zusammenhangs bildet, also selbst am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1972 - IV C 6.71 - juris).

    Ebenfalls anerkannt ist, dass sich mit wachsender Größe einer Freifläche deren trennender Eindruck verstärken kann und eine Straße nicht immer oder auch nur regelmäßig eine verbindende Funktion hat (BVerwG, Urteil vom 19.04.2012, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 S 2309/05

    Unzulässigkeit eines Lebensmittelmarktes auf einem ehemaligen Kasernengrundstück;

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 70/11
    Die auf den streitbefangenen Grundstücken noch vorhandene, funktionslos gewordene Bebauung übt damit auf ihre Umgebung keine prägende Kraft mehr aus und ist somit nicht geeignet, die künftige Bebauung und Nutzung zu lenken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2006 - 3 S 2309/05 - juris).

    Zwar kann eine aufgegebene Bebauung eine fortdauernd prägende Wirkung entfalten, wenn nach der Verkehrsauffassung mit einer Wiederbebauung bzw. Wiedernutzung zu rechnen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19.09.1986 - 4 C 15.84 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 70/11
    Die Anforderung an die organische Siedlungsstruktur schließt nur das ein, was im Gegensatz zur unerwünschten Splittersiedlung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB dem inneren Grund für die Rechtsfolge des § 34 BauGB entspricht, nämlich die nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereiches (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 06.11.1968 - 4 C 31.66 - juris).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 70/11
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um noch als zusammenhängende Bebauung zu erscheinen, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 4 C 10.11 - juris, m.w.N.) Erforderlich ist, dass das zu betrachtende Grundstück selbst einen Bestandteil des Zusammenhangs bildet, also selbst am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1972 - IV C 6.71 - juris).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 70/11
    Dabei kann sich eine Bebauung, die im Rückblick "organisch" gewachsen sein mag, heute durchaus als unorganische Splittersiedlung darstellen (BVerwG, Beschluss vom 25.03.1986 - 4 B 41.86 - juris) Zu fragen ist also, ob die vorhandenen Bauten eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung vorgeben, ob ihnen - mit anderen Worten - maßstabsbildende Kraft zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.1992 - 4 C 15.90 - juris).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 70/11
    Ortsteil in diesem Sinne ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 56.79 - juris).Dabei erfordert das Merkmal der organischen Siedlungsstruktur nicht, dass es sich um eine nach Art und Zweckbestimmung einheitliche Bebauung handelt.
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 70/11
    Die sich daran anschließenden selbstständigen Flächen gehören zum Außenbereich (vgl. BVerwG vom 12.10.1973 - 4 C 3.72 - juris).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79

    Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 70/11
    Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert jedoch dann ihre den Rahmen mitbestimmende Kraft, wenn sie endgültig aufgegeben wurde und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.01.1982 - 4 C 58.79 - juris und vom 19.09.1986, a.a.O.).
  • BVerwG, 25.03.1986 - 4 B 41.86

    Moorsiedlung - Ortsteil - Historische Entwicklung - Erweiterungsfähigkeit -

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