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   BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01   

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https://dejure.org/2002,1737
BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01 (https://dejure.org/2002,1737)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2002 - 9 AZR 145/01 (https://dejure.org/2002,1737)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 (https://dejure.org/2002,1737)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1176 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01
    Der Berechtigte muß vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, daß er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so daß der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 46 = EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 1 mwN).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01
    Die damit vorgenommene Auslegung einer nicht typischen Vereinbarung ist nur eingeschränkt revisionsrechtlich überprüfbar (vgl. Senat 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54).
  • LAG Nürnberg, 14.02.2001 - 4 Sa 993/99

    Verwirkung monatlich laufender Ansprüche; Berechtigung von im Zusammenhang mit

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. Februar 2001 - 4 Sa 993/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 2; 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326 = AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 46 = EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 1).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 2; 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326 = AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 46 = EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 1).
  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 2; 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326 = AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 46 = EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 1) .
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